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   BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21   

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https://dejure.org/2022,33470
BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21 (https://dejure.org/2022,33470)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2022 - XII ZB 425/21 (https://dejure.org/2022,33470)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 (https://dejure.org/2022,33470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 94 BVFG, Art. ... 48 EGBGB, Art. 6 EGBGB, § 70 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 49 Abs. 2 Satz 1 PStG, § 49 Abs. 2 Satz 2 PStG, § 46 Nr. 2 PStV, § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 PStG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 43 Abs. 1 PStG, § 49 Abs. 2 PStG, Art. 48 Satz 1 Halbsatz 1 EGBGB, Art. 48 Satz 1 EGBGB, Art. 19 EGBGB, Art. 10 Abs. 2, 3 EGBGB, Art. 21 AEUV, Art. 123 GG, Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen der Entscheidung des Gerichts durch das Standesamt in Zweifelsfällen zur Vornahme von Amtshandlungen; Zuständigkeit des Standesbeamten zur Vornahme der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung der dort aufgeführten Namenswahlerklärungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 43 ; PStG § 49 ; EGBGB Art. 48
    A) Bei einer Zweifelsvorlage nach § 49 Abs. 2 PStG müssen die Zweifel des Standesbeamten die Vornahme einer konkret zu benennenden Amtshandlung betreffen; das Vorlagerecht dient nicht zur Klärung abstrakter Rechtsfragen durch das Gericht. b) Die Vorschrift des § 43 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

    PStG § 43 ; PStG § 49 ; EGBGB Art. 48
    Herbeiführen der Entscheidung des Gerichts durch das Standesamt in Zweifelsfällen zur Vornahme von Amtshandlungen; Zuständigkeit des Standesbeamten zur Vornahme der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung der dort aufgeführten Namenswahlerklärungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zweifelsvorlage des Standesbeamten dient nicht der Klärung abstrakter Rechtsfragen ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Namensführung von EU-Doppelstaatern

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Namensführung von EU-Doppelstaatern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 74
  • MDR 2023, 53
  • FamRZ 2023, 108
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/15

    Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Der Senat hat bereits entschieden, dass Art. 48 Satz 1 EGBGB wegen seines uneingeschränkten Wortlauts nicht nur auf den mit einem statusbegründenden oder statusändernden familienrechtlichen Ereignis zusammenhängenden Namenserwerb, sondern auch auf einen solchen Namenserwerb anwendbar ist, der auf einer gerichtlichen, behördlichen oder privatautonomen Namensänderung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 292/15 - FamRZ 2019, 218 Rn. 12 ff. mwN).

    In einem solchen Verfahren wird die zuständige Verwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit eine Abwägung zwischen dem durch Art. 21 AEUV gewährleisteten Recht auf Personenfreizügigkeit und den berechtigten Interessen vornehmen, die der deutsche Gesetzgeber mit der in Art. 123 GG iVm Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zum Ausdruck kommenden Missbilligung einer von familienrechtlichen Statusvorgängen losgelösten Annahme deutschsprachiger Adelsbezeichnungen verfolgt (vgl. EuGH Urteil vom 2. Juni 2016 - Rs. C-438/14 - FamRZ 2016, 1239 Rn. 80 ff. - Bogendorff von Wolffersdorff; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 292/15 - FamRZ 2019, 218 Rn. 37 ff. mwN).

  • BGH, 20.02.2019 - XII ZB 130/16

    Wahl eines im EU-Ausland registrierten Namens für ein Kind nicht verheirateter

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Eine analoge Anwendung von Art. 48 EGBGB auf Sachverhalte, in denen ein deutsch-ausländischer Doppelstaater den nach dem Recht des EU-ausländischen Heimatstaats gebildeten Namen nicht während eines gewöhnlichen Aufenthalts in diesem Mitgliedstaat erworben hat, ist nicht möglich (Fortführung BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16, FamRZ 2019, 967 und BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421).

    Wenn es angesichts des vom Gesetzgeber bewusst begrenzten Anwendungsbereichs der Norm nicht planwidrig ist, dass andere Konstellationen hinkender Namensführungen deutsch-ausländischer Doppelstaater innerhalb der Europäischen Union von ihr nicht erfasst werden, ist die Vorschrift schon deshalb einer Analogie grundsätzlich nicht zugänglich (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16 - FamRZ 2019, 967 Rn. 34 und vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18 - FamRZ 2022, 421 Rn. 37).

  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 60/18

    Personenstandsverfahren über die Erteilung einer Bescheinigung über die

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Eine analoge Anwendung von Art. 48 EGBGB auf Sachverhalte, in denen ein deutsch-ausländischer Doppelstaater den nach dem Recht des EU-ausländischen Heimatstaats gebildeten Namen nicht während eines gewöhnlichen Aufenthalts in diesem Mitgliedstaat erworben hat, ist nicht möglich (Fortführung BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16, FamRZ 2019, 967 und BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421).

    Wenn es angesichts des vom Gesetzgeber bewusst begrenzten Anwendungsbereichs der Norm nicht planwidrig ist, dass andere Konstellationen hinkender Namensführungen deutsch-ausländischer Doppelstaater innerhalb der Europäischen Union von ihr nicht erfasst werden, ist die Vorschrift schon deshalb einer Analogie grundsätzlich nicht zugänglich (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16 - FamRZ 2019, 967 Rn. 34 und vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18 - FamRZ 2022, 421 Rn. 37).

  • BGH, 25.05.2022 - XII ZB 404/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-IIa-Verordnung

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Zu diesen Umständen gehört auch der Wille der betreffenden Person, den gewöhnlichen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen dauerhaft in diesen Staat zu legen (animus manendi), der - soweit er sich in äußeren Umständen manifestiert - bis zu einem gewissen Grad Defizite hinsichtlich der objektiven Bedingungen für das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts ausgleichen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2022 - XII ZB 404/20 - FamRZ 2022, 1308 Rn. 17; EuGH Urteil vom 25. November 2021 - Rs. C-289/20 - FamRZ 2022, 215 Rn. 57 f. zur Brüssel IIa-Verordnung).

    Soweit man den Meldeverhältnissen eine gewisse Indizwirkung für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts beimisst (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2022 - XII ZB 404/20 - FamRZ 2022, 1308 Rn. 30 mwN), lässt sich aus der von der Gemeinde N./Polen am 31. August 2018 ausgestellten Meldebescheinigung über einen vorübergehenden Aufenthalt (Za?›wiadczenie o zameldowaniu na pobyt czasowy) bis zum 1. April 2019 eher noch ein Beweisanzeichen dafür entnehmen, dass die Antragstellerin zu 1 von vornherein die feste Absicht zur Rückkehr in den deutschen Herkunftsstaat hatte, wo sie mit den beiden Kindern nach den Ermittlungen des Standesamts auch durchgehend gemeldet geblieben ist und wo der Ehemann offensichtlich weiterhin lebte und arbeitete.

  • OLG Hamm, 05.10.2017 - 15 W 264/17

    Zulässigkeit einer Zweifelsvorlage des Standesbeamten

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Bereits hieraus ergibt sich, dass sich die Zweifel des Standesbeamten auf die Vornahme einer konkreten Amtshandlung beziehen müssen, denn das Vorlagerecht dient nach allgemeiner Ansicht nicht dazu, losgelöst von einer konkret anstehenden Amtshandlung des Standesamts abstrakte Rechtsfragen durch das Gericht klären zu lassen (vgl. OLG Frankfurt StAZ 2022, 110, 111 und FamRZ 2002, 260, 261; OLG Hamm StAZ 2018, 221, 222; OLG Düsseldorf StAZ 1970, 128; Gaaz/Bornhofen/Lammers Personenstandsgesetz 5. Aufl. § 49 Rn. 19; Berkl Personenstandsrecht Rn. 398; Hepting in Hepting/Gaaz Personenstandsrecht Band II § 45 PStG Rn. 54, 68; Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 640).

    Der Senat hat von der Möglichkeit einer Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszuges (§ 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG) Gebrauch gemacht, weil der Verfahrensmangel beide tatrichterlichen Instanzen ergreift und auch das Beschwerdegericht die Sache bei zutreffender Sachbehandlung an das erstinstanzliche Gericht hätte zurückverweisen müssen, um dem Amtsgericht dadurch Gelegenheit zu geben, auf eine verfahrensrechtlich korrekte Zweifelsvorlage des Standesamts hinzuwirken (vgl. OLG Hamm StAZ 2018, 221, 222).

  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Zwar kann die Zweifelsvorlage als Verfahrensvoraussetzung durch das Rechtsbeschwerdegericht uneingeschränkt in freier Würdigung selbst ausgelegt werden (vgl. OLG Köln FamRZ 2002, 262, 263; OLG Hamm StAZ 2000, 213, 214).

    Da die Beurkundungsfunktion des Standesbeamten für Zwecke des Personenstands in diesem Bereich neben diejenige der Notare tritt, entspricht es zutreffender Ansicht, dass der beurkundende Standesbeamte jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich empfangszuständig ist, die Beglaubigung oder Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung in Anlehnung an die für Notare geltenden Grundsätze nur dann ablehnen darf, wenn die gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten die angestrebte Rechtsfolge nicht zulassen oder die Erklärung nach der eigenen Überzeugung des Standesbeamten aus anderen Gründen zweifelsfrei unwirksam ist (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 359, 360; OLG Hamm StAZ 2014, 333 und StAZ 2000, 213, 215; Gaaz/Bornhofen/Lammers Personenstandsgesetz 5. Aufl. § 41 Rn. 15; Berkl Personenstandsrecht Rn. 1165).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-438/14

    Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    In einem solchen Verfahren wird die zuständige Verwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit eine Abwägung zwischen dem durch Art. 21 AEUV gewährleisteten Recht auf Personenfreizügigkeit und den berechtigten Interessen vornehmen, die der deutsche Gesetzgeber mit der in Art. 123 GG iVm Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zum Ausdruck kommenden Missbilligung einer von familienrechtlichen Statusvorgängen losgelösten Annahme deutschsprachiger Adelsbezeichnungen verfolgt (vgl. EuGH Urteil vom 2. Juni 2016 - Rs. C-438/14 - FamRZ 2016, 1239 Rn. 80 ff. - Bogendorff von Wolffersdorff; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 292/15 - FamRZ 2019, 218 Rn. 37 ff. mwN).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV -

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Das deutsche Recht bietet dazu insbesondere mit dem öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG) eine weitere Möglichkeit, die der Europäische Gerichtshof - bei Wahrung der Prinzipien der Äquivalenz und der Effektivität - offensichtlich als ausreichend ansieht (vgl. EuGH Urteil vom 8. Juni 2017 - Rs. C-541/15 - FamRZ 2017, 1175 Rn. 40 ff. - Freitag).
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Verfahrensmängel, die sich auf Verfahrens- und Sachentscheidungsvoraussetzungen beziehen, sind nach § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15 - FamRZ 2015, 1603 Rn. 12 mwN).
  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 127/01

    Familien- und Erbrecht; Einbenennung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
    Zwar kann die Zweifelsvorlage als Verfahrensvoraussetzung durch das Rechtsbeschwerdegericht uneingeschränkt in freier Würdigung selbst ausgelegt werden (vgl. OLG Köln FamRZ 2002, 262, 263; OLG Hamm StAZ 2000, 213, 214).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 121/15
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

  • EuGH, 25.11.2021 - C-289/20

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag: Der

  • OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21

    Bestimmung eines Ehenamens Vorbehalt des ordre public Funktionslos gewordenen

  • OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

  • BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03

    Unzulässigkeit der Beschwerde in Personenstandssache nach Vollzug der

  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des

  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 20 W 147/21

    Änderung des Geburtsnamens

    Zum Gegenstand der Entscheidung ist somit nicht der Zweifel des Standesamts als solcher zu machen, sondern die Frage, ob das Standesamt zu der bei ihm konkret anstehenden Amtshandlung anzuweisen ist oder nicht (Senat StAZ 2022, 110; vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2023, 74, je zitiert nach juris).
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