Rechtsprechung
BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 7
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 7 EGV 261/2004, Art 267 AEUV
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Ausgleichsanspruch bei erheblicher Ankunftsverspätung am Endziel wegen Versäumung eines Anschlussfluges nach geringer Verspätung des Zubringerfluges einer anderen Fluggesellschaft - IWW
Art. 267 AEUV, Verordnung (EG) 261/2004, Verordnung (EWG) Nr. 295/91, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Verordnung EWG Nr. 295/91
- Wolters Kluwer
Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Nichterreichung eines Anschlussfluges mit der Folge einer Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel; Ausführung der beiden Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen; Zusammenstellung der Flüge durch ein ...
- reise-recht-wiki.de
Ankunftsverspätung nach Verspätung des Zubringerfluges einer anderen Fluggesellschaft
- rewis.io
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Ausgleichsanspruch bei erheblicher Ankunftsverspätung am Endziel wegen Versäumung eines Anschlussfluges nach geringer Verspätung des Zubringerfluges einer anderen Fluggesellschaft
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Luftbeförderung
- dgfr.de
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Anschlussflug / Unterschiedliche Luftfahrtunternehmen
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Volltext)
Entschädigung auch bei geringfügiger Verspätung des Zubringerfluges über eine andere Fluggesellschaft?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 7
Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Nichterreichung eines Anschlussfluges mit der Folge einer Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel; Ausführung der beiden Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen; Zusammenstellung der Flüge durch ein ... - rechtsportal.de
Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Nichterreichung eines Anschlussfluges mit der Folge einer Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel; Ausführung der beiden Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen; Zusammenstellung der Flüge durch ein ...
- datenbank.nwb.de
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Ausgleichsanspruch bei erheblicher Ankunftsverspätung am Endziel wegen Versäumung eines Anschlussfluges nach geringer Verspätung des Zubringerfluges einer anderen Fluggesellschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätung
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Fluggastentschädigung
- lto.de (Kurzinformation)
Wer muss für Flugverspätung zahlen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätungen
- rabüro.de (Pressemitteilung)
BGH legt EuGH Frage zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätung vor
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Welche Fluggesellschaft muss bei verpasstem Anschlussflug zahlen?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätung
- versr.de (Kurzinformation)
Vorlage an den EuGH zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausgleichsansprüche bei verspätetem Anschlussflug
- spiegel.de (Pressemeldung, 19.07.2016)
Europäischer Gerichtshof soll über verpasste Anschlussflüge urteilen
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung: Vorlage an EuGH
- ra-kjf.de (Kurzinformation)
Vorlage an den EuGH zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätung
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 12.02.2015 - 22a C 285/14
- LG Hamburg, 06.11.2015 - 320 S 41/15
- BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15
- BGH, 28.09.2016 - X ZR 138/15
- EuGH, 11.10.2016 - C-479/16
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2912
- ZIP 2016, 63
- MDR 2016, 1192
- EuZW 2016, 760
- NZV 2016, 520
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 24.10.2017 - X ZR 64/16
Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung: Anspruchsgegner im Fall des …
Dieser Anspruch setzt die Einhaltung einer Abflugverspätung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a bis c FluggastrechteVO nicht voraus (EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-11/11, NJW 2013, 1291 = RRa 2013, 78 Rn. 37 - Folkerts; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15, RRa 2016, 286 Rn. 14).Anders als in dem der Entscheidung vom 19. Juli 2016 (X ZR 138/15) zugrunde liegenden Fall ist die hier in Anspruch genommene Beklagte nicht das tatsächlich ausführende Luftfahrtunternehmen des die Verspätung verursachten Zubringerflugs.
- AG Hamburg, 30.03.2017 - 32 C 199/16
Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung: Entfernung der Flugstrecke bei …
Denn aus der Sicht des Fluggastes, dessen Schutz der Ausgleichsanspruch dient, liegt eine vergleichbare Situation vor, wenn das Luftfahrtunternehmen die Flugscheine für aufeinander folgende Flüge zwar nicht selbst ausgegeben oder genehmigt hat, aber einem Reiseunternehmen die Möglichkeit eingeräumt hat, solche Flugscheine auszustellen und hierbei auch Flüge zusammenzustellen, die von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2016, Az. X ZR 138/15, zitiert nach juris). - BGH, 22.06.2021 - X ZR 15/20
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen …
a) Wie der Senat schon in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15, RRa 2016, 286 Rn. 34), ergibt sich aus Art. 2 Buchst. f der Verordnung, dass einem Fluggast auch dann ein Ausgleichsanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zustehen kann, wenn dieses zwar nicht an der einzelnen Buchung und deren Bestätigung beteiligt war, aber einem Vermittler oder einem Reiseunternehmen die Möglichkeit eingeräumt hat, solche Buchungen entgegenzunehmen und zu bestätigen.c) Die Bejahung eines Ausgleichsanspruchs steht auch in Einklang mit dem vom Gerichtshof hervorgehobenen Gesichtspunkt der Verantwortlichkeit für die mit der Buchungsbestätigung übernommenen Leistungspflichten (BGH, RRa 2016, 286 Rn. 38 ff.).
- LG Hamburg, 09.12.2019 - 321 S 80/18
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung und des Abkommens …
Zwar handelt es sich bei den Flügen B.- Z. und Z.- H. um zwei getrennte Flüge im Sinne der Verordnung (siehe hierzu ausführlich: BGH, EuGH-Vorlage vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15 Rn 17).Dies setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 19. November 2009 - C-407/07 und C-432/07, Slg. 2009 I-10923, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 40 ff. - Sturgeon u.a.;… Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, NJW 2013, 671 = RRa 2012, 272 Rn. 28 ff. - Nelson u.a.) und des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 127/11, NJW-RR 2013, 1065 = RRa 2013, 237 Rn. 9; EuGH-Vorlage vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15 Rn 14) voraus, dass am Endziel im Sinne des Art. 2 Buchstabe h der Verordnung ein Zeitverlust von mehr als drei Stunden eingetreten ist.
Ein vergleichbarer Fall lag dem BGH im Rahmen einer Revision gegen ein Urteil des LG Hamburg (320 S 41/15) zur Entscheidung vor (BGH, X ZR 138/15).
Der BGH (EuGH-Vorlage vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15 Rn 27 ff.) hat dazu ausgeführt:.
- BGH, 22.06.2021 - X ZR 2/20
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage …
a) Wie der Senat schon in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15, RRa 2016, 286 Rn. 34), ergibt sich aus Art. 2 Buchst. f der Verordnung, dass einem Fluggast auch dann ein Ausgleichsanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zustehen kann, wenn dieses zwar nicht an der einzelnen Buchung und deren Bestätigung beteiligt war, aber einem Vermittler oder einem Reiseunternehmen die Möglichkeit eingeräumt hat, solche Buchungen entgegenzunehmen und zu bestätigen.c) Die Bejahung eines Ausgleichsanspruchs steht auch in Einklang mit dem vom Gerichtshof hervorgehobenen Gesichtspunkt der Verantwortlichkeit für die mit der Buchungsbestätigung übernommenen Leistungspflichten (BGH, RRa 2016, 286 Rn. 38 ff.).
- LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
Ausgleichsleistungsanspruch bei Flugverspätung - bei Zubringerflug und …
Vorgelegt hat der BGH dem EuGH mittlerweile die Frage, ob ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch dann bestehen kann, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat (BGH, EuGH-Vorlage vom 19. Juli 2016, Az.: X ZR 138/15, zitiert nach juris). - OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 U 62/20 Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden besteht auch außerhalb der Fälle der Annullierung und Nichtbeförderung ein Entschädigungsanspruch nach Art. 7 Fluggastrechte-VO (siehe hierzu allgemein EuGH…, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07, Sturgeon u.a., juris Rn. 69, NJW 2010, 43;… Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10, Nelson u.a., juris Rn. 40, NJW 2013, 671;… Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11, Folkerts u.a., juris Rn. 47, NJW 2013, 1291; ebenso BGH…, Urteil vom 07.05.2013 - X ZR 127/11, juris Rn. 9, NJW-RR 2013, 1065, Urteil vom 17.09.2013 - X ZR 150/10, juris Rn. 8, VRR 2014, 145; Beschluss vom 19.07.2016 - X ZR 138/15, juris Rn. 15, RRa 2016, 286;… Urteil vom 16.04.2019 - X ZR 93/18, juris Rn. 15, NJW 2019, 2604), der hier nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 Buchst. a Fluggastrechte- VO bei einer Entfernung von Bremen nach Paris von weniger als 1.500 Kilometer EUR 250,- beträgt, hier also insgesamt EUR 500,- für beide Kläger.
- LG Düsseldorf, 09.10.2017 - 22 S 63/17 Dem Wortlaut nach ist ein Anschlussflug ein Flug, der einem anderen Flug nachfolgt und dazu dient, den Fluggast vom Ziel des ersten Flugs zu einem anderen Zielort weiterzubefördern (BGH, Beschluss v. 19. Juli 2016 - X ZR 138/15, Tz. 23); direkt ist ein Anschlussflug, wenn zwischen den beiden Flügen kein allzu großer Zeitraum liegt (…BGH, aaO., Tz. 25).
Die Kammer schließt sich der Auffassung des X. Zivilsenats des BGH an, wonach einiges dafür spricht, einen Ausgleichsanspruch auch dann zu bejahen, wenn die Buchungsbestätigung für aufeinanderfolgende Flüge von einem Reiseunternehmen ausgegeben wurde, und nimmt insoweit Bezug auf die Gründe des Beschlusses des Senats vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15, Tz. 37 ff., die wie folgt zitiert werden:.
- LG Köln, 16.01.2018 - 11 S 131/17
Ansprüche eines Fluggastes auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 VO …
Zwar hat der BGH am 19.07.2016 in einem Vorlagebeschluss ausgeführt, dass er zur gegenteiligen Ansicht neige (BGH, EuGH-Vorlage vom 19.07.2016, X ZR 138/15). - LG Nürnberg-Fürth, 29.12.2016 - 5 S 1893/16
Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen Flugverspätung
- AG Hannover, 21.12.2016 - 406 C 5693/16
Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen großer Flugverspätung am …
- AG Köln, 08.11.2018 - 128 C 72/18
- AG Hamburg, 11.12.2017 - 31a C 55/16
Anspruch Ausgleichsleistung Fluggast - Nichterreichen Anschlussflug
- AG Hamburg, 18.10.2021 - 48 C 177/21
Erstattung von Flugscheinkosten bei Annullierung; Provision des Vermittlers als …