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   BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11   

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https://dejure.org/2012,18442
BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11 (https://dejure.org/2012,18442)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - I ZR 24/11 (https://dejure.org/2012,18442)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - I ZR 24/11 (https://dejure.org/2012,18442)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Take Five

    UrhG §§ 31, 33, 35

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Take Five - Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Take Five

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 UrhG, § 33 UrhG, § 35 UrhG
    Einräumung von Nutzungsrechten durch den Urheber: Erlöschen der Unterlizenz als Folge des Erlöschens der Hauptlizenz - Take Five

  • IWW
  • JurPC

    "Take Five"

  • aufrecht.de

    Zum Fortbestand der Unterlizenz bei Erlöschen der Hauptlizenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Unterlizenz durch Erlöschen der Hauptlizenz bei Einräumung dem Unterlizenznehmer durch den Hauptlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortbestand der Unterlizenz bei Erlöschen der Hauptlizenz ("Take Five")

  • kanzlei.biz

    "Take Five" - Unterlizenzen können grundsätzlich auch ohne Hauptlizenzen fortbestehen

  • debier datenbank

    Take Five

    §§ 31, 33, 35, 41, 132 UrhG

  • Betriebs-Berater

    Fortbestand von Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz - Take Five

  • rewis.io

    Einräumung von Nutzungsrechten durch den Urheber: Erlöschen der Unterlizenz als Folge des Erlöschens der Hauptlizenz - Take Five

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 41; UrhG § 132 Abs. 1 S. 1
    Erlöschen einer Unterlizenz durch Erlöschen der Hauptlizenz bei Einräumung dem Unterlizenznehmer durch den Hauptlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Take Five

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Fortbestand der Unterlizenz beim Erlöschen der Hauptlizenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Fortbestand von Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Unterlizenzen bleiben bestehen, auch wenn Hauptlizenz endet

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH entscheidet in zwei Verfahren über den Fortbestand von Unterlizenzen bei Erlöschen der Hauptlizenz

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Softwarelizenzen in der Insolvenz - M2Trade und TakeFive

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrecht - Unterlizenzen erlöschen nicht mit der Hauptlizenz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fortbestand von Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz - Take Five

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zum Fortbestand von Nutzungsunterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Take Five

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Führt das Erlöschen der Hauptlizenz zum Erlöschen einer daraus abgeleiteten Unterlizenz?

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Zwei wichtige Urteile des BGH - Was ist, wenn eine Hauptlizenz erlischt?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zum Fortbestand von Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    IT-Recht/ Lizenzrecht: Rechtssicherheit bei Unterlizenzen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fortbestand von Unterlizenzen, Rechtsstreit um Nutzungsrechte an einem Computerprogramm

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit einer Unterlizenz beim Erlöschen der Hauptlizenz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führt das Erlöschen der Hauptlizenz zum Erlöschen einer daraus abgeleiteten Unterlizenz?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortbestand von Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz

Besprechungen u.ä. (5)

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 24/11 (Take Five: Kein Erlöschen der Unterlizenz bei Aufhebung des Hauptlizenzvertrags)" von RA Dr. Nils Rauer und RAin Diana Ettig, LL.M., original erschienen in: K&R 2012, 604 - 610.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 24/11 (Fortbestehen des Subverlagsrechts trotz Erlöschen der Hauptlizenz)" von Wiss. Mit. Dr. Stephan Szalai, LL.M., original erschienen in: ZUM 2012, 788 - 793.

  • boetticher.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Weitreichende Folgen der BGH-Entscheidungen "Take Five" und "M2Trade" für die Vertragspraxis im gesamten Lizenzrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechte des Lizenznehmers in der Insolvenz des Lizenzgebers

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlizenz erlischt nicht zwingend mit Hauptlizenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1127
  • ZIP 2012, 1671
  • MDR 2012, 1111
  • GRUR 2012, 914
  • MIR 2012, Dok. 037
  • DB 2012, 1867
  • K&R 2012, 604
  • ZUM 2012, 788
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06

    Reifen Progressiv

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11
    Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: einvernehmliche Aufhebung des Hauptlizenzvertrages) - erlischt (Fortführung BGH, 26. März 2009, I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 - Reifen Progressiv).

    Der Senat hat im Urteil "Reifen Progressiv" vom 26. März 2009 (I ZR 153/06, BGHZ 180, 344) für den Fall, dass der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen Zahlung einer einmaligen Lizenzgebühr eingeräumt hat, entschieden, dass ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, nicht erlischt, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs des Nutzungsrechts durch den Urheber wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.

    Das lässt darauf schließen, dass auch das Erlöschen eines Nutzungsrechts nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht zum Entfallen der daraus abgeleiteten Nutzungsrechte führen muss (BGHZ 180, 344 Rn. 19 - Reifen Progressiv).

    Auch dies muss der Hauptlizenzgeber jedoch hinnehmen, da er der Einräumung weiterer ausschließlicher Nutzungsrechte durch den Hauptlizenznehmer zugestimmt (§ 35 Abs. 1 Satz 1 UrhG) und daher damit hat rechnen müssen, dass sein ausschließliches Nutzungsrecht beim Rückfall um die Unterlizenznehmern eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechte geschmälert ist (vgl. BGHZ 180, 344 Rn. 24 - Reifen Progressiv).

  • OLG München, 20.01.2011 - 29 U 2626/10

    Urheberrechtsverletzung: Fortbestehen einer Unterlizenz an einem Musikwerk bei

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11
    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG München, Urteil vom 20. Januar 2011 - 29 U 2626/10, juris).
  • LG München I, 17.03.2010 - 21 O 5192/09

    Urheberrecht: Sukzessionsschutz bei Weiterübertragung des territorial begrenzten

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG München I, Urteil vom 17. März 2010 - 21 O 5192/09, juris).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10

    Auswirkung der Beendigung eines Lizensvertrages

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11
    Es bedarf keiner Klärung, ob die Klägerin gegen B.     nach dem anwendbaren US-amerikanischen Recht aufgrund ergänzender Vertragsauslegung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einen Anspruch auf Abtretung eines gegen den Beklagten bestehenden Anspruchs auf ausstehende Lizenzzahlungen hat (vgl. zum deutschen Recht BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 70/10 Rn. 27 f. - M2Trade).
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11
    Er besagt unter anderem, dass ausschließliche und einfache Nutzungsrechte wirksam bleiben, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt (§ 33 Satz 2 Fall 1 UrhG, § 30 Abs. 5 Fall 1 MarkenG, § 31 Abs. 5 Fall 1 GeschmMG, § 15 Abs. 3 Fall 1 PatG, § 22 Abs. 3 Fall 1 GebrMG; vgl. zur früheren Rechtslage BGH, Urteil vom 23. März 1982 - KZR 5/81, BGHZ 83, 251, 256 ff. - Verankerungsteil).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11
    Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Revisionsbeklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 555 Rn. 6; Zöller/Gummer, ZPO, 29. Aufl., § 555 Rn. 4).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer

    Obwohl die Klägerin im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, ist über die Revision der Beklagten nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, soweit die Revision sich auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 24/11, GRUR 2012, 914 Rn. 10 = WRP 2012, 1257 - Take Five, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
    Die teilweise in der Literatur vertretene Analogie knüpft an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Entscheidungen "M2Trade" (BGHZ 194, 136 = GRUR 2012, 916) und "Take Five" (GRUR 2012, 914) an.

    Die Abwägung der typischerweise betroffenen Interessen zeige, dass das auch vom Gesetzgeber als schutzwürdig erachtete Interesse des Unterlizenznehmers am Fortbestand seines Rechts das Interesse des Rechteinhabers überwiege, da der Unterlizenznehmer die Ursache für die außerordentliche Auflösung des Vertrages zwischen Rechteinhaber und Hauptlizenznehmer regelmäßig weder beeinflussen noch vorhersehen könne (BGH, GRUR 2014, 916, 918 - M2Trade; GRUR 2012, 914, 915 - Take Five).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2018 - 15 U 29/17
    In diesem Sinne führt nach Ansicht des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs das Erlöschen der Hauptlizenz regelmäßig nicht zum Erlöschen der Unterlizenz (zum Urheberrecht BGH, GRUR 2009, 946 - Reifen Progressiv; BGH, GRUR 2012, 914 - Take Five; BGH, GRUR 2012, 916 - M2Trade).
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