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BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 14.06.1951 - 4 StR 297/51
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Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54
Nach den Feststellungen des Urteils konnten die Handlungen des Angeklagten jedoch von unbestimmt vielen Personen wahrgenommen werden; das genügt (RGSt 73, 90; BGHSt 4 StR 511/51 vom 5. Juli 1951 = JZ 1951, 600). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54
Die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs im Falle K. ist zwar zu beanstanden, weil die Feststellung eines von vornherein gefaßten Gesamtvorsatzes fehlt (BGHSt 1, 313 [315]). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54
Sie sind schon deshalb unzulässig (BGHSt 2, 168).
- BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54
Las konnte das Gericht aus eigener Sachkunde (Jugendschutzkammer) tun, da besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten nicht erkennbar waren (BGHSt 3, 52). - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54
Das Revisionsgericht kann nicht feststellen, welche Fragen an die Auskunftspersonen gerichtet worden sind (BGH 4 StR 224/53 vom 1. Oktober 1953, OGHSt 3, 59). - RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38
Eine unzüchtige Handlung kann i. S. des § 183 StGB. auch dann "öffentlich …
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54
Nach den Feststellungen des Urteils konnten die Handlungen des Angeklagten jedoch von unbestimmt vielen Personen wahrgenommen werden; das genügt (RGSt 73, 90; BGHSt 4 StR 511/51 vom 5. Juli 1951 = JZ 1951, 600). - BGH, 05.07.1951 - 4 StR 511/51
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 212/54
Nach den Feststellungen des Urteils konnten die Handlungen des Angeklagten jedoch von unbestimmt vielen Personen wahrgenommen werden; das genügt (RGSt 73, 90; BGHSt 4 StR 511/51 vom 5. Juli 1951 = JZ 1951, 600).