Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2009 - 1 StR 338/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8263
BGH, 19.08.2009 - 1 StR 338/09 (https://dejure.org/2009,8263)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2009 - 1 StR 338/09 (https://dejure.org/2009,8263)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2009 - 1 StR 338/09 (https://dejure.org/2009,8263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 416 StPO; § 413 StPO; § 331 StPO
    Unzulässige Entscheidung im Sicherungsverfahren ohne förmliche Überleitung aus dem Strafverfahren (Verweisung der kleinen Strafkammer an die große Strafkammer; Unzulässigkeit nach Eröffnung des Hauptverfahrens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" im Sicherungsverfahren"; Vorliegen einer bewussten Entscheidung im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff. Strafprozessordnung (StPO); Vorliegen einer ausdrücklichen Überleitung vom ...

  • Judicialis

    StPO § 413

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00

    Dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Verfahrenseinstellung; Übergang

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 338/09
    Sie wäre nach Eröffnung des Hauptverfahrens auch nicht zulässig gewesen (BGHSt 46, 345; 47, 52; Meyer-Goßner aaO § 416 Rn. 1 KK-StPO/Fischer 6. Aufl. § 413 Rn. 7, § 416 Rn. 9 f.).

    Es kann daher offen bleiben, ob es darüber hinaus an dem nach § 413 StPO notwendigen Antrag der Staatsanwaltschaft gefehlt hätte (vgl. BGHSt 46, 345; 47, 52).

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 338/09
    Sie wäre nach Eröffnung des Hauptverfahrens auch nicht zulässig gewesen (BGHSt 46, 345; 47, 52; Meyer-Goßner aaO § 416 Rn. 1 KK-StPO/Fischer 6. Aufl. § 413 Rn. 7, § 416 Rn. 9 f.).

    Es kann daher offen bleiben, ob es darüber hinaus an dem nach § 413 StPO notwendigen Antrag der Staatsanwaltschaft gefehlt hätte (vgl. BGHSt 46, 345; 47, 52).

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 247/21

    Keine Überleitung des Strafverfahrens in ein Sicherungsverfahren nach Eröffnung

    Da die Überleitung in das Sicherungsverfahren unzulässig war, kann die Sache weiterhin als Strafverfahren durchgeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 338/09 -, NStZ 2010, 228, 229).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht