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   BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11   

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BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11 (https://dejure.org/2011,2592)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 4 StR 425/11 (https://dejure.org/2011,2592)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 (https://dejure.org/2011,2592)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Nr. 5 Rahmenbeschlusses 2008/675... /JI des Rates der Europäischen Union vom 24. Juli 2008; § 54 BZRG; § 53a BZRG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 56 Abs. 1 Satz 1 BZRG; § 63 Abs. 4 BZRG; § 58 BZRG
    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher Tilgungsreife (Strafzumessung; Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates der Europäischen Union vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 BZRG, § 52 Abs 1 Nr 2 BZRG, § 54 BZRG, § 56 Abs 1 BZRG, § 58 BZRG
    Strafzumessung: Prüfung der fiktiven Tilgungsreife bei Berücksichtigung einer nicht in das Bundeszentralregister eingetragenen ausländischen Vorstrafe im Rahmen der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Fahnenflucht in Bulgarien in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Vergewaltigung; Voraussetzungen für die Verwertbarkeit einer ausländischen Verurteilung in einem in Deutschland geführten ...

  • rewis.io

    Strafzumessung: Prüfung der fiktiven Tilgungsreife bei Berücksichtigung einer nicht in das Bundeszentralregister eingetragenen ausländischen Vorstrafe im Rahmen der Strafzumessung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Prüfung der fiktiven Tilgungsreife bei Berücksichtigung einer nicht in das Bundeszentralregister eingetragenen ausländischen Vorstrafe im Rahmen der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Prüfung der fiktiven Tilgungsreife bei Berücksichtigung einer nicht in das Bundeszentralregister eingetragenen ausländischen Vorstrafe im Rahmen der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der BGH und der hypothetische BZR-Auszug

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wir rücken immer weiter zusammen: Ausländische Vorstrafen dürfen berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 305
  • StV 2012, 149
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07

    Strafzumessung (Aufklärungshilfe; begrenzte Berücksichtigung ausländischer

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11
    Dabei ist nicht Voraussetzung, dass es sich um eine nach § 54 BZRG im Bundeszentralregister eingetragene ausländische Vorstrafe handelt (BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369; zur geplanten Neuregelung der Eintragung ausländischer Verurteilungen: vgl. BT-Drucks. 17/5224 (dort v.a. § 53a BZRG)).

    cc) Kommt mithin bei einer dem Tatrichter bekannt gewordenen, von ihm zum Nachteil des Beschuldigten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - würde es sich um eine deutsche Verurteilung handeln - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung - etwa die in § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG - eingreift), muss er die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten (vgl. dazu auch § 56 Abs. 1 Satz 2 BZRG) und dies im Urteil darlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ 2007, 368, 369; BayObLG, Urteil vom 17. März 1978 - RReg 2 St 429/77, BayObLGSt 1978, 39, 41; ferner BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98).

  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 705/98

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen einer auf einem Rechenfehler beruhenden

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11
    cc) Kommt mithin bei einer dem Tatrichter bekannt gewordenen, von ihm zum Nachteil des Beschuldigten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - würde es sich um eine deutsche Verurteilung handeln - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung - etwa die in § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG - eingreift), muss er die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten (vgl. dazu auch § 56 Abs. 1 Satz 2 BZRG) und dies im Urteil darlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ 2007, 368, 369; BayObLG, Urteil vom 17. März 1978 - RReg 2 St 429/77, BayObLGSt 1978, 39, 41; ferner BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98).
  • BayObLG, 17.03.1978 - RReg. 2 St 429/77

    Zur Verwertbarkeit ausländischer Vorstrafen

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11
    cc) Kommt mithin bei einer dem Tatrichter bekannt gewordenen, von ihm zum Nachteil des Beschuldigten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - würde es sich um eine deutsche Verurteilung handeln - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung - etwa die in § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG - eingreift), muss er die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten (vgl. dazu auch § 56 Abs. 1 Satz 2 BZRG) und dies im Urteil darlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ 2007, 368, 369; BayObLG, Urteil vom 17. März 1978 - RReg 2 St 429/77, BayObLGSt 1978, 39, 41; ferner BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Bei der Strafzumessung sind jedoch auch die rechtskräftigen ausländischen Vorstrafen zu berücksichtigen, wenn die Tat nach deutschem Recht strafbar und nicht tilgungsreif wäre (vgl. Beschlüsse vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07 Rn. 3 und vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 7 f.) und das ausländische Strafverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügte; denn sie sind Teil des Vorlebens des Täters (§ 46 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20

    Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge;

    Zu noch gravierenderen Verwerfungen führt die Prüfung der fiktiven Tilgungsreife bei ausländischen Verurteilungen nach § 58 BZRG i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG auf die Sachrüge hin (vgl. dazu ausführlich BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2019 - 4 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 217; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    Liegt Tilgungsreife vor, besteht das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 63 Abs. 4 BZRG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2019 - 4 StR 301/19 Rn. 8; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 7 ff. und vom 19. Januar 2015 - 3 StR 588/14 jeweils mwN).

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten sowie dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12 Rn. 6; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 10 und vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).

  • BGH, 05.12.2019 - 4 StR 301/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung rechtskräftiger ausländischer

    Liegt Tilgungsreife vor, besteht das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 63 Abs. 4 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2015 - 3 StR 588/14; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 231).

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten und dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12, StV 2013, 746, 747; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305, 306; vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).

  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    Es hat indes nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen nicht mehr verwertet werden dürfen, wenn sie nach deutschem Recht tilgungsreif wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; vom 19. Januar 2015 - 3 StR 588/14).
  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 277/12

    Besonders schwere Vergewaltigung (vorherige schwere Misshandlung; bei der Tat;

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Verwertbarkeit der ausländischen Vorverurteilungen des Angeklagten näher darzulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, StV 2012, 149).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 174/21

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten:

    Dabei müssen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ergangene verwertbare (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 ? 6 StR 399/20, NStZ 2021, 319 f.) Verurteilungen grundsätzlich sogar mit gleichwertigen tatsächlichen bzw. verfahrens- und materiell-rechtlichen Wirkungen versehen werden, wie denjenigen, die das innerstaatliche Recht den im Inland ergangenen Verurteilungen zuerkennt (vgl. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Nr. 5 der Erwägungsgründe des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates der Europäischen Union vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren, ABlEU L 220, 32, 34; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 ? 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; BT-Drucks. 16/13673, S. 4 f.; LK-StGB/ Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 155).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Während die Vorstrafen der Angeklagten N. Di. vergleichsweise geringfügig sind, ist der Angeklagte V. Di., dessen Schweizer Verurteilung herangezogen werden kann, weil die dort beschriebene Tat auch nach deutschem Recht als Geldwäsche strafbar gewesen wäre (BGH, NStZ-RR 2012, 305), erheblich und der Da. sogar massiv vorbelastet.
  • OLG Köln, 13.11.2015 - 1 RVs 205/15

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

    Sie sind zur Bewertung des Vorlebens des Täters i. S. d. § 46 Abs. 2 StGB relevant (BGH NStZ-RR 2012, 305 = StV 2012, 149; BGH NStZ-RR 2007, 368 = StV 2007, 632 = StraFo 2007, 422; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 32; LK-StGB- Theune , 12. Auflage 2006, § 46 Rz. 174).
  • BGH, 14.02.2017 - 2 StR 569/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen)

    Bei der Strafzumessung nach § 46 StGB können rechtskräftige ausländische Vorstrafen nur berücksichtigt werden, wenn die Tat auch nach deutschem Recht strafbar wäre (vgl. BTDrucks. 16/13673 S. 6 f.; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305 f.).
  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 531/17

    Berücksichtigung einer Vorstrafe des Täters als strafschärfend i.R.d.

  • BGH, 09.11.2016 - 5 StR 485/16

    Identische verfahrens- und materiellrechtliche Wirkungen der in einem

  • BGH, 19.01.2015 - 3 StR 588/14

    Strafschärfende Berücksichtigung einer einschlägigen niederländischen Vorstrafe

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