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BGH, 19.09.1975 - V ZR 178/73 |
Zitiervorschläge
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Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Darlegungs- und Beweislast für die Abweichung vom Verhandlungsergebnis
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus BGH, 19.09.1975 - V ZR 178/73
Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß einen Freistellungsanspruch gegen einen Dritten (hier den Beklagten) der Schuldner nur an seinen Gläubiger (hier die Klägerin) zedieren kann, in dessen Hand dann ein Zahlungsanspruch dieses Gläubigers gegen den Freistellungsschuldner entsteht (vgl. BGHZ 12, 136, 141;… Palandt, BGB 34. Aufl. § 399 Anm. 2 a). - BGH, 20.03.1974 - VIII ZR 234/72
Zu den Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und zur …
Auszug aus BGH, 19.09.1975 - V ZR 178/73
Der Anschlußrevision ist darin beizutreten, daß der Empfänger eines Bestätigungsschreibens, der dessen Inhalt nicht widersprochen hat, beweispflichtig für seine Behauptung ist, das Schreiben weiche vom Inhalt der Vorverhandlungen oder der getroffenen Abreden erheblich ab oder bestätige bewußt etwas Unrichtiges (vgl. BGH WM 1974, 409, 410).
- BGH, 12.03.1993 - V ZR 69/92
Anspruch auf Freistellung von Erschließungskosten
Ein Befreiungsanspruch ist jedoch grundsätzlich nur an den Gläubiger derjenigen Verbindlichkeit abtretbar, von der freizustellen ist (BGHZ 12, 136, 141 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53];… BGH, Urt. v. 14. Januar 1975, VI ZR 139/73, WM 1975, 305, 306; Senatsurt. v. 19. September 1975, V ZR 178/73, WM 1975, 1226, 1227).