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   BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20   

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https://dejure.org/2020,25826
BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,25826)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,25826)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,25826)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 213 StGB; § 49 StGB; § 32 StGB; § 33 StGB
    Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord (Rechtsfolgenlösung; außergewöhnliche entlastende Umstände; Drucksituation; schuldhaftes strafbares Vorverhalten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 213 StGB, § 33 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB, § 52 WaffG, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • rewis.io

    Strafmilderung bei Mord: Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Heimtückemord

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erkennen auf lebenslange Freiheitsstrafe im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung; Strafrahmenverschiebung beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21

    Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des

    Dieser Weg wäre nicht nur erfolgversprechend gewesen, sondern auch geboten und dem Angeklagten zumutbar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 23 und vom 12. Februar 2002 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 16).

    Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (BGHSt, aaO, Rn. 12; kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18).

  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 13 und vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20) Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 462/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation durch das Opfer: erforderliche

    Im Rahmen dieser Prüfung "außergewöhnlicher Umstände" ist es erforderlich, das strafbare Vorverhalten des Täters und die Entwicklung seiner Einbindung in den Drogenhandel sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe, bevor er sich in eine konfliktträchtige Gefahrensituation begibt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 19 ff. und vom 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94 Rn. 19 ff.).
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