Rechtsprechung
BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 566 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 566 Abs 2 S 4 ZPO
Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Sprungrevision
- rewis.io
Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners
- rewis.io
Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 566 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UrhG § 52b
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Sprungrevision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Sprungrevision in Urheberrechtsstreit (e-books)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Urheberrechtsprobleme an elektronischen Leseplätzen: BGH nimmt Sprungrevision an
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
Elektronische Leseplätze in Bibliotheken
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11
Das Landgericht (LG Frankfurt am Main, GRUR 2011, 614) hat den ersten Unterlassungsantrag und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem zweiten Unterlassungsantrag und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben. - BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11
Sofern die Einwilligung nicht telegrafisch, per Telefax, Computerfax oder elektronisch erklärt wird, muss die handschriftlich unterzeichnete Einwilligungserklärung im Original eingereicht werden; eine vom Anwalt des Antragstellers gefertigte - auch beglaubigte - Fotokopie der Einwilligungserklärung genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - VIII ZR 330/06, NJW-RR 2007, 1075 Rn. 2 mwN).