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   BGH, 19.09.1953 - VI ZR 204/53   

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https://dejure.org/1953,4745
BGH, 19.09.1953 - VI ZR 204/53 (https://dejure.org/1953,4745)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1953 - VI ZR 204/53 (https://dejure.org/1953,4745)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1953 - VI ZR 204/53 (https://dejure.org/1953,4745)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Denn jedenfalls ist das angegangene unzuständige Gericht nicht zu außerordentlichen Maßnahmen verpflichtet, um den rechtzeitigen Eingang einer Rechtsmittelschrift oder - wie hier - eines Prozeßkostenhilfegesuchs bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten (ebenso BSGE a.a.O. 261; BGH Beschluß vom 19. September 1953 - VI ZR 204/53 = LM ZPO § 233 Nr. 45 und Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 226/52 = LM ZPO § 233 Nr. 42).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Aus der Einlegungszuständigkeit für die Revision folgt auch, daß ein als Grundlage für eine Wiedereinsetzung angebrachter Prozeßkostenhilfe-Antrag zunächst beim Bayerischen Obersten Landesgericht gestellt werden muß (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1953 - VI ZR 204/53, LM ZPO § 233 Nr. 45); es ist jedenfalls zunächst das Prozeßgericht im Sinn von §§ 117 Abs. 1, 127 Abs. 1 ZPO.
  • BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77

    Urteilsausfertigung - Richterunterschrift

    Bis zum Beschluß dieses Gerichts, daß der BGH zur Entscheidung zuständig sei, sind in zulassungsfreien Sachen (hier: § 547 ZPO ) alle Prozeßhandlungen dem BayObLG gegenüber vorzunehmen (BGH Beschluß vom 19.9.1953 VI ZR 204/53 IM ZPO § 233 Nr. 45 ; Baumbach/Lauterbach, ZPO 35. Aufl. Anm. 1 je zu.
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