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   BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12   

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https://dejure.org/2014,23728
BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12 (https://dejure.org/2014,23728)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2014 - XI ZB 12/12 (https://dejure.org/2014,23728)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12 (https://dejure.org/2014,23728)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 5 S 2 KapMuG vom 16.08.2005, § 574 Abs 4 S 1 ZPO
    Kapitalanlegermusterverfahren: Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde; Einlegung der unzulässigen Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist zur Erklärung des Beitritts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Umdeutung der unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in KapMuG-Verfahren in zulässige Anschlussrechtsbeschwerde

  • Betriebs-Berater

    Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren nach KapMuG

  • rewis.io

    Kapitalanlegermusterverfahren: Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde; Einlegung der unzulässigen Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist zur Erklärung des Beitritts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MapMuG-Musterverfahren - und die Rechtsbeschwerde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde in einem Musterverfahren nach dem KapMuG

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG § 15 Abs. 5 Satz 2 a. F.; ZPO § 574 Abs. 4 Satz 1
    Zur Umdeutung der unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in KapMuG-Verfahren in zulässige Anschlussrechtsbeschwerde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren nach KapMuG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde in einem Musterverfahren nach dem KapMuG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1236
  • ZIP 2014, 1851
  • ZIP 2014, 71
  • MDR 2014, 1165
  • WM 2014, 1764
  • BB 2014, 2241
  • DB 2014, 2286
  • NZG 2014, 1067
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Umdeutung möglich, wenn die unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608 und vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, NJW 2013, 2361 Rn. 21).
  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12
    a) Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerden (§ 15 Abs. 4 KapMuG aF; § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO) begann für die Beigeladenen auf Seiten des Musterklägers nach Zustellung des Musterentscheids an den Musterkläger am 24. Mai 2012 am 25. Mai 2012 zu laufen und endete am Montag, den 25. Juni 2012 (Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - XI ZB 12/12, WM 2012, 2092 Rn. 27).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Umdeutung möglich, wenn die unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608 und vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, NJW 2013, 2361 Rn. 21).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Die verspätet eingelegten Rechtsbeschwerden sind aber in unselbständige Anschlussrechtsbeschwerden umzudeuten, was der Senat im Beschluss vom 19. August 2014 (XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 2, 6 ff.) bereits eingehend begründet hat.
  • BGH, 19.01.2021 - XI ZB 35/18

    Ausschluss der Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter

    Eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Beitritts ist, was der Senat für das bis zum 31. Oktober 2012 geltende Recht bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 5), für das ab dem 1. November 2012 geltende Recht freilich entsprechend gilt, nicht statthaft.

    Der unzulässige Beitritt ist nicht in eine Anschlussrechtsbeschwerde umzudeuten (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 52 und vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 6 ff.).

  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Die Rechtsmittel der Musterbeklagten zu 2 und 3 sowie des Beteiligten zu 2 sind in einen Beitritt gem. § 20 Abs. 3 KapMuG umzudeuten (noch offen gelassen in BGH, Beschluss vom 1. Juli 2014 - II ZB 29/12, ZIP 2014, 2074 Rn. 20; zur Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde: BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, ZIP 2014, 1851 Rn. 7 f.; zur Umdeutung der Rechtsbeschwerde eines Nebenintervenienten in den Anschluss an einen Beitritt: BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 13/14, BGHZ 216, 27 Rn. 10).
  • BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19

    Zum Erfordernis von Angaben betreffend den Ausbau des Panamakanals und die mit

    Eine von den Musterbeklagten zu 4 bis 6 beantragte Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Beitritts ist, was der Senat für das bis zum 31. Oktober 2012 geltende Recht bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 5), für das ab dem 1. November 2012 geltende Recht freilich entsprechend gilt, nicht statthaft.

    Eine Umdeutung des unzulässigen Beitritts in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 52 und vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 6 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne

    Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, dass eine Umdeutung möglich ist, wenn eine unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH vom 19.08.2014 - XI ZB 12/12, juris, Rz. 7; BGH vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12, juris, Rz. 21; BGH vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen, die insoweit auch für das Spruchverfahren gelten, ist eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame umzudeuten, wenn die unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. zur sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung BGH, Beschluss v. 21.06.2000 - XII ZB 93/00 Rn. 3, VersR 2001, 607 f.; zur Rechtsbeschwerde in Kapitalanlegermusterverfahren BGH, Beschluss v. 19.08.2014 - XI ZB 12/12 Rn. 6, AG 2014, 749 f. m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2020 - XI ZB 27/19

    Wahrung der Fristen zur Erklärung und Begründung des Beitritts i.R.d. Beteiligung

    Einer fristgerechten Begründung des Beitritts bedarf es nicht (vgl. zu § 15 Abs. 5 Satz 2 KapMuG in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung Senatsbeschluss vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 6 ff.).
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