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   BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18   

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https://dejure.org/2019,34226
BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18 (https://dejure.org/2019,34226)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2019 - IX ZB 2/18 (https://dejure.org/2019,34226)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2019 - IX ZB 2/18 (https://dejure.org/2019,34226)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 765a ZPO, § ... 850e Nr. 1 ZPO, § 36 Abs. 1 InsO, § 850e ZPO, § 850f Abs. 1 ZPO, §§ 850e, 850f ZPO, § 850i ZPO, Art. 19 Abs. 4 GG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO, 850f, 850i ZPO, Art. 103h EGInsO, § 38 Abs. 3 EStG, § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO, § 287 Abs. 2 InsO, §§ 35, 36 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a ZPO, §§ 850c, 850d ZPO, § 850c ZPO, § 850f Abs. 1 lit. b ZPO, §§ 1, 38 InsO, § 38 InsO, § 4 InsO, § 1 InsO, § 286 InsO, § 1 Satz 2 InsO, § 1 Satz 1 InsO

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Begleichnug

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Insolvenzschuldners zur Begleichung einer Steuerschuld

  • rewis.io

    Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen: Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Begleichung einer Steuerschuld

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erhöhung des unpfändbaren Betrages

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850f Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Begleichnug

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Insolvenzschuldners zur Begleichung einer Steuerschuld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pfändungsschutz: Zur Erhöhung des unpfändbaren Arbeitseinkommens wegen abzuführender ESt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhung des unpfändbaren Betrages - zur Steuerzahlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erhöhung des unpfändbaren Betrages bei Steuerschuld

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Steuerschulden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1383
  • ZIP 2019, 2118
  • MDR 2019, 1533
  • MDR 2020, 336
  • NZI 2019, 941
  • WM 2019, 2022
  • DB 2018, 2401
  • DB 2019, 2401
  • Rpfleger 2020, 92
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Für danach durch Handlungen des Schuldners begründete Steueransprüche ist es Neugläubiger, dem als Haftungsmasse nur das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners zur Verfügung steht (vgl. BFHE 232, 318 Rn. 16 ff).

    Dem Gesetz ist aber nicht zu entnehmen, dass die gesamte Einkommensteuer so zu behandeln wäre (vgl. BFHE 232, 318 Rn. 14; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 8. Aufl., S. 82).

  • BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77

    Sicherungsabtretung - Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger - Zeitliche

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Nicht unmittelbar abzuführen ist Einkommensteuer, die ein Steuerpflichtiger am Schluss des Kalenderjahres vom Gesamteinkommen abführen muss (vgl. BAGE 32, 159, 169).

    Nach diesen Grundsätzen können Steuern zwar zu einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 850f Abs. 1 lit. b ZPO, § 36 Abs. 1 InsO führen (vgl. BAGE 32, 159, 169; Hk-ZV/Meller-Hannich, 3. Aufl., § 850f ZPO Rn. 11), dies aber nur, soweit sie tatsächlich und für den Schuldner unvermeidlich abgeführt werden (vgl. etwa BAG, NJW 1986, 2208).

  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83

    Pfändbarer Teil des Arbeitslohns - Befreiung von der inländischen

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Auf andere als "unmittelbar" vom Arbeitgeber abzuführende Steuern ist § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO nicht anwendbar (BAG, NJW 1986, 2208 unter I.1).

    Nach diesen Grundsätzen können Steuern zwar zu einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 850f Abs. 1 lit. b ZPO, § 36 Abs. 1 InsO führen (vgl. BAGE 32, 159, 169; Hk-ZV/Meller-Hannich, 3. Aufl., § 850f ZPO Rn. 11), dies aber nur, soweit sie tatsächlich und für den Schuldner unvermeidlich abgeführt werden (vgl. etwa BAG, NJW 1986, 2208).

  • BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Sachliche Zuständigkeit für Änderung der

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    In einem solchen Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, WM 2013, 137 Rn. 3).

    Voraussetzung für eine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht ist, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsehen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, WM 2013, 137 Rn. 5).

  • BGH, 07.04.2016 - IX ZB 69/15

    Forderungspfändung: Unpfändbarkeit von nicht dem Erwerbseinkommen zuzuordnenden

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Für eine Anordnung gemäß § 850i ZPO ist damit kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - IX ZB 69/15, NZI 2016, 457 Rn. 14).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die vom Finanzamt gewählte Aufteilungsmethode der Jahressteuerschuld nach Maßgabe des Verhältnisses der jeweiligen Teileinkünfte auch in Ansehung der progressiven Einkommensteuerbelastung sachgerecht, weil zur Jahressteuerschuld ununterscheidbar alle Einkommensteile beigetragen haben (vgl. BFH, ZIP 1994, 1286, 1287 mwN).
  • BGH, 21.02.2019 - IX ZB 7/17

    Abgrenzung des Kautionsrückzahlungsanspruchs des Mieters von den von ihm selbst

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Ein Eingreifen auf der Grundlage von § 765a ZPO kommt nur dann in Betracht, sofern zusätzlich Rechte des Schuldners in insolvenzuntypischer Weise schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - IX ZB 7/17, WM 2019, 686 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Gleiches gilt für die Entscheidung über den Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 77/08, WM 2009, 124 Rn. 7 ff).
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 34/06

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Denn das Finanzamt ist für Steueransprüche, die vor Verfahrenseröffnung begründet wurden, Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO (BFHE 217, 14, 16).
  • BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 52/86

    Lohnpfändung - Bedürfnisse des Schuldners

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18
    Sozialleistungen sind aber ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt, der Schuldentilgung zu dienen (BSGE 62, 160, 162).
  • BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17

    Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZB 35/08

    Rechtfertigung einer Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens durch

  • BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09

    Pfändungsverbot für den Pkw eines gehbehinderten Schuldners

  • BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18

    Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur monatlichen Vorlage der

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei

  • BGH, 01.10.2020 - IX ZR 199/19

    Teilnahme der Säumniszuschläge und Zinsforderungen als steuerliche

    Diese stellen sicher, dass dem Schuldner die wirtschaftliche Existenz erhalten wird, um ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können, unabhängig von Sozialleistungen (BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - IX ZB 2/18, NZI 2019, 941 Rn. 19 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZB 88/13, NZI 2014, 772 Rn. 13; vom 20. Juli 2017 - IX ZB 63/16, NZI 2017, 816 Rn. 18; vom 19. Oktober 2017 - IX ZB 100/16, NZI 2017, 931 Rn. 17).
  • BFH, 02.07.2019 - IX R 13/18

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - Eigenkapitalersetzendes

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat bei unverändertem Wortlaut der anzuwendenden Norm (§ 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) in seinem Urteil in BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208 seine langjährige Rechtsprechung geändert und verschärft (vgl. Crezelius, Der Betrieb 2018, 2401).
  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 1 KA 5/20
    Die Vorschrift dient dazu, einen Ausgleich zu schaffen, wenn der individuelle Bedarf durch die pauschal unpfändbaren Einkommensteile aufgrund besonderer Umstände nicht gedeckt werden kann, wobei besondere Bedürfnisse aus beruflichen Gründen solche besonderen Aufwendungen des Schuldners sind, die seine Berufstätigkeit ermöglichen und für ihn unvermeidbar sind (BGH, Beschluss vom 19.09.2019 - IX ZB 2/18 - juris Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • LG Münster, 18.09.2023 - 5 T 394/23

    Rentner/-in, Erhöhung pfandfreier Betrag wegen zu erwartender Steuerschuld

    Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 - Az. IX ZB 2/18 -).

    Die derzeitige Gesetzeslage nimmt die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführerin gegenüber der Konstellation, in der sie ausschließlich Arbeitseinkommen als abhängig Beschäftigte beziehen würde, deshalb im Kauf, weil es nicht zu einer weiteren, nämlich über § 850e Nr. 1 ZPO hinausgehenden Privilegierung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren kommen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2019, Az.: IX ZB 2/18, NZI 2019, 941, Rz. 20).

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