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   BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13   

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https://dejure.org/2015,24506
BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13 (https://dejure.org/2015,24506)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13 (https://dejure.org/2015,24506)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13 (https://dejure.org/2015,24506)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 FamFG, § 2 Abs 1 Halbs 1 VBVG, § 2 S 1 VBVG
    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf den Betreuten als auch die Staatskasse bei Zweifelhaftigkeit der Mittellosigkeit; Fristwahrung durch einen Festsetzungsantrag nur gegen den Betreuten

  • IWW

    § 5 Abs. 1 VBVG, § ... 5 Abs. 2 VBVG, § 5 VBVG, § 2 VBVG, §§ 168 Abs. 1 Satz 1, 292 Abs. 1 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG, §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 168 Abs. 1 FamFG, § 26 FamFG, §§ 4, 5 VBVG, §§ 308 Abs. 1 ZPO, 88 VwGO, § 2 Satz 1 VBVG, § 2 Satz 1 1. Halbs. VBVG, § 2 Satz 1 2. Halbs. VBVG, § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Verfahrens auf Festsetzung der Vergütung des Betreuers auf beide möglichen Vergütungsschuldner bei Zweifeln an der Mittellosigkeit des Betreuten; Anspruchsbegehren eines Betreuers auf Vergütung aus den Mitteln der Staatskasse

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf den Betreuten als auch die Staatskasse bei Zweifelhaftigkeit der Mittellosigkeit; Fristwahrung durch einen Festsetzungsantrag nur gegen den Betreuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung des Verfahrens auf Festsetzung der Vergütung des Betreuers auf beide möglichen Vergütungsschuldner bei Zweifeln an der Mittellosigkeit des Betreuten; Anspruchsbegehren eines Betreuers auf Vergütung aus den Mitteln der Staatskasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - höher als beantragt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung aus der Staatskasse - und die Antragsfrist

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei zweifelhafter Mittellosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3301
  • MDR 2015, 1207
  • FGPrax 2015, 267
  • FamRZ 2015, 1880
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13
    Es entspricht deshalb einer verbreiteten und zutreffenden Auffassung, dass der Betreuer beide Ansprüche in einem Verfahren geltend machen kann (BayObLG FamRZ 2001, 377 f.; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 168 Rn. 22; Zimmermann FamRZ 2004, 921, 928; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189, 190; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 168 Rn. 18; Fröschle/Fischer in Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. Anh. zu § 292 FamFG Rn. 3).

    In diesem Fall kann das Gericht einen stillschweigenden Hilfsantrag annehmen oder bei Ablehnung der Vergütung gegen den einen Vergütungsschuldner sogar von Amts wegen (§§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG) einen Vergütungsanspruch gegen den anderen Vergütungsschuldner festsetzen (BayObLG FamRZ 2001, 377, 378; Zimmermann FamRZ 2004, 921, 928).

  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13
    In dem hier vorliegenden Fall hat sich in dem zunächst gegen das Vermögen des Betreuten gerichteten Festsetzungsverfahren herausgestellt, dass die Staatskasse der richtige Anspruchsgegner ist, weil der Betroffene im Zeitpunkt der Entscheidung über die Betreuervergütung in der letzten Tatsacheninstanz mittellos war (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 18).

    Dem zutreffenden Hinweis des Beschwerdegerichts, dass für den Umfang des dem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands auf die Vermögensverhältnisse des Betreuten im Vergütungszeitraum abzustellen und deshalb weiterhin der Stundenansatz des § 5 Abs. 1 VBVG maßgeblich ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 16), hat die Betreuerin in ihrer Stellungnahme nicht widersprochen.

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06

    Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13
    Der rechtzeitige Antrag auf Festsetzung der Vergütung gegen den Betreuten wahrt danach die Frist des § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG auch gegenüber der subsidiär berufenen Staatskasse, wenn sich später im Verfahren die Mittellosigkeit des Betreuten herausstellt (OLG Hamm FGPrax 2007, 171, 173; LG Saarbrücken BtPrax 2009, 42 f.; LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357, 1358; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: März 2015] § 2 VBVG Rn. 11; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 5. Aufl. § 2 VBVG Rn. 3; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: September 2009] § 2 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. September 2011] § 2 VBVG Rn. 27; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1687).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13
    bb) Es liegt auch kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot im Rechtsmittelverfahren vor, welches auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu beachten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97 - FamRZ 2000, 1566, 1569).
  • LG Saarbrücken, 17.11.2008 - 5 T 299/08
    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13
    Der rechtzeitige Antrag auf Festsetzung der Vergütung gegen den Betreuten wahrt danach die Frist des § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG auch gegenüber der subsidiär berufenen Staatskasse, wenn sich später im Verfahren die Mittellosigkeit des Betreuten herausstellt (OLG Hamm FGPrax 2007, 171, 173; LG Saarbrücken BtPrax 2009, 42 f.; LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357, 1358; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: März 2015] § 2 VBVG Rn. 11; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 5. Aufl. § 2 VBVG Rn. 3; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: September 2009] § 2 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. September 2011] § 2 VBVG Rn. 27; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1687).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13
    Es entspricht deshalb einer verbreiteten und zutreffenden Auffassung, dass der Betreuer beide Ansprüche in einem Verfahren geltend machen kann (BayObLG FamRZ 2001, 377 f.; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 168 Rn. 22; Zimmermann FamRZ 2004, 921, 928; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189, 190; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 168 Rn. 18; Fröschle/Fischer in Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. Anh. zu § 292 FamFG Rn. 3).
  • OLG Celle, 08.03.2010 - 10 UF 44/10

    Vergütung eines berufsmäßigen Verfahrensbeistands

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13
    Ob dies den Schluss rechtfertigt, dass eine von dem Betreuer gleichwohl vorgenommene Bezifferung seines Vergütungsantrages generell nicht als ein die Entscheidungsbefugnis des Gerichts entsprechend §§ 308 Abs. 1 ZPO, 88 VwGO einschränkender Sachantrag verstanden werden könne (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 1182, 1183), bedarf im vorliegenden Fall keiner allgemeinen Erörterung.
  • BGH, 07.07.2021 - XII ZB 106/18

    Vergütung des Berufsbetreuers: Zeitpunkt für die Feststellung der Mittellosigkeit

    Für die Feststellung, ob der Betreute mittellos oder vermögend ist, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12, FamRZ 2013, 620).

    Deshalb ist für die Feststellung, ob der Betreute mittellos oder vermögend ist, auf den Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13 - FamRZ 2015, 1880 Rn. 10 und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 1836d Nr. 1 BGB auf Fälle der

    Das Festsetzungsverfahren ist ein Amtsverfahren, in dem das Gericht die zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung erforderlichen Tatsachen von Amts wegen (§ 26 FamFG) zu ermitteln hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13, NJW 2015, 3301 Rn. 15, zur Betreuervergütung).
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 355/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Berücksichtigung von Schulden oder Verpflichtungen

    Die zutreffende Vergütungshöhe ergibt sich - sofern die für die Bemessung maßgeblichen Tatsachen von dem Betreuer mitgeteilt und gegebenenfalls vom Gericht weiter aufgeklärt worden sind - bei der Pauschalvergütung nach §§ 4 und 5 VBVG unmittelbar aus dem Gesetz (Senatsbeschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13 - FamRZ 2015, 1880 Rn. 14 f.).

    Es ist deshalb mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der Betreuer sich die Rechtsauffassung der Staatskasse zum zutreffenden Abrechnungszeitraum jedenfalls hilfsweise zu Eigen machen und sein Begehren hinsichtlich der Anfangs- und Endstichtage entsprechend modifizieren wollte (vgl. Senatsbeschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13 - FamRZ 2015, 1880 Rn. 16).

  • OLG Hamburg, 14.10.2019 - 2 W 72/19

    Nachlasssache: Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei nicht vollständig

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist derjenige der letzten Entscheidung in der Tatsacheninstanz (OLG Düsseldorf, B. v. 25.9.2012, 3 Wx 308/11, Rn. 23 (juris); OLG Karlsruhe, B. v. 31.10.2014, 14 Wx 56/13, Rn. 18 (juris); s.a. BGH, B. v. 19.8.2015, XII ZB 314/13, Rn. 6, 8 (juris) zur Betreuervergütung; ohne Festlegung insoweit OLG München, a.a.O., Rn. 12 und OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2018 - 21 W 75/18

    Vergütungsregelungen für Nachlasspflegschaft

    Ob hiervon abweichend mit Blick auf die Bestimmung der Mittellosigkeit zur Auswahl des Vergütungsschuldners nicht auf das Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sondern auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 2015, 1880 Rn. 6 für die Betreuervergütung), bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung, da sich die Verhältnisse seit dem Ende des in Rechnung gestellten Abrechnungszeitraums am 9. Januar 2018 nicht mehr geändert haben.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 3 Wx 62/18

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Soweit der Beteiligte zu 1 beantragt hat, seinen Vergütungsanspruch in voller Höhe und einheitlich gegen den Nachlass festzusetzen, hätte das Nachlassgericht prüfen müssen, ob nicht der Antrag dahin auszulegen war, dass der Beteiligte zu 1 keinen einheitlichen Vergütungsanspruch, sondern seine Vergütung gegen zwei Vergütungsschuldner in unterschiedlicher Höhe, d.h. beide Ansprüche in einem Verfahren geltend machen wollte, was im Zweifel naheliegt, wenn das Begehren das Antragsstellers - wie hier - dahin zu verstehen ist, überhaupt eine Vergütung zu erhalten (BGH, NJW 2015, 3301; Keidel/Engelhardt, FamFG, 19. Aufl., § 168, 22).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2022 - 6 W 49/22

    Festsetzungsverfahren zur geltend gemachten Vergütung des Nachlasspflegers

    Das Festsetzungsverfahren ist in jedem Fall ein Amtsverfahren, in dem das Gericht die zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung erforderlichen Tatsachen von Amts wegen (§ 26 FamFG) zu ermitteln hat (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13 -, Rn. 15, juris).

    In diesem Fall kann das Gericht einen stillschweigenden Hilfsantrag annehmen oder bei Ablehnung der Vergütung gegen den einen Vergütungsschuldner sogar von Amts wegen einen Vergütungsanspruch gegen den anderen Vergütungsschuldner festsetzen (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 82/22

    Aufklärung zur Mittellosigkeit des Nachlasses

    Wenn und soweit seinen Sachausführungen - wie hier - inzident das Begehren entnommen werden kann, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, ist sein Antrag in der Weise zu verstehen, beide Vergütungsansprüche - gegen die Erben und gegen die Staatskasse - geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 ff = NJW 2015, 3301 f; BayObLG FamRZ 2001, 377; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189 f).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Begriff des mittellosen Nachlasses;

    Wenn und soweit seinen Sachausführungen - wie hier - inzident das Begehren entnommen werden kann, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, ist sein Antrag in der Weise zu verstehen, beide Vergütungsansprüche - gegen die Erben und gegen die Staatskasse - geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 ff = NJW 2015, 3301 f; BayObLG FamRZ 2001, 377 ; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189 f).
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