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   BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12   

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https://dejure.org/2012,34110
BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12 (https://dejure.org/2012,34110)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2012 - V ZB 60/12 (https://dejure.org/2012,34110)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2012 - V ZB 60/12 (https://dejure.org/2012,34110)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Haftantrag nach § 417 FamFG und zur Anhörung nach § 420 FamFG

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12
    Die zulässige (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9) Rechtsbeschwerde ist zum Teil begründet.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12
    Der Haftantrag kann dem Betroffenen zwar erst zu Beginn der richterlichen Anhörung eröffnet werden, wenn er einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12
    Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der beteiligten Behörde (vgl. § 417 Abs. 2 FamFG) zu äußern (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12
    Denn das Beschwerdegericht hat den Haftantrag der Beteiligten zu 2 sowie deren ergänzende Stellungnahme vom 23. März 2012 sowohl dem Anwalt des Betroffenen zugeleitet als auch dem Betroffenen selbst ausgehändigt; hierzu konnte der Betroffene in der Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12 Rn. 12, juris).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12
    Der Betroffene muss im Verlauf der Anhörung in ein Exemplar des Haftantrags einsehen und dieses gegebenenfalls später einem Rechtsanwalt vorlegen können (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369).
  • LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Abschiebehaft als Sicherungshaft

    Vielmehr verlangt es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Beschluss des BGH vom 19.09.2012, Az. V ZB 60/12), dass einem Betroffenen der Haftantrag der Ausländerbehörde vor seiner persönlichen Anhörung nicht nur inhaltlich vorgetragen wird, sondern in jedem Fall in Kopie auszuhändigen ist, was im Anhörungsprotokoll oder an anderer Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden muss.
  • LG Bielefeld, 17.10.2013 - 23 T 265/13

    Zulässigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung einer geplanten Abschiebung

    Dies genügte den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Wahrung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör (vgl. BGH, Beschluss v. 19.09.2012 - V ZB 60/12).
  • LG Münster, 21.09.2015 - 5 T 558/15

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Beschluss des BGH vom 19.09.2012, Az. V ZB 60/12) muss dem Betroffenen der Haftantrag der Ausländerbehörde vor seiner persönlichen Anhörung nicht nur "inhaltlich vorgetragen" werden, sondern auch in Kopie ausgehändigt werden, was im Anhörungsprotokoll oder an anderer Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden muss.
  • LG Münster, 06.02.2015 - 5 T 44/15

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines georgischen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Beschluss des BGH vom 19.09.2012, Az. V ZB 60/12) muss dem Betroffenen der Haftantrag der Ausländerbehörde vor seiner persönlichen Anhörung nicht nur "inhaltlich vorgetragen" werden, sondern auch in Kopie ausgehändigt werden, was im Anhörungsprotokoll oder an anderer Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden muss.
  • LG Stade, 22.04.2014 - 9 T 35/14

    Abschiebehaft: Rechtliches Gehör durch Bekanntgabe des Haftantrages

    Diese ist im Anhörungsprotokoll oder an anderer Aktenstelle schriftlich zu dokumentieren (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2012, Az. V ZB 60/12).
  • LG Paderborn, 17.03.2017 - 5 T 22/17

    Inhaftnahme eines Ausländers zum Zwecke der Sicherstellung des

    Die Kostenquote entspricht dem Verhältnis des gesamten Zeitraums der Haft (19.01.2017 bis 15.02.2017) zu dem Zeitraum, für den das Rechtsmittel Erfolg hat (19.01.2017 bis 08.02.2017) (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2012, V ZB 60/12, nachgewiesen bei juris).
  • LG Braunschweig, 28.11.2012 - 8 T 563/12

    Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Haftanordnung, Haftantrag, Zustellung,

    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Haftantrag dem Betroffenen ausgehändigt und übersetzt werden, die Bekanntgabe durch Aushändigung des Haftantrages ist Voraussetzung für die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs, anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der beteiligten Behörde zu äußern (vgl. z.B. BGH Beschlüsse vom 19.09.2012 Az: V ZB 60/12 + vom 11.10.2012 Az: V ZB 104/12).
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