Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47520
BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14 (https://dejure.org/2014,47520)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2014 - 3 StR 243/14 (https://dejure.org/2014,47520)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14 (https://dejure.org/2014,47520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 241 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungserfordernisse; Verhältnismäßigkeit; Bedrohung als Anlasstat; höhere Anforderungen bei ungünstiger Behandlungsprognose)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 StGB, § 63 StGB, § 241 StGB, Art 20 GG
    Sicherungsverfahren gegen schuldunfähige Straftäter: Verhältnismäßigkeitsprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Bedrohung

  • IWW

    § 63 StGB, § 154 Abs. 1 StPO, § 62 StGB, § 241 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit bei der Tatbegehung als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren gegen schuldunfähige Straftäter: Verhältnismäßigkeitsprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Bedrohung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverfahren gegen schuldunfähige Straftäter: Verhältnismäßigkeitsprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Bedrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die notwendige Prognose

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 732
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13, NStZ-RR 2013, 360 (nur Ls)).

    Dies macht die Anordnung der Maßregel zwar nicht unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - 4 StR 308/89, NStZ 1990, 122, 123), indes stellt die ungünstige Behandlungsprognose einen Umstand dar, der bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Gewicht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12, juris Rn. 40 ff.; Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13, NStZ-RR 2013, 360 (Ls)).

  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 308/89

    Voraussetzung für die Anwendung besonderer Maßregeln - Sanktionierung einer

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Dies macht die Anordnung der Maßregel zwar nicht unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - 4 StR 308/89, NStZ 1990, 122, 123), indes stellt die ungünstige Behandlungsprognose einen Umstand dar, der bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Gewicht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12, juris Rn. 40 ff.; Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13, NStZ-RR 2013, 360 (Ls)).
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Das Landgericht ist zwar im Ausgangspunkt ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass die Bedrohung (§ 241 StGB) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Straftat der mittleren Kriminalität darstellen kann, welche die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag, wenn die Bedrohung mit dem Tod geeignet ist, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 mwN).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 mwN).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Beschuldigten und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeiten, ggf. durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Der Tatrichter muss die eine Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Bei der gebotenen Abwägung zwischen den Sicherungsbelangen der Allgemeinheit und dem Freiheitsanspruch des Betroffenen ist auf die Besonderheiten des Falles einzugehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 u.a., BVerfGE 70, 297, 313).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher;

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14
    Dies macht die Anordnung der Maßregel zwar nicht unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - 4 StR 308/89, NStZ 1990, 122, 123), indes stellt die ungünstige Behandlungsprognose einen Umstand dar, der bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Gewicht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12, juris Rn. 40 ff.; Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13, NStZ-RR 2013, 360 (Ls)).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571; vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14, StV 2016, 732; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 305).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14; vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13; vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 5; Urteile vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 9).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3).
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verfolgt namentlich zwei Ziele: Zum einen soll der Betroffene erfolgreich behandelt werden; zum anderen soll die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer erheblicher Taten geschützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 Rn. 41; BGH, Urteile vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11 Rn. 23 und vom 19. Februar 2002 - 1 StR 546/01 Rn. 21; Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14 Rn. 9, 12 und vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02 Rn. 13).
  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 9 f.).
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 1 Ws 9/16

    Entschädigung nach StrEG trotz rechtskräftiger Verurteilung

    Auf die Revision des Antragstellers hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. August 2014 das Urteil der Kammer auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hannover zurück (3 StR 243/14).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Obwohl der Beschuldigte bereits in Togo über einen langen Zeitraum in (auch stationärer) psychotherapeutischer Behandlung war, ohne dass eine seine Gefährlichkeit dauerhaft beseitigende Zustandsverbesserung eingetreten ist, wird mit seiner Unterbringung auch nicht etwa ausschließlich noch der Schutz der Allgemeinheit durch Freiheitsentziehung angestrebt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 243/14).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Ob die daraus resultierenden erhöhten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14), kann der Senat nicht überprüfen.
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der

    Ob die daraus resultierenden erhöhten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßregelanordnung gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14, juris Rn. 11), kann der Senat nicht überprüfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht