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   BGH, 19.10.1955 - IV ZR 84/55   

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https://dejure.org/1955,3472
BGH, 19.10.1955 - IV ZR 84/55 (https://dejure.org/1955,3472)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1955 - IV ZR 84/55 (https://dejure.org/1955,3472)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1955 - IV ZR 84/55 (https://dejure.org/1955,3472)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 50/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1955 - IV ZR 84/55
    Der Senat hat es in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 24. Mai 1954 - IV ZR 50/54 - gebilligt, daß, wenn auch in der Regel eine grobe Fahrlässigkeit des Erwerbes eines Fahrzeuges anzunehmen sei, wenn er sich den Brief nicht habe vorlegen lassen, dies nicht in jedem Fall zutreffe, daß es vielmehr mit der Sorgfaltspflicht beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vereinbar sei, daß der Erwerber infolge besonderer Umstände von der Vorlage absehe.
  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 184/53

    Kaufvertrag über eine Betonmischmaschine - Kauf unter Eigentumsvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 19.10.1955 - IV ZR 84/55
    Der vom Bundesgerichtshof in der in NJW 1954, 1325 ff abgedruckten Entscheidung "am Rande" ausgesprochenen Ansicht, daß das Pfändungspfandrecht nicht besitzlos sein könne, könne nicht allgemein gefolgt werden.
  • RG, 10.06.1922 - V 371/21

    Besitz der Ehefrau; Einrede aus dem Rechte zum Besitze

    Auszug aus BGH, 19.10.1955 - IV ZR 84/55
    Es ist aber in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum anerkannt, daß der Rechtsgedanke, der der in § 986 BGB gewährten Einrede aus dem Rechte eines Dritten zugrunde liegt, eine über den Wortlaut hinausgehende Anwendung dieser Vorschrift dann erfordert, wo derjenige, der gegenüber dem Eigentümer, von dem er die Sache gekauft und übergeben erhalten hat, zum Besitze berechtigt ist, die Sache einem ändern verkauft und übergeben hat, auch wenn in diesem Fall der erstere nicht als mittelbarer Besitzer angesehen werden kann (RGZ 105, 19 [23]; RGRK § 986 Anm. 2 auf Seite 342; Wolff, Sachenrecht § 84 IV lb auf Seite 287; Westermann, Lehrbuch 2, Aufl. § 30 II 3 b auf Seite 136; Staudinger-Kober BGB 10. Aufl. § 986 Anm. 14; a.A. Planck-Brodmann BGB 5. Aufl. § 986 Anm. 5 b auf Seite 575 unter lit. gamma).
  • RG, 15.01.1930 - V 217/29

    Kann der Käufer eines Grundstücks, dem dieses übergeben ist, auf Grund seines

    Auszug aus BGH, 19.10.1955 - IV ZR 84/55
    Da der Beklagte als Käufer des Wagens Eigenbesitz erwerben wollte und erworben hat (RGZ 127, 8), hat H. nicht einmal mittelbaren Besitz behalten.
  • RG, 05.02.1932 - VII 296/31

    Unter welchen Umständen ist in schlüssigen Handlungen der Beteiligten eine

    Auszug aus BGH, 19.10.1955 - IV ZR 84/55
    Allzu hohe Anforderungen sind dabei an eine solche Abtretung nicht zu stellen (RGZ 135, 85 [90]).
  • BGH, 19.04.1990 - IX ZR 25/89

    Sicherungsübereigneter Bus - §§ 930, 931, § 986 Abs. 2 BGB analog

    Ein solcher Eigentumserwerb setzte u. a. voraus, daß die W. KG am 17. April 1986 nicht nur noch Eigentümerin, sondern auch noch - mittelbare - Besitzerin des Busses war, dieser mithin noch nicht an die Beklagte aufgrund eines Kaufvertrages mit der Streithelferin zu Eigenbesitz übergeben war (vgl. BGH, Urt. v. 19. Oktober 1955 - IV ZR 84/55, WM 1956, 158, 160).
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