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   BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65   

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https://dejure.org/1965,2840
BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65 (https://dejure.org/1965,2840)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1965 - 1 StR 395/65 (https://dejure.org/1965,2840)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1965 - 1 StR 395/65 (https://dejure.org/1965,2840)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Anberaumung einer außerordentlichen Sitzung wegen Geschäftsbelastung - Vorausbestimmung der Sitzungstage - Begründetheit einer Verfahrensrüge - Beruhen eines Urteils auf einem Verfahrensfehler - Verwendung von nicht ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.05.1953 - 5 StR 11/53
    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Zwar mag auch der einen Meineid verhindern, der davon absieht (BGHSt 4, 200, 201 [BGH 13.05.1953 - 5 StR 11/53] zu § 49 a (berichtigt durch Korrekturbeschluss) Abs. 4 a.F. StGB) oder durch Beschränkung des Streitstoffs dem Prozeßgegner die Veranlassung nimmt, den vom Täter Aufgeforderten als Zeugen zu benennen.

    Immer aber ist auch bei einer Sachgestaltung wie hier Voraussetzung der Straffreiheit, daß der Auffordernde die dem anderen angesonnene Straftat freiwillig verhindert (BGHSt 4, 201 [BGH 13.05.1953 - 5 StR 11/53]).

  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Für diese ist übrigens, auch durch den Hinweis auf BGH NJW 1958, 1832 Nr. 11 (betreffend zweimaligen Meineid), nichts Zureichendes dargetan.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Es müßte dann schon eine ganz ungewöhnliche Häufung erschwerender Umstände vorliegen (vgl. auch BGHSt 1, 131, 136 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 130/51] und S. 305, 308).
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Hätte er jedoch aus freien Stücken gehandelt, so wäre er nach § 49 a Abs. 3 Nr. 1 StGB straffrei geblieben, ohne daß es auf den sittlichen Wert seiner Beweggründe ankam (BGHSt 4, 296, 299 [BGH 18.06.1953 - 4 StR 115/53] zu § 46 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Ein Verfahrensverstoß (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; Sarstedt, 4. Aufl. S. 197) ist daher insoweit nicht dargetan.
  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Nach alledem war der Vorsitzende der 1. Strafkammer nicht gehindert, nach seinem pflichtmäßigen Ermessen (BGHSt 12, 159, 161) [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58] die hier in Frage kommende, vorher schon zweimal aufgehobene Verhandlung auf den 23. April 1965 als zusätzlichen, außerordentlichen Sitzungstag (BGHSt 11, 54, 55) [BGH 05.11.1957 - 1 StR 254/57] anzusetzen.
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Nach alledem war der Vorsitzende der 1. Strafkammer nicht gehindert, nach seinem pflichtmäßigen Ermessen (BGHSt 12, 159, 161) [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58] die hier in Frage kommende, vorher schon zweimal aufgehobene Verhandlung auf den 23. April 1965 als zusätzlichen, außerordentlichen Sitzungstag (BGHSt 11, 54, 55) [BGH 05.11.1957 - 1 StR 254/57] anzusetzen.
  • BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60

    Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie

    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Eine außerordentliche Sitzung ist nur eine solche, die zusätzlich zu der geschäftsplanmäßigen abgehalten wird, nicht aber eine solche, die an die Stelle einer planmäßigen tritt (BGHSt 15, 107).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Der 23. April 1965 war entgegen der Auffassung der Revision eine außerordentliche Sitzung i.S. des § 48 GVG und nicht - wie im Fall BGHSt 16, 63, 66 [BGH 25.04.1961 - 1 StR 618/60] - eine solche, die nur unter den Anschein einer außerordentlichen Tagung in Wirklichkeit eine ordentliche Sitzung war, während der ordentliche Sitzungstag unbesetzt blieb.
  • RG, 28.03.1930 - I 244/30

    Zur Frage der Verlesung und der sonstigen Verwertung von Urkunden in der

    Auszug aus BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
    Ist schon die Fassung der Verhandlungsniederschrift: "wurden im Wege des Vorhalts zum Gegenstand der Verhandlung gemacht" (Bl. 161 d.A.) ungenau (RGSt 64, 78, 79), so können die oben wiedergegebenen Wendungen der Urteilsgründe nur dahin verstanden werden, daß die Strafkammer zu Lasten der charakterlichen Beurteilung des Beschwerdeführers den Einstellungsbeschluß des Amtsgerichts verwertet hat, ohne ihn zu verlesen oder nur das zu verwenden, was der Angeklagte auf Vorhalt dieses Beschlusses erklärt hat (vgl. auch Gegenschluß aus 5 g, S. 55 UA).
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