Rechtsprechung
BGH, 19.07.2016 - VI ZR 75/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB
Arzthaftung: Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur - ra-skwar.de
Alternativverhalten, rechtmäßiges
- IWW
§ 531 Abs. 2 ZPO, § 280 Abs. 1, §§ 278, 823 Abs. 1, §§ 831, 253 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens zur Rechtfertigung einer durchgeführten Operation; Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen; Einwilligung des Patienten in die Heilbehandlung zur Rechtfertigung des Eingriffs in die körperliche ...
- rabüro.de
Zur Unerheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
Arzthaftung: Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Aa
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens zur Rechtfertigung einer durchgeführten Operation; Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen; Einwilligung des Patienten in die Heilbehandlung zur Rechtfertigung des Eingriffs in die körperliche ... - rechtsportal.de
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens zur Rechtfertigung einer durchgeführten Operation; Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen; Einwilligung des Patienten in die Heilbehandlung zur Rechtfertigung des Eingriffs in die körperliche ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (35)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Wahlleistungsvereinbarung: Chefarzt muss selbst operieren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Operation im Krankenhaus - und die Chefarztbehandlung als Wahlleistung
- lto.de (Kurzinformation)
Patientenrechte: Chefarzt bleibt Chefarzt
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Wahlarzt muss Kernleistung persönlich erbringen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ausführung einer Operation durch Vertreter des Wahlarztes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein rechtmäßiges Alternativverhalten bei Operation durch einen anderen Arzt
- seufert-law.de (Kurzinformation)
Haftungsrisiken bei der Erbringung von Wahlleistungen durch anderen als Wahlarzt
- matzen-partner.de (Kurzinformation)
Vertrauen des Patienten in die Chefarztvereinbarung begründet Schadensersatzanspruch
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Vereinbarte Chefarzt-OP muss vom Chefarzt durchgeführt werden
- tintemann.de (Kurzinformation)
Arzthaftungsrecht: Chefarztbehandlung nur vom Chefarzt!
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Persönliche Verpflichtung des Wahlarztes zur Durchführung der vereinbarten Operation
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld: Chefarzt in Wahlleistungsvereinbarung, Oberarzt operiert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anderer Arzt operiert: Schadensersatz wegen fehlender Einwilligung des Patienten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arzthaftungsrecht: Chefarztbehandlung nur vom Chefarzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Behandlung durch stellvertretenden Oberarzt wegen fehlender Einwilligung ist rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arzthaftung bei fehlendem Einverständnis mit anderem Operateur
- anwalt.de (Kurzinformation)
Klinik muss vereinbarte Chefarzt-Behandlung auch einhalten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Oberarzt statt Chefarzt führt die OP durch
- ecovis.com (Kurzinformation)
Patientenrechte: Chefarztbehandlung nur durch Chefarzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nicht vom Chefarzt selbst operiert: Anspruch auf Schmerzensgeld?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Operation muss vom vereinbarten Arzt durchgeführt werden - Schmerzensgeld
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer den Chefarzt verlangt, darf nur vom Chefarzt behandelt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Operation muss vom vereinbarten Arzt durchgeführt werden - Schmerzensgeld
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arzthaftungsrecht: Chefarzt muss bei Wahlleistungsvereinbarung selbst operieren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Oberarzt statt Chefarzt führt die OP durch
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Wahlleistungsvereinbarung: Chefarzt muss selbst operieren
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Wahlleistungsvereinbarung: Chefarzt muss selbst operieren
- haufe.de (Kurzinformation)
Operation durch Oberarzt trotz Chefarztvereinbarung ist unzulässig
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 92 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Vereinbarte Chefarztbehandlung: Op durch Oberarzt kann Haftung begründen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Chefarzt muss bei Wahlleistungsvereinbarung selbst an den Tisch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Einwilligung in Chefarzt-OP
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arzthaftung bei Behandlung durch anderen als vereinbarten Arzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arzthaftung - Wahlleistungsvereinbarung Chefarztbehandlung - Chefarzt operiert aber nicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Operation muss vom vereinbarten Arzt durchgeführt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schmerzensgeldanspruch des Patienten bei Operation durch Oberarzt anstatt vereinbarten Chefarzt - Keine Einwilligung in ärztlichen Heileingriff
Besprechungen u.ä. (3)
- arzthaftung-rechtsanwalt-peters.de (Entscheidungsbesprechung)
Chefarzt muss bei Wahlleistungsvereinbarung selbst operieren
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Chefarzt-Behandlung
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.08.2014 - 10 O 48/12
- OLG Koblenz, 26.01.2015 - 5 U 1131/14
- BGH, 19.07.2016 - VI ZR 75/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3523
- MDR 2016, 1141
- VersR 2016, 1191
- JR 2017, 287
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 02.11.2016 - XII ZR 153/15
Geschäftsraummiete: Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens …
Die Erheblichkeit des Einwands richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm (vgl. BGHZ 96, 157, 173 = NJW 1986, 576, 579 und BGHZ 120, 281, 286 = NJW 1993, 520, 521; BGH Urteile vom 19. Juli 2016 - VI ZR 75/15 - VersR 2016, 1191 Rn. 7 …und vom 9. März 2012 - V ZR 156/11 - NJW 2012, 2022 Rn. 17). - BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17
Einholen der Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand grundsätzlich vor …
Die Erheblichkeit des Einwands des rechtmäßigen Alternativverhaltens richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 - IX ZR 91/84, BGHZ 96, 157, 173; Urteil vom 25. November 1992 - VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281, 286;… Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, ZIP 2013, 1165 Rn. 34; Urteil vom 19. Juli 2016 - VI ZR 75/15, VersR 2016, 1191 Rn. 7;… Urteil vom 2. November 2016 - XII ZR 153/15, NJW 2017, 1104 Rn. 24;… Urteil vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, VersR 2018, 31 Rn. 53, z.V.i. BGHZ vorgesehen). - BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16
Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende
Dabei muss der Schutzzweck der jeweils verletzten Norm darüber entscheiden, ob und inwieweit der Einwand im Einzelfall erheblich ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2016 - VI ZR 75/15, NJW 2016, 3523 Rn. 7; BGH, Urteile vom 24. Oktober 1985 - IX ZR 91/84, BGHZ 96, 157, 173; vom 25. November 1992 - VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281, 286;… vom 9. März 2012 - V ZR 156/11, NJW 2012, 2022 Rn. 17;… vom 2. November 2016 - XII ZR 153/15, NJW 2017, 1104 Rn. 23 ff.;… vom 10. Juli 2018 - II ZR 24/17, NJW 2018, 3574 Rn. 38 ff.).
- BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …
Die Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff bedeutet in dem durch sie gezogenen Rahmen einen Verzicht auf den absoluten Schutz des Körpers vor Verletzungen, die mit dem Eingriff verbunden sind, darüber hinaus das Aufsichnehmen von Gefahren, die sich aus Nebenwirkungen der Behandlung und möglichen Komplikationen ergeben (vgl BGH Urteil vom 19.7.2016 - VI ZR 75/15 - juris RdNr 9 = VersR 2016, 1191, RdNr 9) . - OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 74/17
Wahlleistungsvereinbarung nicht eingehalten - ärztliche Behandlung rechtswidrig
Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig (vgl. Urteil des BGH vom 19.07.2016 - VI ZR 75/15 - Juris unter Rz.10).Könnte er sich mit diesem Einwand einer Haftung entziehen, bliebe der rechtswidrige Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten sanktionslos (vgl. Urteil des BGH vom 19, 07.2016 - VI ZR 75/15 - Juris unter Rz. 8, 11).
- OLG Dresden, 15.11.2016 - 4 U 507/16
Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang des ärztlichen Aufklärungsgesprächs …
Eine Gesundheitsbeschädigung liegt schon darin, dass die Klägerin überhaupt operiert wurde mit allen damit zusammenhängenden körperlichen Beeinträchtigungen, während sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung sich der Operation gar nicht oder viel später unterzogen hätte (vgl. BGH Urteil vom 19.07.2016 - VI ZR 75/15; Urteil vom 13.01.1987 - VI ZR 82/86). - BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 4/19 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - grundrechtsorientierte Leistung …
Die Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff bedeutet in dem durch sie gezogenen Rahmen einen Verzicht auf den absoluten Schutz des Körpers vor Verletzungen, die mit dem Eingriff verbunden sind, darüber hinaus das Aufsichnehmen von Gefahren, die sich aus Nebenwirkungen der Behandlung und möglichen Komplikationen ergeben (vgl BGH Urteil vom 19.7.2016 - VI ZR 75/15 - juris RdNr 9 = VersR 2016, 1191, RdNr 9) . - LG Bochum, 14.11.2018 - 6 O 383/16 BGH NJW 2007, 987; BGH NJW 2016, 3523 ff = VersR 2016, 1191 = MedR 2017, 132; OLG Hamm MedR 2018, 583 = GesR 2018, 170; OLG Köln NJW-RR 2004, 1136(1137); Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, A 41, 42)).
Demzufolge muss dieser Wahlarzt die seine Disziplin prägende Kernleistung persönlich und eigenhändig erbringen, insbesondere muss der als Wahlarzt aufgrund einer Wahlleistungsvereinbarung verpflichtete Chirurg oder Chefarzt eine geschuldete Operation mit allen wesentlichen Kernleistungen grundsätzlich selbst durchführen (vgl. dazu: BGH NJW 2016, 3523(3525) = VersR 2016, 1191 = MedR 2017, 132; BGH NJW 2010, 2580; OLG Hamm MedR 2018, 583 = GesR 2018, 170).
Ist demnach ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt, regelmäßig den Chefarzt, vereinbart oder konkret zugesagt, muss der Patient ansonsten vorher und rechtzeitig aufgeklärt werden und dem damit zustimmen, wenn ein anderer Arzt an die Stelle des Wahlarztes treten soll (vgl. BGH NJW 2010, 2580; BGH NJW 2016, 3523 = VersR 2016, 1191 = MedR 2017, 132).
Fehlt demnach eine wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs als solchem oder in die intraoperative Fortsetzung des Eingriffs durch den anderen Arzt ab einem bestimmten Zeitpunkt, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität durch den dann handelnden Arzt rechtswidrig (BGHZ 106, 391(398); BGH NJW 2016, 3523(3524) = VersR 2016, 1191 = MedR 2017, 132; OLG Hamm MedR 2018, 583 = GesR 2018, 170).
Dies ist nicht erfolgt, so dass dieses Vorgehen bei dem Eingriff zumindest rechtswidrig war (vgl. dazu auch: BGH NJW 2016, 3523(3524) = VersR 2016, 1191 = MedR 2017, 132; OLG Hamm MedR 2018, 583 = GesR 2018, 170;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, A 47).
Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens, der darauf zielt, der Kläger wäre mit der Beendigung des Eingriffs durch den Beklagten zu 3) nach Beendigung der eigentlichen Rekonstruktion auch einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen widerspricht ( vgl. dazu BGH NJW 2016, 3523(3524) = VersR 2016, 1191 = MedR 2017, 132; OLG Hamm MedR 2018, 583 = GesR 2018, 170).
Zum anderen wäre ansonsten auch das Vertrauen nicht wirksam geschützt, das Patienten in die ärztliche Zuverlässigkeit und Integrität setzen müssen, wenn sie ihre absolut geschützten Rechtsgüter im Verlaufe einer ärztlichen Behandlung zur Disposition stellen( vgl. dazu auch : BGH NJW 2016, 3523(3524) = VersR 2016, 1191 = MedR 2017, 132; OLG Hamm MedR 2018, 583 = GesR 2018, 170; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, A 47).
- LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14
Wahlleistungsvereinbarung nicht eingehalten - ärztliche Behandlung rechtswidrig
Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig (…BGH, Urt. v. 14.02.1989, VI ZR 65/88; BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).Im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung schließt der Patient einen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).
Könnte der den Eingriff tatsächlich vornehmende Arzt sich der Haftung mit diesem Einwand entziehen, bliebe der rechtswidrige Eingriff in die körperliche Integrität eines Patienten sanktionslos (BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - L 16 KR 128/18 Die Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff bedeutet in dem durch sie gezogenen Rahmen einen Verzicht auf den absoluten Schutz des Körpers vor Verletzungen, die mit dem Eingriff verbunden sind, darüber hinaus das Aufsichnehmen von Gefahren, die sich aus Nebenwirkungen der Behandlung und möglichen Komplikationen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2016 - VI ZR 75/15 -, juris).
- OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 8 U 53/17
Keine Verzinsung eines Freistellungsanspruches
- OLG Naumburg, 14.05.2019 - 1 U 48/18
Aufklärungspflichten vor einer operativen Behandlung eines Hirntumors