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BGH, 19.09.2018 - V ZB 135/18 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Rechtsbeschwerde; Einstweilige Einstellung eines fortzusetzenden Teilungsversteigerungsverfahrens bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 570 Abs. 3 ; ZPO § 575 Abs. 5 ; ZPO § 765a
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Rechtsbeschwerde; Einstweilige Einstellung eines fortzusetzenden Teilungsversteigerungsverfahrens bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
Verletzung des gesetzlichen Richters bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den …
Auszug aus BGH, 19.09.2018 - V ZB 135/18
a) Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht ein Teilungsversteigerungsverfahren nach der Zurückweisung der Beschwerde des nicht antragstellenden Miteigentümers gegen die Zurückweisung seines Einstellungsantrags nach § 765a ZPO einstweilen einstellen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Fortsetzung des Verfahrens größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der einstweiligen Einstellung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschlüsse vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris …und vom 17. Januar 2017 - V ZB 150/16, WuM 2017, 163 Rn. 1). - BGH, 17.01.2017 - V ZB 150/16
Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Aussetzung eines …
Auszug aus BGH, 19.09.2018 - V ZB 135/18
a) Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht ein Teilungsversteigerungsverfahren nach der Zurückweisung der Beschwerde des nicht antragstellenden Miteigentümers gegen die Zurückweisung seines Einstellungsantrags nach § 765a ZPO einstweilen einstellen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Fortsetzung des Verfahrens größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der einstweiligen Einstellung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschlüsse vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris und vom 17. Januar 2017 - V ZB 150/16, WuM 2017, 163 Rn. 1).