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   BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18   

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https://dejure.org/2019,36702
BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18 (https://dejure.org/2019,36702)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2019 - I ZR 29/18 (https://dejure.org/2019,36702)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2019 - I ZR 29/18 (https://dejure.org/2019,36702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge aufgrund der behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Markenverfahren; Vorliegen von berechtigten Gründen im Sinne des § 24 Abs. 2 MarkenG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; MarkenG § 24 Abs. 2
    Anhörungsrüge aufgrund der behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Markenverfahren; Vorliegen von berechtigten Gründen im Sinne des § 24 Abs. 2 MarkenG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör, nicht Übernahme von Rechtsansichten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18
    a) Die Beklagten rügen, der Senat habe sich mit ihrem Vortrag, berechtigte Gründe im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG lägen unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. Juli 2010 nicht vor (EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, Slg. 2010, I-6959 = GRUR 2010, 841 Rn. 91 - Portakabin), inhaltlich nicht auseinandergesetzt.

    Die Entscheidung entspricht entgegen der Auffassung der Anhörungsrüge auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren "Portakabin" (EuGH, GRUR 2010, 841 Rn. 81), die in Randnummer 38 des Senatsurteils wörtlich wiedergegeben ist.

    Der beanstandete Rechtssatz ergibt sich eindeutig aus der auch von der Anhörungsrüge zitierten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, GRUR 2010, 841 Rn. 81 - Portakabin).

  • OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17

    Marke, Wortmarke, Kostenerstattung, Berufung, Abmahnkosten, Gemeinschaftsmarke,

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18
    Vielmehr hat es seine Beurteilung der konkreten Gestaltung der Anzeige insbesondere auf die selektiv wiedergegebenen URLs gestützt, aufgrund deren der Verkehr gerade mit spezifisch zur Anzeige passenden Anzeigen rechne (vgl. OLG München, GRUR-RR 2018, 151 [juris Rn. 36 bis 38]).

    Das hat das Berufungsgericht festgestellt, soweit es ausgeführt hat, dem Verkehr werde durch die Gestaltung der streitgegenständlichen Anzeige suggeriert, dass er durch Anklicken der Anzeige zu der Webseite www.amazon.de gelange und zwar dort zu einer Zusammenstellung von Angeboten, die die genannten Kriterien erfüllten, somit zu entsprechenden Produkten der Marke Ortlieb (OLG München, GRUR-RR 2018, 151 [juris Rn. 37]).

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BGH, 25.07.2019 - I ZR 29/18

    Zur markenrechtlichen Haftung für auch auf Produkte von Drittanbietern verlinkte

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18
    Der Anspruch der Beklagten aus Art. 103 Abs. 1 GG auf rechtliches Gehör ist durch das Senatsurteil vom 25. Juli 2019 (I ZR 29/18, WRP 2019, 1311 - ORTLIEB II) nicht verletzt.
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