Rechtsprechung
BGH, 19.10.1956 - 5 StR 142/56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 9, 399
- NJW 1957, 390
- JR 1957, 148
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 05.10.1928 - I 100/28
1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß …
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- BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen …
BGHSt 9, 399 ist durch die Gesetzgebung überholt.Allerdings hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Erwachsenengericht in Schwurgerichtssachen den Vorrang gegenüber dem Jugendgericht eingeräumt, wenn auch nur einer der Angeklagten zur Tatzeit das 21. Lebensjahr vollendet hatte (BGHSt 9, 399).
Der Bundesgerichtshof hat in der erwähnten Entscheidung BGHSt 9, 399 seine Auffassung indessen allein aus dem Rang des Spruchkörpers hergeleitet.
Damit ist die in BGHSt 9, 399 niedergelegte Abgrenzungsregel in Schwurgerichtssachen durch die Gesetzgebung überholt.
- BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56
Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der …
Eine Strafsache gegen einen Erwachsenen, für dessen Aburteilung das Schwurgericht zuständig ist, kann nicht im Wege der Verbindung gemäß § 103 JGG von der Jugendkammer abgeurteilt werden (BGHSt 9, 399).Die Revision des Angeklagten hat dies - anders als im Falle BGHSt 9, 399 - nicht gerügt.
Dagegen ist - jedenfalls für Erwachsene - das Schwurgericht ein Gericht höherer Ordnung gegenüber der Jugendkammer, wie schon die größere Zahl der mitwirkenden Richter zeigt (ebenso BGHSt 9, 399).
- BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht - …
Das unterscheide und sondere sie von den allgemeinen Strafgerichten auch der sachlichen Zuständigkeit nach (BGHSt 7, 26; 8, 349, 353 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; 9, 399, 402 [BGH 19.10.1956 - 5 StR 142/56]; BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG).
- OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80
Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung …
- BGH, 12.10.1971 - 1 StR 437/71
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit …
Für ihn ist das Schwurgericht ein Gericht höherer Ordnung gegenüber der Jugendkammer, dem er nicht entzogen werden darf (BGHSt 9, 399, 403) [BGH 19.10.1956 - 5 StR 142/56]. - BGH, 31.10.1972 - 5 StR 576/72
Zuständigkeit des Schwurgerichts für Verbrechen der Körperverletzung mit …
Da der tatsächliche und rechtliche Inhalt der Anschuldigung sich gegenüber Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß nicht geändert hat, kann im Verweisungsbeschl auf die sonst nach §§ 270 Abs. 2, 200 Abs. 1 S. 1 StPO erforderlichen Angaben verzichtet werden (BGHSt 7, 26, 28 [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54]; BGH NJW 57, 390, 391). - BGH, 17.12.1976 - 2 StR 265/76
Durchführung der Hauptverhandlung unter Abwesenheit des Angeklagten, wenn dieser …
Nicht gefolgt werden kann der Revision, soweit sie beanstandet, daß die Sache nicht von der Jugendkammer, sondern dem Schwurgericht verhandelt und entschieden worden ist (vgl. BGHSt 9, 399).