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   BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04   

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BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04 (https://dejure.org/2004,6197)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2004 - 1 StR 427/04 (https://dejure.org/2004,6197)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 (https://dejure.org/2004,6197)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei schwerwiegenden Straftaten unter Nutzung eines Kraftfahrzeugs; Erfordernis eines verkehrsspezifischen Gefahrzusammenhangs zwischen Tat und Verkehrssicherheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei allg. Straftaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Diese Auffassung vertritt auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs; er hat die Frage dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt (Beschluß vom 26. August 2004 - 4 StR 85/03, 155/03, 175/03), nachdem der erkennende Senat auf Anfrage des 4. Strafsenats in dieser Sache vom 16. September 2003 (NStZ 2004, 86) mitgeteilt hat, daß er an der bisherigen Rechtsprechung festhält, die nach seiner Auffassung dem Willen des Gesetzgebers entspricht (Senatsbeschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03 m.w.N.).

    Für eine Zurückstellung (nur) der Entscheidung über die Maßregel, wie sie bei einer beabsichtigten, vor der Entscheidung des Großen Senats aber nicht möglichen Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung in Betracht kommen kann (vgl. hierzu grundlegend das Teilurteil in der Sache 4 StR 85/03 vom 6. Juli 2004 = NJW 2004, 2686 ff.), sieht der Senat keine Veranlassung.

  • BGH, 22.01.2004 - 1 StR 561/03

    Zuwarten im Hinblick auf einen "Anfragebeschluss"

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Der Anfragebeschluß hindert den Senat, der an der bisherigen Rechtsprechung festhalten will, nicht, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluß vom 22. Januar 2004 - 1 StR 561/03).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Die Revision weist allerdings mit Recht darauf hin, daß der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144 ff.) - in dort allerdings nicht tragenden Erwägungen (aaO, 147) - den Standpunkt vertreten hat, eine Entziehung der Fahrerlaubnis käme (damit auch in Fällen wie dem vorliegenden) nicht in Betracht, wenn der Angeklagte im Zusammenhang mit der Tatbegehung die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährdet habe, und auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, daß dies künftig der Fall sein werde.
  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Der Anfragebeschluß hindert den Senat, der an der bisherigen Rechtsprechung festhalten will, nicht, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluß vom 22. Januar 2004 - 1 StR 561/03).
  • BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03

    Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Der Anfragebeschluß hindert den Senat, der an der bisherigen Rechtsprechung festhalten will, nicht, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluß vom 22. Januar 2004 - 1 StR 561/03).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Für eine Zurückstellung (nur) der Entscheidung über die Maßregel, wie sie bei einer beabsichtigten, vor der Entscheidung des Großen Senats aber nicht möglichen Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung in Betracht kommen kann (vgl. hierzu grundlegend das Teilurteil in der Sache 4 StR 85/03 vom 6. Juli 2004 = NJW 2004, 2686 ff.), sieht der Senat keine Veranlassung.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Diese Auffassung vertritt auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs; er hat die Frage dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt (Beschluß vom 26. August 2004 - 4 StR 85/03, 155/03, 175/03), nachdem der erkennende Senat auf Anfrage des 4. Strafsenats in dieser Sache vom 16. September 2003 (NStZ 2004, 86) mitgeteilt hat, daß er an der bisherigen Rechtsprechung festhält, die nach seiner Auffassung dem Willen des Gesetzgebers entspricht (Senatsbeschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Danach bedarf es bei schwerwiegenden Straftaten, die unter (hier besonders intensiver) Nutzung des Kraftfahrzeugs begangen werden, keines verkehrsspezifischen Gefahrzusammenhangs zwischen Tat und Verkehrssicherheit, der hier nicht vorliegt (vgl. zusammenfassend zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Senatsbeschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658 ff. m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    Auszug aus BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
    Diese Auffassung vertritt auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs; er hat die Frage dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt (Beschluß vom 26. August 2004 - 4 StR 85/03, 155/03, 175/03), nachdem der erkennende Senat auf Anfrage des 4. Strafsenats in dieser Sache vom 16. September 2003 (NStZ 2004, 86) mitgeteilt hat, daß er an der bisherigen Rechtsprechung festhält, die nach seiner Auffassung dem Willen des Gesetzgebers entspricht (Senatsbeschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Dass ein Anfragebeschluss die angefragten Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; sowie wenn die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt ist: BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09, NStZ 2010, 227).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Begehung einer schweren räuberischen

    Der Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 11. Juli 2019 (1 StR 467/18) steht der Entscheidung des Senats auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19).
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