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   BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15   

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https://dejure.org/2015,25945
BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15 (https://dejure.org/2015,25945)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2015 - 1 StR 308/15 (https://dejure.org/2015,25945)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 (https://dejure.org/2015,25945)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für eine in den Urteilsgründen festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Kompensation durch Anerkennung von vier Monaten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Entschädigung für eine in den Urteilsgründen festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Kompensation durch Anerkennung von vier Monaten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einzelgeldstrafen müssen auch bei späterer Gesamtfreiheitsstrafe Tagessatzhöhe angeben: BGH setzt sonst 1 Euro im Nachgang fest

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 195
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15
    Bei der Festsetzung der Einzelgeldstrafen hat die Strafkammer die Tagessatzhöhe nicht bestimmt, obwohl dies auch geboten ist, wenn Einzelgeldstrafen in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08

    Vollständige Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Erfassung

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15
    Weil das Landgericht - wie es selbst ausführt - irrtümlich keine Kompensation für die in den Urteilsgründen festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ausgesprochen hat, holt der Senat dies in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nach, um weitere Verzögerungen zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 22/23

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Vergewaltigung, Art der Tatausführung,

    Diese Festsetzung ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus Geld- und Freiheitsstrafen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 3 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 6 StR 213/22; Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22 Rn. 15, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2022, 741; Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21; Beschluss vom 15. November 2021 - 6 StR 468/21; Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    b) Der dargelegte Verfahrensgang ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 2).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    b) Der dargelegte Verfahrensgang ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 2).
  • BGH, 15.09.2021 - 4 StR 308/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; rechtsstaatswidrige

    Diese nimmt der Senat, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 StR 582/19 und vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 mwN) und bestimmt, dass von der verhängten Jugendstrafe drei Monate als vollstreckt gelten.
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 287/20

    Anspruch des Angeklagten auf zügige Durchführung des gegen ihn gerichteten

    Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 und vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15, je mwN), dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 216/20

    Kompensationsentscheidung bei überlanger Verfahrensdauer - und die Dauer der

    Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15), dass insgesamt sechs Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 582/19

    Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung)

    Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 und vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15, je mwN), dass insgesamt acht Monate der verhängten Freiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
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