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   BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12   

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https://dejure.org/2012,34092
BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12 (https://dejure.org/2012,34092)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2012 - V ZB 90/12 (https://dejure.org/2012,34092)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2012 - V ZB 90/12 (https://dejure.org/2012,34092)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Scheingebot und die Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Zwangsversteigerung für Dritten abgegebenes Meistgebot zur Aushebelung der Wertgrenze ist unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12
    aa) Die Abgabe des unwirksamen Gebots durch den Terminsvertreter der Gläubigerin zu 1 wurde ausreichend dadurch sanktioniert, dass die Wertgrenze des § 85a ZVG noch in dem letzten Versteigerungstermin galt (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 234 ff. Rn. 38 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 ff. Rn. 7 ff.; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V ZB 178/06, WM 2008, 33).

    aa) Das Amtsgericht und das Beschwerdegericht haben das in dem zweiten Versteigerungstermin von dem Terminsvertreter der Gläubigerin zu 1 für einen Dritten abgegebene Meistgebot zu Recht als unwirksam angesehen, weil es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze nach § 85a ZVG in einem weiteren Versteigerungstermin zu Fall zu bringen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 220 ff. Rn. 8 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 ff. Rn. 7 ff.).

    Obwohl diese Zuschlagsentscheidung nicht angefochten und damit - jedenfalls formell - rechtskräftig wurde, war das Vollstreckungsgericht nicht gehindert, im weiteren Verlauf des Verfahrens die Unwirksamkeit des Gebots festzustellen (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 234 ff. Rn. 39 ff.).

    Die Verpflichtung der Schuldnerin, die Gerichtsgebühren zu tragen, ergibt sich aus dem Gesetz; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungssachen grundsätzlich nicht statt (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 237 Rn. 46).

  • BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08

    Wirksamkeit eines zur Unterlaufung der Schuldnerschutzvorschriften abgegebenen

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12
    aa) Die Abgabe des unwirksamen Gebots durch den Terminsvertreter der Gläubigerin zu 1 wurde ausreichend dadurch sanktioniert, dass die Wertgrenze des § 85a ZVG noch in dem letzten Versteigerungstermin galt (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 234 ff. Rn. 38 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 ff. Rn. 7 ff.; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V ZB 178/06, WM 2008, 33).

    aa) Das Amtsgericht und das Beschwerdegericht haben das in dem zweiten Versteigerungstermin von dem Terminsvertreter der Gläubigerin zu 1 für einen Dritten abgegebene Meistgebot zu Recht als unwirksam angesehen, weil es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze nach § 85a ZVG in einem weiteren Versteigerungstermin zu Fall zu bringen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 220 ff. Rn. 8 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 ff. Rn. 7 ff.).

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12
    Für das Vollstreckungsgericht richtet sich das weitere Verfahren jedoch - wie der Senat bereits entschieden hat - nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach den formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidungen (Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, NJW 2007, 3360, 3361 Rn. 10).
  • BGH, 11.10.2007 - V ZB 178/06

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an die Festsetzung des Verkehrswerts

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12
    aa) Die Abgabe des unwirksamen Gebots durch den Terminsvertreter der Gläubigerin zu 1 wurde ausreichend dadurch sanktioniert, dass die Wertgrenze des § 85a ZVG noch in dem letzten Versteigerungstermin galt (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 234 ff. Rn. 38 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 ff. Rn. 7 ff.; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V ZB 178/06, WM 2008, 33).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12
    dd) Schließlich bleibt dem Vollstreckungsschutzantrag unter dem Gesichtspunkt der Gefahr für Leib und Leben des Schuldners (siehe dazu nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 18 mwN) ebenfalls der Erfolg versagt.
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 92/09

    Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, bei mehreren Streitgegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Gegenstand zu sehen ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 92/09, WuM 2011, 137).
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