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   BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76   

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https://dejure.org/1976,4070
BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76 (https://dejure.org/1976,4070)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1976 - 3 StR 444/76 (https://dejure.org/1976,4070)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (https://dejure.org/1976,4070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten Totschlags durch eine Handlung - Konkurrenzverhältnis der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten Totschlags - Verhältnis von Totschlag und versuchtem Totschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76
    Daß der Angeklagte sein Opfer vorher mit Körperverletzungsvorsatz heimtückisch angegriffen hatte, genügt nicht (vgl. BGHSt 19, 321, 322 sowie Urteil vom 20. August 1975 - 3 StR 155/75).
  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 291/66

    'hünenhafter Wüterich' - §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten;

    Auszug aus BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76
    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß die Tötung eines Besinnungslosen nicht heimtückisch begangen sein kann (BGH NJW 1966, 1823, 1824).
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76
    Totschlag und versuchter Totschlag stehen im Verhältnis des Mehr oder Weniger (vgl. BGHSt 22, 154, 156).
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76
    Das Unrecht der Körperverletzung mit der fahrlässig verschuldeten Todesfolge hat in einem solchen Falle gegenüber dem des versuchten Totschlags ein besonderes zusätzliches Gewicht, wie sich auch daraus ergibt, daß der Regelstrafrahmen des § 226 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren beträgt, während bei versuchtem Totschlag eine Strafmilderung nach § 49 in Verbindung mit §§ 22, 23 Abs. 2 StGB - von den Fällen des § 213 StGB ganz abgesehen - zur Mindeststrafe von zwei Jahren führt (vgl. BGHSt 22, 248, 249/250).
  • BGH, 20.08.1975 - 3 StR 155/75

    Aufhebung einer Verurteilung wegen unzureichender Urteilsbegründung - Mangelhafte

    Auszug aus BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76
    Daß der Angeklagte sein Opfer vorher mit Körperverletzungsvorsatz heimtückisch angegriffen hatte, genügt nicht (vgl. BGHSt 19, 321, 322 sowie Urteil vom 20. August 1975 - 3 StR 155/75).
  • RG, 23.02.1909 - IV 83/09

    Ist zwischen Totschlag und Vergiftung Idealkonkurrenz denkbar oder liegt das

    Auszug aus BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76
    Erfüllt ein einheitliches Tun des Tatbestand sowohl der Körperverletzung mit Todesfolge als auch den des versuchten Totschlags, weil es zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf vom Tötungsvorsatz beherrscht wird, dann ist Idealkonkurrenz zwischen § 226 und §§ 212, 22 StGB möglich (vgl. RGSt 42, 214, 215/216 für das Verhältnis von § 212 zu § 229 StGB).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Insofern gilt ebenso wie für das Verhältnis des Straftatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge zu dem des versuchten Totschlags: Wenn der Tod des Opfers durch ein im Sinne des § 221 Abs. 1 StGB oder § 227 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßiges vorsätzliches Verhalten des Täters verursacht wurde, der Täter mit Tötungsvorsatz aber erst agierte, als das Opfer bereits verstorben war, steht eine Strafbarkeit wegen (vollendeter) Aussetzung mit Todesfolge beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge ausnahmsweise in Tateinheit mit einer Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; Urteil vom 27. Juli 1988 - 3 StR 139/88, BGHSt 35, 305, 306 ff.; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 224/10, NStZ 2010, 699, 700; vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76, juris Rn. 5).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (bei Holtz MDR 1977, 282; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79) in einem vergleichbaren Fall für das Verhältnis von Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag entschieden, daß ein einheitliches Tun, das zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf von Tötungsvorsatz beherrscht ist, beide Tatbestände in Tateinheit verwirklichen kann (vgl. auch die dort in Bezug genommene Entscheidung RGSt 42, 214 für das Verhältnis von § 212 und § 229 StGB sowie das Senatsurteil NStZ 1984, 214).
  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).

    Der erkennende Senat hat in seinem bei Holtz MDR 1977, 282 mitgeteiltenBeschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - einen anderen Standpunkt eingenommen, dem sich der 2. Strafsenat in einem obiter dictum angeschlossen hat(Urt. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79).

  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79

    Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die

    Wenn allerdings nicht ausgeschlossen werden könnte, daß allein ein mit Körperverletzungsvorsatz geführter Angriff den Tod des Opfers verursacht hat und auch eine ärztliche Versorgung - so wie sie nach den gegebenen Umständen möglich gewesen wäre - den Eintritt des Todes nicht verhindert oder hinausgeschoben hätte, so könnte das einheitliche Tatgeschehen sowohl den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge als auch den des versuchten Totschlags erfüllen, wobei Tateinheit zwischen § 226 und §§ 212, 22 StGB möglich wäre (Beschluß des BGH vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76).
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