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BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Begriff der "nachträglichen Entscheidungen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Unna, 26.09.1973 - 5 Ms 22/73
- BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 68
- NJW 1977, 397
- MDR 1977, 330
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.12.2015 - 2 ARs 357/15
Zuständiges Gericht für die Bewährungsaufsicht bei mehreren Verurteilungen durch …
Unerheblich ist ebenfalls, dass das Amtsgericht Mettmann mit Beschluss vom 12. März 2015 die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil vom 3. Dezember 2014 beziehen, an das Amtsgericht Brühl als Wohnsitzgericht gemäß § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO abgegeben hatte; trotz bloß abgeleiteter Kompetenz war das Amtsgericht Brühl zur Herbeiführung der kraft Gesetzes gegebenen Zuständigkeit befugt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. November 1976 - 2 ARs 373/76, BGHSt 27, 68, 70). - BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Zuständigkeitsstreit
Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).". - BGH, 19.06.1996 - 2 ARs 171/96
Strafhöhenvergleich - Maßgeblichkeit der Gesamtstrafe - Urteil
Für den Strafhöhenvergleich ist die Gesamtstrafe maßgebend - auf die Einzelstrafen, aus denen sie sich zusammensetzt, kommt es nicht an (BGHSt 27, 68).
- BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93
Weitergeltung einer einmal begründeten Zuständigkeit für eine nachträgliche …
Dieser Rechtsgedanke liegt ersichtlich dem Beschluß des Senats vom 19. November 1976 - 2 ARs 373/76 (= BGHSt 27, 68) - zugrunde.". - BGH, 19.01.1998 - 2 ARs 8/98
Entscheidungszuständigkeit bei der nachträglichen Aussetzung der Strafe zur …
Demzufolge ist das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zuständig, da es die im Rahmen von § 462 a Abs. 4 StPO maßgebliche höhere Gesamtstrafe (vgl. BGHSt 27, 68, 69) verhängt hat. - BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten - …
Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).".