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   BGH, 19.09.1966 - III ZR 139/63   

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https://dejure.org/1966,7408
BGH, 19.09.1966 - III ZR 139/63 (https://dejure.org/1966,7408)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1966 - III ZR 139/63 (https://dejure.org/1966,7408)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1966 - III ZR 139/63 (https://dejure.org/1966,7408)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen - Gerichtliche Geltendmachung eines Grundbuchberichtigungsanspruchs als hilfsweise Antragstellung eines Pflichtteilsanspruchs zur richterlichen Entscheidung - Wirksamkeit einer Erbschaftsannahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 25.10.1926 - IV 54/26

    Pflichtteil

    Auszug aus BGH, 19.09.1966 - III ZR 139/63
    Es muß deshalb entscheidend darauf abgestellt worden, ob der in Rede stehende Anspruch rechtshängig geworden ist (vgl. BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 24 zu § 209; RGZ 115, 27, 29).

    Das gilt auch dann, wenn statt des erhobene Erbschaftsanspruchs für den Fall der Verneinung eines (z.B., behaupteten testamentarischen) Erbrechts der auf dem gesetzlichen Erbrecht beruhende, aber nur obligatorisch wirkende und vom Erbschaftsanspruch grundsätzlich rechtlich verschiedene Pflichtteilsanspruch verfolgt werden soll (im Ergebnis so auch: Staudinger-Ferid, 11. Aufl. § 2332 Randn. 21; Leonhard in Jher. Jahrbuch Bd. 68 (1919) Seite 309, 325; auch RGZ 115, 27 ff, wonach durch Klage des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs selbst nicht unterbrochen wird).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 19.09.1966 - III ZR 139/63
    Mit diesem Urteil ist - unter sachlicher Zurückweisung der Revision der Klägerin im übrigen (entsprechend BGHZ 37, 79) - im Wege des Versäumnisurteils gegen den damals in der Revisionsinstanz nicht vertretenen Beklagten auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben worden, als der Hilfsklageanspruch auf Feststellung, daß der Klägerin ein Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Beklagten zustehe, abgewiesen worden ist.
  • BAG, 01.02.1960 - 5 AZR 20/58

    Kündigung - Verjährung - Gehaltszahlungsanspruch

    Auszug aus BGH, 19.09.1966 - III ZR 139/63
    Das bedeutet: Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungs- oder Feststellungsklage die Verjährungsunterbrechung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Streitgegenstand der Klage ist, weil jede andere Betrachtungsweise zu einer Beeinträchtigung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit führen würde (vgl. BAG in NJW 1960, 838 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.02.1982 - III ZR 76/81

    Aufklärungspflicht und Hinweispflicht eines Gerichts über die Verwertung eines

    Das bedeutet: Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungs- oder Feststellungsklage die Verjährungsunterbrechung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Streitgegenstand der Klage ist, weil Jede andere Betrachtungsweise zu einer Beeinträchtigung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit führen würde (Senatsurteil vom 19. September 1966 - III ZR 139/63; BGB-RGRK 12. Aufl. § 209 Rdn. 25).
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