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   BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07   

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https://dejure.org/2007,3126
BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07 (https://dejure.org/2007,3126)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2007 - IX ZB 86/07 (https://dejure.org/2007,3126)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07 (https://dejure.org/2007,3126)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zu Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde; Zubilligung einer zusätzlichen Überlegungsfrist von circa drei Tagen bei Versagung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 § 233 § 234
    Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die Rechtsmittelinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzungsfristen nach PKH

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzungsfristen nach PKH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92

    Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07
    Da das Landgericht diese Entscheidung unterlassen hat, kann sie der Bundesgerichtshof im Rahmen des Beschwerdeverfahrens treffen (BGH, Beschl. v. 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92, VersR 1993, 713, 714; Urt. v. 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091, 1093; Beschl. v. 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590; v. 4. Februar 2004 - VIII ZB 77/03, BGHRep 2004, 846, 847).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei im Falle, dass Prozesskostenhilfe versagt wird, zunächst eine zusätzliche Überlegungsfrist von ca. drei Tagen zuzubilligen, damit sich die mit Prozesskostenhilfe rechnende Partei darüber schlüssig werden kann, ob sie das Rechtsmittel nun auf eigene Kosten durchführen will (BGH, Beschl. v. 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123, 1124 m.w.N.; v. 26. April 2001 - IX ZB 25/01, WM 2001, 1274, 1275).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei im Falle, dass Prozesskostenhilfe versagt wird, zunächst eine zusätzliche Überlegungsfrist von ca. drei Tagen zuzubilligen, damit sich die mit Prozesskostenhilfe rechnende Partei darüber schlüssig werden kann, ob sie das Rechtsmittel nun auf eigene Kosten durchführen will (BGH, Beschl. v. 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123, 1124 m.w.N.; v. 26. April 2001 - IX ZB 25/01, WM 2001, 1274, 1275).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    aa) Für eine zusätzliche Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nach Versagung von Prozesskostenhilfe angenommen hat (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, BeckRS 2007, 12692 Rn. 10 mwN; vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f mwN und vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822, 2823 Rn. 16), ist in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist weder Raum noch Bedarf, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu laufen beginnt.
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag

    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20

    Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des

    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Bedürftigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (st. Rspr., vgl. eingehend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99 jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Prozesskostenhilfeablehnung mangels

    Danach beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels zu laufen (vgl. BGH MDR 2008, 99; BGH MDR 2009, 462 jeweils m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 234 Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2016 - IX ZA 22/16

    Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren mangels

    Einer Verlängerung der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist um mehrere Tage, wie etwa im Fall der Ablehnung von Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99), bedurfte es nicht.

    Der Kläger hätte damit innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und Berufung einlegen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, aaO).

  • BGH, 21.01.2009 - IV ZA 17/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Die Entscheidung des Kammergerichts erweist sich schon deshalb als zutreffend, weil der selbst nicht postulationsfähige Kläger nach der ablehnenden Entscheidung über die von ihm beantragte Prozesskostenhilfe die von ihm versäumte Prozesshandlung - die Einlegung der Berufung - nicht durch seine Prozessbevollmächtigten nachgeholt hat (§ 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07 - MDR 2008, 99 Tz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs wegen Verfristung der einzulegenden

    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6).
  • OLG München, 11.03.2008 - 5 U 3897/07

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang der

    Am 04.12.2007, mithin innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: IX ZB 86/07, BRAK-Mitt 2007, 201), beantragte der Kläger Wiedereinsetzung, legte Berufung ein und begründete diese.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 331/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dies ist der Zeitpunkt der Zustellung des zurückweisenden PKH-Beschlusses am 27.09.2018 und 3 - 4 Tage Überlegungsfrist, damit die mit der PKH rechnende Partei sich darüber schlüssig werden kann, ob sie das Rechtsmittel nun auf eigene Kosten durchführen will (BGHZ 4, 55, 57 f; BGH NJW-RR 90, 451; MDR 2008, 99; MDR 2009, 462; zu Recht kritisch: OLGR Bremen 2003, 237, denn ein vorsorgliches Einstellen auf diese Situation ist auch der PKH beantragenden Partei zumutbar).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 13 U 205/15
    Erst danach beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels zu laufen (vgl. BGH MDR 2008, 99; BGH MDR 2009, 462, jeweils mit weiteren Nachweisen; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 234, Rz. 8).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08

    GmbH: Bürgenregress gegen einen ausscheidenden Gesellschafter und Geschäftsführer

  • LG Cottbus, 27.07.2016 - 5 S 89/15

    Berufungsverfahren: Berufungseinlegung vorbehaltlich der Bewilligung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2009 - L 13 AS 100/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2009 - L 13 AS 24/08
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