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   BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15   

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https://dejure.org/2017,28600
BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15 (https://dejure.org/2017,28600)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2017 - IV ZR 535/15 (https://dejure.org/2017,28600)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15 (https://dejure.org/2017,28600)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BUZBB
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

  • IWW

    § 286 ZPO, § 564 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit auf Grundlage einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Berücksichtigung des Zeitanteils einer durch den Versicherungsnehmer nicht mehr ausübbaren einzelnen Tätigkeit (hier: Tragen schwerer Lasten); Einzelne Tätigkeit als ...

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Zeitanteil einer nicht mehr ausübbaren Einzeltätigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Abs. 1
    Bestimmung des Grades der Berufungsunfähigkeit bei Ausfall einzelner Verrichtungen eines Gesamtvorgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1 Abs. 1
    Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit auf Grundlage einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Berücksichtigung des Zeitanteils einer durch den Versicherungsnehmer nicht mehr ausübbaren einzelnen Tätigkeit (hier: Tragen schwerer Lasten); Einzelne Tätigkeit als ...

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 1 Abs. 1; ZPO § 286
    Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit auf Grundlage einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Berücksichtigung des Zeitanteils einer durch den Versicherungsnehmer nicht mehr ausübbaren einzelnen Tätigkeit (hier: Tragen schwerer Lasten); Einzelne Tätigkeit als ...

  • datenbank.nwb.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei der Bemessung des Grads der Berufsunfähigkeit ist nicht immer nur der Zeitanteil einer nicht mehr ausübbaren Einzeltätigkeit entscheidend

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit bei Ausfall einer untrennbaren Einzelverrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einzelne Beeinträchtigung kann zu hoher Berufsunfähigkeit führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rente bei Berufsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maßstab eines beruflichen Gesamtvorgangs bei der Bemessung des Grades einer Berufsunfähigkeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.08.2017)

    Berufsunfähigkeit: Versicherte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Liegt eine Berufsunfähigkeit auch bei weniger als 50 %iger "zeitlicher Einschränkung" vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1066
  • MDR 2017, 1123
  • VersR 2017, 1134
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
    Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann, wenn diese untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Februar 2003, IV ZR 238/01, VersR 2003, 631).

    aa) Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann (hier: Tragen schwerer Lasten), wenn es sich hierbei nicht um eine abtrennbare Einzelverrichtung handelt, sondern diese untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, VersR 2011, 552 Rn. 13; Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631 unter II 2 a [juris Rn. 13]).

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
    Ein wesentlicher Bestandteil der von der Klägerin konkret ausgeübten Berufstätigkeit, wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war (vgl. zu diesem Maßstab Senatsurteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, VersR 2017, 216 Rn. 23), war neben Reinigungsarbeiten und einigen weiteren untergeordneten Tätigkeiten wie z.B. Blumenpflege der vollständige Betrieb der kanzleieigenen Kantine.
  • BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08

    Anforderungen an die Darlegung der Berufungsunfähigkeit eines Facharztes für

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08, VersR 2009, 817 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
    aa) Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann (hier: Tragen schwerer Lasten), wenn es sich hierbei nicht um eine abtrennbare Einzelverrichtung handelt, sondern diese untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, VersR 2011, 552 Rn. 13; Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631 unter II 2 a [juris Rn. 13]).
  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 116/11

    Private Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
    Das Revisionsgericht prüft lediglich nach, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - IV ZR 116/11, VersR 2012, 849 Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
    Das Revisionsgericht prüft lediglich nach, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - IV ZR 116/11, VersR 2012, 849 Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19

    Einstellung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund

    Das Revisionsgericht prüft lediglich nach, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2019 - IV ZR 323/18

    Messen für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer

    Das Revisionsgericht prüft lediglich nach, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - IV ZR 116/11, VersR 2012, 849 Rn. 9; Senatsurteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134 Rn. 24; BGH, Urteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, NJW 2019, 2092 Rn. 24; jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Setzt sich die berufliche Tätigkeit - wie hier - aus mehreren Verrichtungen zusammen, denen sowohl zeitlich als auch qualitativ unterschiedliches Gewicht zukommt, ist maßgeblich, ob der Versicherte seine Arbeit mit den sie prägenden Merkmalen noch zu mehr als 50 Prozent wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - 5 U 286/11-38, VersR 2016, 1103).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    Das Revisionsgericht hat diese lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie den Sachvortrag und die Beweisergebnisse vollständig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senatsurteile vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134 Rn. 24; vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, NJW 2011, 3299 Rn. 8 [insoweit in BGHZ 190, 120 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22

    Gerichtliche Berücksichtigung von Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die

    Es hat die Beurteilung des ersten Sachverständigen auch nicht in jedem Punkt widerlegen müssen, soweit diese nicht der Beurteilung durch den zweiten Sachverständigen entspricht (zu den Anforderungen im Fall sich widersprechender Gutachten vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80, NJW 1982, 2874 [juris Rn. 10]; Urteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, NJW-RR 2017, 1066 [juris Rn. 24 f.]).

    Allerdings stößt die Berücksichtigung zusätzlicher, nicht im Gutachten behandelter Umstände an eine Grenze, wenn eine beim Gericht nicht vorhandene Sachkunde erforderlich ist, um diese festzustellen oder zu den Ergebnissen des Gutachtens in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, NJW 1982, 2874 [juris Rn. 10]; NJW-RR 2017, 1066 [juris Rn. 24 f.]).

  • BGH, 18.12.2019 - IV ZR 65/19

    Erfordernis einer Änderungsmitteilung des Versicherers bei späterem Wegfall einer

    Das Revisionsgericht hat diese lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie den Sachvortrag und die Beweisergebnisse vollständig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senatsurteile vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134 Rn. 24; vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037 Rn. 8 [insoweit in BGHZ 190, 120 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20

    Wirksamkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch eine im

    Das Revisionsgericht prüft lediglich nach, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134 Rn. 24 m.w.N.).

    Der Tatrichter muss auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich sowohl innerhalb der Begutachtung durch einen Sachverständigen wie auch zwischen mehreren Sachverständigen als auch aus einem von der Partei vorgelegten Privatgutachten ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 - VI ZR 303/95, VersR 1996, 1535 II 2 a bb [juris Rn. 13]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2017 aaO Rn. 25).

  • BGH, 31.08.2023 - I ZR 11/23

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und Geltend,achung eines Unterlassungsanspruchs

    Allerdings stößt die Bewertung eines Gutachtens an eine Grenze, wenn hierfür eine beim Gericht nicht vorhandene Sachkunde erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80, NJW 1982, 2874 [juris Rn. 10]; Urteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, NJW-RR 2017, 1066 [juris Rn. 25]).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 U 17/19

    War die Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten

    Denn alle genannten Einzeltätigkeiten können von ihr weiterhin in angemessenem Umfange - jeweils mindestens eine Stunde lang - ausgeübt werden; auch existiert keine einzelne Tätigkeit, die von ihr nicht mehr absolviert werden könnte und die für den Beruf "prägend" wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134; Senat, Urteil vom 13. Januar 2010 - 5 U 339/06-49, VersR 2010, 799).
  • OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Beweiswürdigung,

    Zu Recht hat das Landgericht insoweit entschieden, dass bei einem Onlinehandel ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann, wenn dem Versicherten die Annahme von Waren nicht mehr möglich ist und es deshalb nicht darauf ankommt, dass diese rein zeitlich bei weitem nicht die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2017, IV ZR 535/15, NJW-RR 2017, 1066 für den Wegfall des wöchentlichen Einkaufs von Lebensmitteln in größeren Packungen bei einer Tätigkeit als Hauswirtschafterin; BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01 -, NJW-RR 2003, 673, für das Tragen der Geldmaschine bei einer Tätigkeit als selbständiger Automatenaufsteller).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

  • LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18

    Rente, Erkrankung, Leistungen, Krankheit, Versorgung, Versicherungsnehmer,

  • OLG Brandenburg, 17.03.2021 - 11 U 42/19

    Voraussetzungen der Verweisung auf eine neue berufliche Tätigkeit in der

  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

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