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   BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14   

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https://dejure.org/2014,29498
BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14 (https://dejure.org/2014,29498)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2014 - V ZA 16/14 (https://dejure.org/2014,29498)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2014 - V ZA 16/14 (https://dejure.org/2014,29498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 766 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 79 ZVG, § 100 Abs. 1 ZVG, § 43 Abs. 1 ZVG, § 83 Nr. 7 ZVG, § 37 ZVG, § 765a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zuschlagsbeschwerde aufgrund einer während des Zwangsversteigerungsverfahrens noch nicht entschiedenen Erinnerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erinnerung im Zwangsversteigerungsverfahren - und die Zuschlagsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14
    Da die Erinnerung keine aufschiebende Wirkung hat, ist das Vollstreckungsgericht nicht gehindert, das Verfahren durch Beschlussfassung und Verkündung der Zuschlagsentscheidung fortzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 118/08, NJW-RR 2009, 1429 Rn. 18; Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 140).
  • BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der

    Auszug aus BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14
    Die Rechte der Beteiligten werden dadurch gewahrt, dass das Vollstreckungsgericht bei der Beschlussfassung über den Zuschlag - gemäß § 79 ZVG im Grundsatz ohne Bindung an Entscheidungen, die es selbst erlassen hat - nochmals das gesamte bisherige Verfahren darauf zu überprüfen hat, ob es ordnungsgemäß war (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - V ZB 188/05, BGHZ 169, 305 Rn. 29), und dass diese Entscheidung, wenn auch mit den sich aus § 100 Abs. 1 ZVG ergebenden Einschränkungen, der sofortigen Beschwerde unterliegt.
  • BGH, 13.12.2007 - V ZB 100/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist und

    Auszug aus BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14
    Dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, begründet die notwendige Erfolgsaussicht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - V ZB 100/07 u. a., juris Rn. 5).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08

    Begründung einer Zuschlagsversagungsgrundes durch Verletzung der Soll-Vorschrift

    Auszug aus BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14
    Da die Erinnerung keine aufschiebende Wirkung hat, ist das Vollstreckungsgericht nicht gehindert, das Verfahren durch Beschlussfassung und Verkündung der Zuschlagsentscheidung fortzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 118/08, NJW-RR 2009, 1429 Rn. 18; Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 140).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 65/11

    Zwangsversteigerung: Bezeichnung der Nutzungsart in der Terminsbestimmung

    Auszug aus BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14
    Entgegen der Auffassung des Schuldners genügt die Terminsbestimmung den Anforderungen des § 37 ZVG; insbesondere ist die Angabe zur Nutzung des Grundstücks ("Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage") nicht deshalb unrichtig oder irreführend (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 65/11, NJW-RR 2012, 145 Rn. 9), weil das Dachgeschoss des Hauses voll ausgebaut und als (weitere) separate Wohnung nutzbar ist.
  • BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17

    Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich entscheidungserhebliche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen oder in der Sache unzutreffend entschieden worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZA 35/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZA 35/15

    Zuschlagsbeschwerde in der Zwangsversteigerung: Prüfungsumfang des

    Dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde - ohne nähere Begründung - zugelassen hat, begründet die Erfolgsaussicht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 191/14, juris Rn. 3).

    bb) Die Zuschlagsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Vollstreckungsgericht nicht vor Erteilung des Zuschlags über die während des Zwangsversteigerungsverfahrens zulässigerweise erhobenen Erinnerungen nach § 766 ZPO sowie über die Anträge nach § 765 a ZPO des Schuldners entschieden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 118/08, NJW-RR 2009, 1429 Rn. 18; Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 140).

    Die Rechte des Schuldners werden dadurch gewahrt, dass das Vollstreckungsgericht bei der Beschlussfassung über den Zuschlag - gemäß § 79 ZVG im Grundsatz ohne Bindung an Entscheidungen, die es selbst erlassen hat - nochmals das gesamte bisherige Verfahren darauf zu überprüfen hat, ob es ordnungsgemäß war, und dass diese Entscheidung, wenn auch mit den sich aus § 100 Abs. 1 ZVG ergebenden Einschränkungen, der sofortigen Beschwerde unterliegt (Senat, Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 3).

  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 13/21

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen Suizidgefahr

    Dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, begründet die Erfolgsaussicht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 191/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZA 35/15, juris Rn. 3).
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