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   BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17   

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https://dejure.org/2017,29101
BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17 (https://dejure.org/2017,29101)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2017 - XII ZB 162/17 (https://dejure.org/2017,29101)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 (https://dejure.org/2017,29101)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG
    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschulausbildung bei geringerem zeitlichen Umfang

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers; Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" der Hochschule Neubrandenburg und der BeckAkademie Fernkurse) mit einer Hochschulausbildung

  • rewis.io

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschulausbildung bei geringerem zeitlichen Umfang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Bemessung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers; Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" der Hochschule Neubrandenburg und der BeckAkademie Fernkurse) mit einer Hochschulausbildung

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Bemessung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers; Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" der Hochschule Neubrandenburg und der BeckAkademie Fernkurse) mit einer Hochschulausbildung

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschulausbildung bei geringerem zeitlichen Umfang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschulausbildung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1149
  • FGPrax 2017, 262
  • FamRZ 2017, 1716
  • Rpfleger 2017, 699
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16

    Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17
    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - FamRZ 2017, 1158 Rn. 9 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - FamRZ 2017, 1158 Rn. 10 mwN).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall der Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf mit 2.700 Stunden bzw. 90 ECTS-Punkten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - FamRZ 2017, 1158) bleibt dieser zeitliche Umfang so weit hinter dem einer Hochschulausbildung zurück, dass das Landgericht dahinstehen lassen konnte, inwiefern durch den Fernlehrgang vorliegend - gegebenenfalls auch ausschließlich - besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse vermittelt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16 - juris Rn. 17 f.).

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17
    Die Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" von Hochschule Neubrandenburg und BeckAkademie Fernkurse) mit einer Hochschulausbildung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG kann bereits am geringen zeitlichen Umfang (hier: 1.080 Stunden bzw. 36 ECTS-Punkte) scheitern (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017, XII ZB 590/16, juris).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall der Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf mit 2.700 Stunden bzw. 90 ECTS-Punkten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - FamRZ 2017, 1158) bleibt dieser zeitliche Umfang so weit hinter dem einer Hochschulausbildung zurück, dass das Landgericht dahinstehen lassen konnte, inwiefern durch den Fernlehrgang vorliegend - gegebenenfalls auch ausschließlich - besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse vermittelt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16 - juris Rn. 17 f.).

  • KG, 31.01.2018 - 26 W 57/16

    Testamentsauslegung: Erbscheinserteilungsanspruch eines als "Haupterben"

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen wollte (BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - IV ZB 15/16 - FamRZ 2017, 1716, Rdnr. 29).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf

    Mit Blick auf den einem Hochschulstudium nicht ansatzweise vergleichbaren zeitlichen Umfang dieser Fortbildungsmaßnahmen fehlt es bereits deshalb an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - MDR 2017, 1149 Rn. 6).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - juris Rn. 3 f. und vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 9 f. mwN).

    Mit Blick auf den einem Hochschulstudium nicht ansatzweise vergleichbaren zeitlichen Umfang dieser Ausbildung von insgesamt 350 Stunden, wie er sich aus dem von der Betreuerin vorgelegten Zertifikat ergibt, fehlt es an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - juris Rn. 6).

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20

    Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums

    Die Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Fernstudium Rechtswirt/in (FSH)" bei der Fachakademie Saar für Hochschulbildung) mit einer Hochschulausbildung i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG in der ab 27. Juli 2019 geltenden Fassung kann bereits am geringen zeitlichen Umfang (hier: 640 bis 860 Stunden) scheitern (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17, MDR 2017, 1149).

    Mit Blick auf diesen gegenüber einem (Fach-)Hochschulstudium wesentlich geringeren zeitlichen Umfang der Ausbildung fehlt es bereits deshalb an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - MDR 2017, 1149 Rn. 6).

  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 338/19

    Zur Frage, ob die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer

    Mit Blick auf diesen einem (Fach-)Hochschulstudium nicht ansatzweise vergleichbaren zeitlichen Umfang der Ausbildung fehlt es bereits deshalb an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - MDR 2017, 1149 Rn. 6).
  • LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21

    Vergütung eines Berufsbetreuers mit Fernlehrgang zum "Berufsbetreuer mit

    Erforderlich ist - wie eingangs ausgeführt - vielmehr auch, dass "diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind." Und das hat der BGH für den von der Hochschule N. veranstalteten Fernlehrgang "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" ausdrücklich auch im Vergleich zu dem vom Betreuer herangezogenen BGH-Fall "Curator de jure" verneint (Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 162/17).
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