Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1981 - 2 StR 307/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6092
BGH, 19.08.1981 - 2 StR 307/81 (https://dejure.org/1981,6092)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1981 - 2 StR 307/81 (https://dejure.org/1981,6092)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1981 - 2 StR 307/81 (https://dejure.org/1981,6092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,6092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Vorspiegelung falscher innerer Tatsachen durch Täuschung über die Zahlungsfähigkeit bei Vereinbarung eines Zahlungsziels - Prozessverhalten eines Angeklagten als Strafzumessungsgrund

Papierfundstellen

  • StV 1981, 620
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 307/81
    Das Prozeßverhalten eines Angeklagten stellt für sich nicht schon einen Strafzumessungsgrund dar (BGHSt 1, 105).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aus seinem Verhalten in der Hauptverhandlung Schlüsse auf seine innere Einstellung zu der ihm vorgeworfenen Tat zu ziehen sind (BGHSt 1, 105 ff).

  • BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 307/81
    Wenn er entgegen dieser Behauptung nicht an seine künftige Leistungsfähigkeit glaubt, vielmehr ernstliche Zweifel hat, ob er die eingegangene Verpflichtung werde erfüllen können, spiegelt er vorsätzlich eine falsche (innere) Tatsache vor (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 -).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 307/81
    Sein Recht auf Verteidigung verbietet es, ihm einen Vorwurf daraus zu machen, daß er sich gegen ihn belastende Zeugenbekundungen in dieser Form wendet und seine Täterschaft solange ableugnet, bis ihm angesichts der eindeutigen Beweislage ein weiteres Bestreiten nicht mehr erfolgversprechend erscheint (vgl. BGH MDR 1980, 240 f).
  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95

    Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung

    Das gilt nicht nur dann, wenn er eine unrichtige Einlassung unverändert aufrechterhält, sondern auch, falls er - wie hier - dem Anklagevorwurf unter Anpassung an die Entwicklung der Beweislage mit wechselndem, jeweils wahrheitswidrigem Vorbringen zu begegnen sucht (vgl. BGH, Urt. v. 19. August 1981 - 2 StR 307/81).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 704/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Keine Strafschärfung infolge des

    Das wäre jedoch fehlerhaft, denn das Recht auf Verteidigung verbietet es regelmäßig, dem Angeklagten einen Vorwurf daraus zu machen, daß er sich gegen ihn belastende Zeugenaussagen wendet und seine Täterschaft solange ableugnet, bis ihm angesichts der eindeutigen Beweislage ein weiteres Bestreiten nicht mehr erfolgversprechend erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 1981 - 2 StR 307/81).
  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81

    Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander

    Insoweit durfte sein Verhalten in der Hauptverhandlung nicht straferschwerend bewertet werden (vgl. BGHSt 1, 103, 104; 1, 105, 106 ff; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80 und 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 sowie Urteile vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81 und vom 19. August 1981 - 2 StR 307/81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht