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   BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62   

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https://dejure.org/1962,97
BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62 (https://dejure.org/1962,97)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1962 - 9 StE 4/62 (https://dejure.org/1962,97)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1962 - 9 StE 4/62 (https://dejure.org/1962,97)
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Staschyinskij

§ 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme (überholte Animus-Theorie)

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Staschinski-Fall

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 87
  • NJW 1963, 355
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (24)

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    In dieser Weise hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung Täter und Gehilfen voneinander abgegrenzt (RGSt 31, 82; 44, 71; 57, 274; 66, 240; 74, 84 mit weiteren Angaben).

    Auch der 5. Strafsenat, der zwar dem Urteil RGSt 74, 84 (Badewannenfall) nicht folgen will, hat in einem Falle eigenhändiger Tötung ausgesprochen stelle man die "Betrachtung der Willensrichtung eines jeden Beteiligten ... in den Vordergrund", so müsse diese "bei Mittäterschaft derart sein, daß sie seinen Tatbeitrag nicht als bloße Förderung fremden Tuns ... erscheinen läßt" (BGHSt 8, 393, 396).

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    oder Wehrlosigkeit tötet (BGH LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGHSt 2, 60; 2, 251; 3, 183; 3, 330; 6, 120).

    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kann insbesondere auch derjenige bloßer Gehilfe sein, der alle Tatbestandsmerkmale selber erfüllt (BGH NJW 1951, 120; NJW 1954, 1374, 1375; MDR 1951, 273 bei Dallinger; 5 StR 74/55 vom 8. März 1955, dazu BGHSt 8, 70, 73), wenn ein solcher Tatteilnehmer meist auch als Täter zu verurteilen sein wird (vgl. BGHSt 8, 70, 73).

  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).

    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kann insbesondere auch derjenige bloßer Gehilfe sein, der alle Tatbestandsmerkmale selber erfüllt (BGH NJW 1951, 120; NJW 1954, 1374, 1375; MDR 1951, 273 bei Dallinger; 5 StR 74/55 vom 8. März 1955, dazu BGHSt 8, 70, 73), wenn ein solcher Tatteilnehmer meist auch als Täter zu verurteilen sein wird (vgl. BGHSt 8, 70, 73).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Heimtücke setzt nicht voraus, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers selbst bewußt herbeiführt oder bestärkt (BGHSt 8, 216, 219; 18, 87, 88; 27, 322, 324; BGH LM § 211 StGB Nr. 5), indem er es z.B. in eine Falle lockt (vgl. BGHSt 22, 77, 79).

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der "unmittelbaren Tatsituation", d. h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH GA 1967, 244, 245; 1971, 113, 114; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 4 StR 370/82) keines Angriffs von seiten des Täters versieht (BGHSt 18, 87, 88; 19, 321, 322).

  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Denn Mittäter ist derjenige, der die Tat als eigene, Gehilfe derjenige, der die Tat eines anderen unterstützen, sie also als fremde will (ständige Rechtsprechung des BGH; statt aller anderen: Vergleiche BGHSt 18, 87 und die dort zitierten Entscheidungen des BGH).

    Nur wenn sie über ihre befohlene Tätigkeit hinaus besonderen Eifer zeigten, sich bei den Vernichtungsaktionen besonders rückhaltlos einsetzten, ihre Untergebenen aneiferten oder sonst zu erkennen gaben, dass sie die Massentötungen für richtig und notwendig hielten, wird man auf Täterwillen schliessen müssen (vgl. hierzu auch BGHSt 18, 87).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob und in welcher Weise die Neufassung der Vorschrift des § 25 Abs. 1 StGB durch das 2. StrRG eine Beurteilung ausschließt, wie sie der Bundesgerichtshof in BGHSt 18, 87 zugunsten bloßer Teilnahme vorgenommen hatte (vgl. auch BGH NStZ 1987, 224 f).
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