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   BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64   

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BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64 (https://dejure.org/1964,4792)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1964 - 3 StR 28/64 (https://dejure.org/1964,4792)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1964 - 3 StR 28/64 (https://dejure.org/1964,4792)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Zu Recht beruft sich das Landgericht auf das Urteil BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63].

    Der vorliegende Fall liegt daher keineswegs, wie die Revision meint, anders als der in BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] entschiedene Fall, in welchem den Angeklagten ebenfalls keine Verbindung zur KPD nachgewiesen worden war.

    Insbesondere konnte sich hierbei das Landgericht darauf stützen, daß sich der Angeklagte ausdrücklich als Kommunist bezeichnet und dabei jene Schlagworte verkündet hat, die im Bewußtsein der Bevölkerung gerade als die Thesen der verbotenen KPD bekannt sind (vgl. BGHSt 18, 297 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]).

    Dann aber war der Angeklagte sich darüber im klaren und wollte es - zumindest nahm er es billigend in Kauf (BGH NJW 1964, 1084) -, daß seine Propaganda schon deshalb in der Öffentlichkeit als Förderung der KPD wirkte, weil er nicht erkennbar von den Zielen dieser Partei abrückte (BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Daß dies eine notwendige Folgewirkung des Art. 21 GG und des auf diesem Artikel beruhenden Spruchs des Bundesverfassungsgerichts ist, hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] eingehend dargelegt (vgl. auch 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Das gilt aber in Verfolg des in Art. 21 GG verankerten Selbstschutzes der Verfassung gegen ihre Feinde (BGHSt 18, 304 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]) dann nicht, wenn er dies auf Grund einer Weisung oder Steuerung der KPD tut oder, als Aussenstehender, um diese Partei zu fördern.

  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 23/63

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD-Verbot) -

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Dann aber war der Angeklagte sich darüber im klaren und wollte es - zumindest nahm er es billigend in Kauf (BGH NJW 1964, 1084) -, daß seine Propaganda schon deshalb in der Öffentlichkeit als Förderung der KPD wirkte, weil er nicht erkennbar von den Zielen dieser Partei abrückte (BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Daß dies eine notwendige Folgewirkung des Art. 21 GG und des auf diesem Artikel beruhenden Spruchs des Bundesverfassungsgerichts ist, hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] eingehend dargelegt (vgl. auch 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Wenn auch diese letzte Entscheidung allein dem Gesetz entsprochen hat, so hätte das Landgericht doch angesichts dieser Besonderheiten erwägen sollen, ob der Angeklagte bei dieser ihm bekannt gewesenen Sachlage wirklich "bei auch nur geringer Gewissensanspannung leicht das Unrecht seines Tuns hätte erkennen können" (vgl. auch 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Daher steht das Eintreten für die kommunistische Lehre und für kommunistische Forderungen für sich allein nicht schon unter der Strafdrohung der §§ 42, 47 BVerfGG (vgl. BGHSt 19, 51, 57 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]; BGH NJW 1964, 1082, 1084) [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63].

    Auch erfüllt der Umstand allein, daß das vom Täter Gesagte, insbesondere die von ihm vertretenen Ziele, mit dem übereinstimmt, was KPD oder SED, gar noch zum gleichen Zeitpunkt, sagen, noch nicht den Tatbestand der §§ 42, 47 BVerfGG (BGH NJW 1964, 1083 [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63]).

    Dann aber spielt es, entgegen der Auffassung der Revision, keine Rolle, ob die vom Angeklagten vertretenen Auffassungen zu politischen Gegenwartsfragen auch von anderen Kreisen vertreten werden (so BGH NJW 1964, 1082).

  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Es kommt also auch im vorliegenden Fall, entgegen dem Vorbringen der Revision, nicht darauf an, ob der Angeklagte durch sein Tun gar den organisatorischen Zusammenhalt der KPD hat aufrechterhalten wollen (vgl. 3 StR 12/64 vom 15. Juli 1964) oder ob er nur, wovon das Landgericht zu seinen Gunsten ausgeht, aus eigenem Entschluß, ohne Verbindung zur verbotenen KPD, diese gefördert hat.

    Daß er der KPD durch die Verbreitung seiner Flugblätter tatsächlich Nutzen gebracht hatte, brauchte das Landgericht nicht festzustellen (3 StR 12/64 vom 15. Juli 1964).

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Dies gilt, nachdem das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht ab 1. Januar 1957 auch im Saarland eingeführt worden ist (§ 15 des Eingliederungsgesetzes vom 23. Dezember 1956 - BGBl. I 1011), auch für den damaligen Landesverband Saar der Kommunistischen Partei (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1957, BVerfGE 6, 300).

    Vergeblich verweist die Revision darauf, daß im Saarland die Abgeordneten der KPD zunächst noch, entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1957 (BVerfGE 6, 300) und entgegen dem Beschluß des saarländischen Landtags vom 18. Juli 1959, ihre Mandate beibehalten hatten.

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Das Landgericht konnte daher den etwaigen Verbotsirrtum des Angeklagten jedenfalls für vorwerfbar ansehen, Für die Höhe der Strafe ist aber das Maß dieser Vorwerfbarkeit von Bedeutung (BGHSt 2, 194, 201 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]/202).
  • BGH, 22.03.1963 - 2 StR 175/62
    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Der Senat hat in dem erwähnten Urteil (BGHSt 18, 305) bereits darauf hingewiesen, da die politische Linie der als verfassungsfeindlich verbotenen KPD nicht mit dem "Kommunismus" gleichzusetzen ist.
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Daher steht das Eintreten für die kommunistische Lehre und für kommunistische Forderungen für sich allein nicht schon unter der Strafdrohung der §§ 42, 47 BVerfGG (vgl. BGHSt 19, 51, 57 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]; BGH NJW 1964, 1082, 1084) [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63].
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Die Verfassung schränkt den Grundsatz politischer Toleranz um seiner Erhaltung willen ein (so BVerfGE 13, 46, 53) [BVerfG 27.06.1961 - 1 BvR 486/59].
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60

    Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
    Ob dieser Standpunkt zutreffend war, kann auch hier (vgl. BVerfGE 13, 165) offen bleiben.
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Daß er nicht im Verband der Partei aufgetreten ist, ihren organisatorischen Zusammenhalt nicht aufrechterhalten hat, bedeutet noch nicht, daß er sie nicht dennoch als Partei, als Organisation unterstützt hat (BGH NJW 1965, 1445; 3 StR 28/64 vom 19. August 1964).
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