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   BGH, 19.08.1958 - 5 StR 309/58   

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BGH, 19.08.1958 - 5 StR 309/58 (https://dejure.org/1958,6370)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1958 - 5 StR 309/58 (https://dejure.org/1958,6370)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1958 - 5 StR 309/58 (https://dejure.org/1958,6370)
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  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 19.08.1958 - 5 StR 309/58
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhange noch rügt, die Strafkammer habe ihre Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) vernachlässigt, gibt sie entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht an, welche weiteren Beweismittel der Tatrichter nach ihrer Auffassung hätte heranziehen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 19.08.1958 - 5 StR 309/58
    Die Strafkammer konnte daher diesen Teil seiner polizeilichen Aussage vom 4. September 1957 (Bl. 46 d.A.) gemäß § 253 Abs. 1 StPO verlesen und dadurch zur Grundlage eines Urkundenbeweises machen (BGHSt 3, 199, 201) [BGH 23.09.1952 - 1 StR 750/51].
  • RG, 27.10.1899 - 3025/99

    Sind Verlesungen nach §§ 252. 253 nur auf Antrag (§ 254) oder von Amts wegen (§

    Auszug aus BGH, 19.08.1958 - 5 StR 309/58
    Ob eine solche Verlesung nach § 273 Abs. 1 StPO ohne weiteres oder gemäß dem Wortlaut des § 255 StPO nur auf Antrag in der Sitzungsniederschrift vermerkt werden muß, ist streitig (vgl. Geier bei Löwe/Rosenberg StPO 20. Aufl. § 255 Anm. 2; Kleinknecht-Müller StPO 4. Aufl. § 255 Anm. 1 a gegen RGSt 32, 315).
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