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   BGH, 19.08.2010 - 3 StR 301/10   

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https://dejure.org/2010,9105
BGH, 19.08.2010 - 3 StR 301/10 (https://dejure.org/2010,9105)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2010 - 3 StR 301/10 (https://dejure.org/2010,9105)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2010 - 3 StR 301/10 (https://dejure.org/2010,9105)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 86a StGB
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (öffentliches Verwenden); erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; tatsächliche Einsicht in das Unrecht der Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 StGB, § 20 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 86 Abs 1 Nr 4 StGB
    Voraussetzungen einer öffentlichen Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation; Anforderungen an die tatrichterliche Beurteilung der Schuldfähigkeit eines psychisch kranken Täters einer versuchten Nötigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 StGB, § 20 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 86 Abs 1 Nr 4 StGB
    Voraussetzungen einer öffentlichen Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation; Anforderungen an die tatrichterliche Beurteilung der Schuldfähigkeit eines psychisch kranken Täters einer versuchten Nötigung

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Malen eines Hakenkreuzes an eine Wand eines Hausflures eines von drei Mietparteien bewohnten Mietshauses; Bestehen von öffentliches Verwenden i.S.v. § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hakenkreuz im Hausflur nicht strafbar

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer öffentlichen Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation; Anforderungen an die tatrichterliche Beurteilung der Schuldfähigkeit eines psychisch kranken Täters einer versuchten Nötigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen einer öffentlichen Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation; Anforderungen an die tatrichterliche Beurteilung der Schuldfähigkeit eines psychisch kranken Täters einer versuchten Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1
    Öffentliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Malen eines Hakenkreuzes an eine Wand eines Hausflures eines von drei Mietparteien bewohnten Mietshauses; Bestehen von öffentliches Verwenden i.S.v. § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 575
  • NStZ-RR 2011, 193
  • ZMR 2011, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97

    Hakenkreuze in Computerspielen

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - 3 StR 301/10
    Zwar geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass es hierfür nicht entscheidend auf die Öffentlichkeit des gewählten Ortes ankommt, sondern darauf, ob die Art der Verwendung die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis begründet (BayObLG, Beschluss vom 12. März 2003 - 5 StRR 20/2003, NStZ-RR 2003, 233; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 1998 - 1 Ss 407/97, NStZ 1999, 356; OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94, NStZ 1994, 440; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 86a Rn. 15).
  • BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03

    Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - 3 StR 301/10
    Zwar geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass es hierfür nicht entscheidend auf die Öffentlichkeit des gewählten Ortes ankommt, sondern darauf, ob die Art der Verwendung die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis begründet (BayObLG, Beschluss vom 12. März 2003 - 5 StRR 20/2003, NStZ-RR 2003, 233; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 1998 - 1 Ss 407/97, NStZ 1999, 356; OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94, NStZ 1994, 440; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 86a Rn. 15).
  • OLG Celle, 10.05.1994 - 1 Ss 71/94
    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - 3 StR 301/10
    Zwar geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass es hierfür nicht entscheidend auf die Öffentlichkeit des gewählten Ortes ankommt, sondern darauf, ob die Art der Verwendung die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis begründet (BayObLG, Beschluss vom 12. März 2003 - 5 StRR 20/2003, NStZ-RR 2003, 233; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 1998 - 1 Ss 407/97, NStZ 1999, 356; OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94, NStZ 1994, 440; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 86a Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 53 Ss 126/19

    Strafbarkeit des Hitlergrußes im Rahmen des Sportunterrichts einer Berufsschule

    Das öffentliche Verwenden einer verbotenen Grußformel setzt schon im Grundsatz die Möglichkeit der Wahrnehmung durch unbestimmt viele Personen, mithin durch einen größeren, nicht beschränkten Personenkreis voraus (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, 3 StR 172/17, zit. n. juris, dort Rn. 27 f.; BGH, Beschluss vom 19. August 2010, 3 StR 301/10, zit. nach juris, dort Rn. 4; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 368; BayObLG NStZ-RR 2003, 233; OLG Frankfurt NStZ 1999, 356, 357; OLG Celle NStZ 1994, 440).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    aa) Im Rahmen des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfordert die allein in Betracht kommende Tatvariante des öffentlichen Verwendens von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen, dass die Art der Verwendung die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 301/10, BGHR StGB § 86a Abs. 1 Öffentlich 1).
  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Öffentlichkeit des Ortes an, an dem das Kennzeichen verwendet wird (BGH, Beschluss vom 19. August 2010 a. a. O., juris Rdnr. 4; OLG Frankfurt a. a. O., juris Rdnr. 12; OLG Celle a. a. O., NStZ 1994, 440; KG a. a. O.; Laufhütte/Kuschel a. a. O., § 86a Rdnr. 19; Steinmetz a. a. O, § 86a Rdnr. 23).

    Vergleichbar ist der festgestellte Sachverhalt im Polizeigewahrsam nämlich mit der Konstellation, dass das inkriminierte Zeichen im Hausflur eines Drei-Parteien-Mietshauses verwendet wurde, der allein den Mietern und der Vermieterin zugänglich war (BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 301/10 -, juris Rdnr. 4).

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    Ein Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen in der Öffentlichkeit ist weder angeschuldigt noch ersichtlich (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 301/10 - NStZ 2011, 575 f.).
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