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   BGH, 19.09.2005 - II ZB 18/04   

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https://dejure.org/2005,1841
BGH, 19.09.2005 - II ZB 18/04 (https://dejure.org/2005,1841)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2005 - II ZB 18/04 (https://dejure.org/2005,1841)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2005 - II ZB 18/04 (https://dejure.org/2005,1841)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebühren für die Tätigkeit als Rechtsanwalt; Gebührenermäßigung bei Prozessführung im Beitrittsgebiet

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzverwaltergebühr für Prozess über das Vermögen eines Schuldners mit (Wohn-) Sitz im Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    EinigungVtr Anlage I Kap. III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 26 a) Satz 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren eines Rechtsanwalts für die Führung eines Prozesses als Insolvenzverwalter eines im Beitrittsgebiet ansässigen Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2030
  • MDR 2006, 295
  • NZI 2006, 125
  • Rpfleger 2006, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus BGH, 19.09.2005 - II ZB 18/04
    Mit der im Einigungsvertrag angeordneten Gebührenermäßigung sollte auf die abweichenden Lebensverhältnisse, insbesondere auf die Vermögens- und Einkommensverhältnisse, in der früheren DDR Rücksicht genommen werden (BVerfGE 107, 133, 143 unter Bezugnahme auf die Erläuterungen der Bundesregierung vom 10. September 1990 zu den Anlagen zum Einigungsvertrag, BT-Drucks. 11/7817, S. 29).
  • BGH, 12.07.2004 - II ZB 11/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 19.09.2005 - II ZB 18/04
    Auf die - vom Einzelrichter zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassene - Rechtsbeschwerde des Klägers hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben (II ZB 11/03) und die Sache an das Beschwerdegericht (Einzelrichter) zurückverwiesen, weil die Beschwerdeentscheidung unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen und damit objektiv willkürlich war.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06

    Erstattungsfähige Kosten für anwaltliche Vertretung eines als Rechtsanwalt

    Gebührenrechtlich ist er jedoch so zu behandeln, als wäre der Insolvenzschuldner sein Auftraggeber (vgl. BGH Beschluss vom 19.09.2005, II ZB 18/04).

    Der im Rahmen eines Rechtsstreits als Rechtsanwalt tätige Insolvenzverwalter ist nicht daran gehindert, anwaltliche Gebühren und Auslagen nach dem RVG im Kostenfestsetzungsverfahren anzumelden (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 19.09.2005, II ZB 18/04).

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 311/04

    Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter über das Vermögen

    Diese Vorschrift ist auf einen Rechtsanwalt entsprechend anzuwenden, der zum Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Schuldners mit Sitz im Beitrittsgebiet bestellt worden ist und in dieser Eigenschaft - sich selbst vertretend - einen Prozess vor einem Gericht im Beitrittsgebiet führt; denn im Falle seines Unterliegens würden die Kosten der Insolvenzmasse zur Last fallen, nicht aber dem klagenden Insolvenzverwalter persönlich (BGH, Beschl. v. 19. September 2005 - II ZB 18/04, ZIP 2005, 2030).
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