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   BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52   

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BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52 (https://dejure.org/1952,61)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1952 - 2 StR 267/52 (https://dejure.org/1952,61)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1952 - 2 StR 267/52 (https://dejure.org/1952,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 154
  • NJW 1952, 1265
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 09.02.1925 - II 862/24

    1. Ist das Sichverschaffen von Falschgeld im zweiten Fall des § 147 StGB. ein zur

    Auszug aus BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52
    Falschgeld verschafft sich im Sinne des § 147 StGB, wer es in seinen Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (im Anschluß an RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Dem Begriff "sich verschaffen" ist nur wesentlich, dass sich der Täter in den Besitz des Geldes setzt oder es sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Notwendig ist aber immer, dass der Täter das Geld zu seiner Verfügung (oder Mitverfügung) annimmt (RGSt 59, 79, 82).

  • BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52
    Falschgeld verschafft sich im Sinne des § 147 StGB, wer es in seinen Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (im Anschluß an RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Dem Begriff "sich verschaffen" ist nur wesentlich, dass sich der Täter in den Besitz des Geldes setzt oder es sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

  • RG, 01.12.1924 - III 815/24

    1. Zum Begriffe des Sichverschaffens von nachgemachtem oder verfälschtem Gelde in

    Auszug aus BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52
    Falschgeld verschafft sich im Sinne des § 147 StGB, wer es in seinen Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (im Anschluß an RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Dem Begriff "sich verschaffen" ist nur wesentlich, dass sich der Täter in den Besitz des Geldes setzt oder es sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

  • RG, 27.07.1933 - I 651/33

    Fällt unter den Begriff "empfangen" im § 148 StGB. nur der abgeleitete Erwerb

    Auszug aus BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52
    Falschgeld verschafft sich im Sinne des § 147 StGB, wer es in seinen Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (im Anschluß an RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Dem Begriff "sich verschaffen" ist nur wesentlich, dass sich der Täter in den Besitz des Geldes setzt oder es sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Es verhielt sich hier nicht so, daß die Prüfung an Ort und Stelle in Gegenwart des Lieferanten vorgenommen wurde (vgl. BGHSt 3, 154, 156; BGH, Urt. vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84).

    Der 2. Strafsenat (BGHSt 3, 154, 156) hat zu § 147 StGB a.F. den Grundsatz aufgestellt, daß die Begründung des Besitzes am Falschgeld nur ein Sichverschaffen darstellt, wenn der Täter es zu seiner Verfügung (oder Mitverfügung) annimmt, d.h. um es etwa "nach eigenem oder gemeinsamen Ermessen abzusetzen oder den Erlös im eigenen oder gemeinsamen Interesse zu verwerten".

    Die den Anwendungsbereich des Merkmals "Sichverschaffen" gegenüber dem Grundsatz des 2. Strafsenats (BGHSt 3, 154, 156) erweiternde Auslegung läßt sich insbesondere nicht aus der Neufassung der Geldfälschungstatbestände durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 ableiten.

    Diese Ansicht läßt sich in das System der §§ 146, 147 StGB nicht einordnen; der gegebene Hinweis auf BGHSt 3, 154 geht fehl, denn der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Verbrechen nach § 147 StGB a.F. nicht etwa deshalb verneint, weil der Gehilfe es sich nicht verschafft, sondern weil der Haupttäter dieses Merkmal nicht erfüllt hatte (Stein/Onusseit aaO, 104, 106).

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Für dieses Merkmal genügt es, wenn der Täter das Falschgeld in seinen Besitz oder seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 67, 294; BGHSt 2, 116; 3, 154; BGH NJW 1995, 1845, 1846), um das Inverkehrbringen durch einen anderen zu ermöglichen (BGHSt 31, 21, 22).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

    Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß das Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB über die faktische Verfügungsgewalt hinaus voraussetzt, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt (BGHSt 3, 154, 156).

    Der 2. Strafsenat (BGHSt 3, 154, 156) hat zu § 147 StGB a.F. den Grundsatz aufgestellt, daß die Begründung des Besitzes am Falschgeld nur ein Sichverschaffen darstellt, wenn der Täter es zu seiner Verfügung (oder Mitverfügung) annimmt, d.h. um es etwa "nach eigenem oder gemeinsamen Ermessen abzusetzen oder den Erlös im eigenen oder gemeinsamen Interesse zu verwerten".

    Die den Anwendungsbereich des Merkmals "Sichverschaffen" gegenüber dem Grundsatz des 2. Strafsenats (BGHSt 3, 154, 156) erweiternde Auslegung läßt sich insbesondere nicht aus der Neufassung der Geldfälschungstatbestände durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 ableiten.

  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Für das Sichverschaffen nach dieser Vorschrift genügt es, wenn der Täter das Falschgeld ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und eigene Verfügungsgewalt daran begründet (BGHSt 3, 154; BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78).
  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 349/07

    Geldfälschung (täterschaftliches Sichverschaffen von falschem Geld:

    "Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld im Sinne von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine eigene (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 3, 154, 156; 44, 62; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).
  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Für die Geldfälschungsdelikte ist in der Rechtsprechung die Möglichkeit tateinheitlichen Zusammentreffens mit Betrug stets bejaht worden (RGSt 60, 315 [316]; BGHSt 3, 154 [156]).
  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der

    Das "Sichverschaffen" im Sinne der genannten Vorschrift setzt nicht voraus, daß der Täter eine besondere, auf die Erlangung des Geldes abzielende Tätigkeit entfaltet; es genügt, daß er das ihm angebotene Falschgeld zunächst ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und an ihm eine eigene Verfügungsgewalt begründet (BGHSt 3, 154 mit weiteren Nachw.; BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 690/53; RG HRR 1939, 1376).

    Hier liegt es gerade nicht so, daß der Angeklagte nur als Bote S. tätig geworden wäre (BGHSt 3, 154, 156), sondern er hat nach den Feststellungen eigene Verfügungsgewalt begründet, ohne daß es rechtlich darauf ankäme, ob zivilrechtlich zwischen S. und dem Angeklagten ein Verwahrungsvertrag geschlossen wurde oder ob die Banknoten als Sicherheit oder als Pfand für die Übergabe des Ringes überlassen wurden.

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    zwischen Geldfälschung (Inverkehrbringen von Falschgeld) und dem mit Hilfe der Falsifikate begangenen (versuchten) Betrug Tateinheit bestehen kann (vgl. BGHSt 3, 154, 156; BGH NJW 1952, 311; RG DRZ 1925, 468 und 1926, 953; Dreher, StGB 37. Aufl. § 146 Rdn. 12; Lackner a.a.O. § 146 Anm. 7 b und § 148 Anm. 4) und über ein und dieselbe Handlung einheitlich entschieden werden muß;.
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 555/96

    Begriff des Sichverschaffens von Falschgeld

    Dem in BGHSt 3, 154 abgedruckten Urteil des 2. Strafsenats lag insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, als dort die Angeklagte beim Ausgeben von Falschgeld in einer Gastwirtschaft in der Nähe ihres Ehemanns blieb, der ihr das Falschgeld übergeben hatte, und sie deshalb zu eigener Verfügung nicht in der Lage war.
  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der

  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an

  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83

    Ablehnung einer Revision der Staatsanwaltschaft mangels Rechtsfehlers -

  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 499/81

    Verurteilung wegen Begünstigung - Die Rolle des Verwahrungsgehilfen als Beihilfe

  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70

    Strafbarkeit wegen eines gemeinschaftlich begangenen Verbrechens der Verbreitung

  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78

    Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen

  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 690/53

    Rechtsmittel

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