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   BGH, 19.09.2013 - III ZB 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27328
BGH, 19.09.2013 - III ZB 37/12 (https://dejure.org/2013,27328)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - III ZB 37/12 (https://dejure.org/2013,27328)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - III ZB 37/12 (https://dejure.org/2013,27328)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1040 Abs 3 S 2 ZPO
    Schiedsgerichtssache: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    ZPO § 1040 Abs. 3 Satz 2
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts

  • rewis.io

    Schiedsgerichtssache: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1040 Abs. 3 S. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauptsache beschieden: Kein Rechtschutz gegen Zwischenentscheid!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kontrolle von Schiedssprüchen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO § 1040
    Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

Besprechungen u.ä. (2)

  • disputeresolution-magazin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Problem "überholender" Schiedssprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsspruch ergangen: Antrag auf Entscheidung gegen Zwischenentscheid unzulässig! (IBR 2014, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1362
  • SchiedsVZ 2013, 333
  • BB 2013, 2561
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.08.2016 - I ZB 1/15

    Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche

    Der Erlass eines Endschiedsspruchs lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den seine Zuständigkeit bejahenden Zwischenentscheid des Schiedsgerichts (§ 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2, § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO) nicht entfallen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 19. September 2013, III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333 f.; Beschluss vom 30. April 2014, III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200 Rn. 4 bis 8).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage für den Erlass des Endschiedsspruch bislang bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333 f.; Beschluss vom 30. April 2014 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200 Rn. 4 bis 8; Beschluss vom 5. November 2015 - I ZB 5/15, juris Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, WM 2016, 1047 Rn. 80) und für den Erlass eines Teilschiedsspruchs verneint (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - III ZB 89/13, SchiedsVZ 2014, 254 Rn. 6).

    Der Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie und das Interesse der Beteiligten, die auf das Verfahren über den Zwischenentscheid aufgewandten Kosten und Mühen nicht weitgehend zu entwerten, hat nach Ansicht des erkennenden Senats größeres Gewicht als die gegen eine Fortführung des Verfahrens nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO bestehenden Bedenken (vgl. Voit in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 1040 Rn. 12; Pörnbacher/Gebert, SchiedsVZ 2014, 202; Griebel, IPRax 2015, 324, 325; aA noch BGH, SchiedsVZ 2013, 333 f.).

    Die in § 1059 Abs. 3 ZPO enthaltene Regelung wird dadurch nicht unterlaufen (aA noch BGH, SchiedsVZ 2013, 333, 334).

  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf

    Zum Sach- und Streitstand nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 19. September 2013 (SchiedsVZ 2013, 333), mit dem er den Parteien den Hinweis erteilt hat, dass das Rechtsschutzbedürfnis für den gegen den Zwischenentscheid über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung entfallen sein dürfte, nachdem zwischenzeitlich ein Schiedsspruch über die Hauptsache ergangen ist.
  • BGH, 18.06.2014 - III ZB 89/13

    Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche

    Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid, mit dem sich ein Schiedsgericht für zuständig erklärt hat, wenn das Schiedsgericht zugleich in einem Schiedsspruch über Teile des Streitgegenstands entschieden hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. September 2013, III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333).

    Zwar entfällt das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid, mit dem sich ein Schiedsgericht für zuständig erklärt hat, wenn vor der Entscheidung des staatlichen Gerichts ein abschließender Schiedsspruch in der Hauptsache erlassen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2013 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333 f mwN).

  • OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen

    Nach einem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.9.2013 (MDR 2013, 1362) kann das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid (§ 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO) entfallen, wenn vor der Entscheidung des staatlichen Gerichts ein Schiedsspruch in der Hauptsache erlassen wird.
  • BGH, 05.11.2015 - I ZB 5/15

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung eines

    Der Bundesgerichtshof hat in der Sache III ZB 37/12 mit Beschlüssen vom 19. September 2013 (SchiedsVZ 2013, 333) und 30. April 2014 (SchiedsVZ 2014, 200) entschieden, dass das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen seine Zuständigkeit bejahenden Zwischenentscheid des Schiedsgerichts mit dem Erlass des Schiedsspruchs entfällt, da die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts aufgrund unwirksamer Schiedsvereinbarung dann im Verfahren auf Aufhebung (§ 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO) oder Vollstreckbarerklärung (§ 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO) des Schiedsspruchs zu prüfen ist.
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