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   BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97   

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BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97 (https://dejure.org/1997,587)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1997 - 3 StR 574/97 (https://dejure.org/1997,587)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 (https://dejure.org/1997,587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 2 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 52 StGB
    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Zuwiderhandeln; Anwendung bei außen stehenden); tatbestandliche und natürliche Handlungseinheit

  • lexetius.com

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4; StGB § 52; StPO § 264

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 312
  • NJW 1998, 1652
  • StV 1998, 546
  • StV 1998, 547
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Ein außen stehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluss an BGH, 1996-01-24, 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30).

    Soweit es um das Verhalten von außenstehenden Dritten geht, die - wie der Angeklagte - der vom Verbot betroffenen Vereinigung weder als Mitglieder angehören noch in deren Auftrag tätig sind, genügt zur Tatbestandsverwirklichung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG jedes auf die verbotene Vereinstätigkeit bezogene Handeln, das unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich und konkret geeignet ist, die Vereinstätigkeit zu fördern (vgl. BGHSt 42, 30, 36 f.).

    Die Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot setzt nicht im Sinne der Aufrechterhaltung, der Stärkung oder der Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts der vom Verbot betroffenen Vereinigung einen organisatorischen Erfolg voraus (vgl. BGHSt 42, 30, 35/36), der unter Umständen als Grund für die materiellrechtliche Zusammenfassung mehrerer zu ihm beitragender Zuwiderhandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit dienen könnte.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG gehört nicht zu den Deliktstatbeständen, die nach ihrer Handlungsbeschreibung, insbesondere aber nach ihrem Sinn in erster Linie ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Tatwiederholungen gerichtetes Verhalten, somit ganze Handlungskomplexe treffen sollen und bei denen die rechtliche Verbindung zur tatbestandlichen Handlungseinheit naheliegt (vgl. BGHSt 40, 138, 164).

    Anders als nach früherem Recht (vgl. zu §§ 42, 47 BVerfGG a.F. BGHSt 16, 26, 33) kommt auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 40, 138 und der sich daran anschließenden Rechtsprechung die Annahme einer Handlungseinheit auf Grund Fortsetzungszusammenhangs nicht mehr in Betracht.

  • BGH, 30.10.1991 - 4 StR 463/91

    Beurteilung zweier selbstständiger Taten im Rahmen einer einheitlichen Tat

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Soweit das Landgericht den weiteren Anklagevorwurf der Teilnahme an einer von der PKK organisierten Demonstration nicht für begründet erachtet hat, bedarf es zur Ausschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluß des klarstellenden Teilfreispruchs, weil dieses weitere Verhalten im Falle des Tatnachweises als eine gegenüber der abgeurteilten Zuwiderhandlung rechtlich selbständige Tat zu beurteilen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 4 und 7).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Soweit das Landgericht den weiteren Anklagevorwurf der Teilnahme an einer von der PKK organisierten Demonstration nicht für begründet erachtet hat, bedarf es zur Ausschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluß des klarstellenden Teilfreispruchs, weil dieses weitere Verhalten im Falle des Tatnachweises als eine gegenüber der abgeurteilten Zuwiderhandlung rechtlich selbständige Tat zu beurteilen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 4 und 7).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Die von der Anklage betroffene Spendenleistung und die aufgrund der Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung ermittelten weiteren drei Spendenfälle bilden nach der Auffassung des Lebens nicht derart eine Einheit, daß die Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. zum verfahrensrechtlichen Tatbegriff: BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 23, 270, 273; 29, 288, 293; 32, 215 f.; 35, 60, 61 f.; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Die von der Anklage betroffene Spendenleistung und die aufgrund der Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung ermittelten weiteren drei Spendenfälle bilden nach der Auffassung des Lebens nicht derart eine Einheit, daß die Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. zum verfahrensrechtlichen Tatbegriff: BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 23, 270, 273; 29, 288, 293; 32, 215 f.; 35, 60, 61 f.; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Es bleibt lediglich die Möglichkeit, mehrere Tatbestandsverwirklichungen nach den Grundsätzen sogenannter natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 129, 130; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 4, 6, 8, 12) zu einer materiell-rechtlichen Tat zusammenzufassen.
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Die von der Anklage betroffene Spendenleistung und die aufgrund der Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung ermittelten weiteren drei Spendenfälle bilden nach der Auffassung des Lebens nicht derart eine Einheit, daß die Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. zum verfahrensrechtlichen Tatbegriff: BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 23, 270, 273; 29, 288, 293; 32, 215 f.; 35, 60, 61 f.; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 4 Ws 140/96
    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Das Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG unterscheidet sich damit strukturell von den Organisationsdelikten des § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 VereinsG und der §§ 84, 85 StGB (a.A. OLG Düsseldorf MDR 1997, 90), die auf einen solchen organisationsbezogenen Erfolg abzielen und für die angenommen wird, daß mehrere die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllende Einzelakte ein und desselben Täters eine materiellrechtlich einheitliche Tat darstellen (vgl. Rudolphi in SK-StGB § 84 Rdn. 20; Tröndle StGB 48. Aufl. § 84 Rdn. 7; ferner Laufhütte in LK 11. Aufl. § 84 Rdn. 20 ; Schlüchter/Duttge/Klumpe JZ 1997, 995, 997; BGHSt 15, 259, 261 f. zur Rädelsführerschaft ).
  • BGH, 29.03.1961 - 3 StR 6/61

    Beurteilung des Apparats der kommunalen "Westarbeit" als Ersatzorganisation der

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
    Anders als nach früherem Recht (vgl. zu §§ 42, 47 BVerfGG a.F. BGHSt 16, 26, 33) kommt auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 40, 138 und der sich daran anschließenden Rechtsprechung die Annahme einer Handlungseinheit auf Grund Fortsetzungszusammenhangs nicht mehr in Betracht.
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 4/61

    Strafrelevanz der Aufforderung zur Aufhebung des KPD-Verbotes

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Dabei ist eine ununterbrochene deliktische Tätigkeit nicht vorausgesetzt (vgl. Roxin AT, Band II, § 33 Rn. 25, vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215 zu §§ 98, 99 StGB; Urteil vom 22. Januar 1971 - 3 StR 3/70 II, BGHSt 24, 72, 77; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 I, NStZ 1996, 492 zu § 94 StGB; Urteil vom 15. Dezember 1960 - 3 StR 26/59, BGHSt 15, 259, 262 zu §§ 90a, 129a Abs. 2 StGB aF; Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, NJW 1998, 1652 f. zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VereinsG).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts (BGHSt 40, 138; 40, 195, 197; 41, 385, 393 ff.; 43, 149, 152; 43, 312, 315) aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGHZ 146, 318, 324 - Trainingsvertrag), besteht keine Veranlassung, an diesem Institut für die Zwangsvollstreckung festzuhalten (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 6.4; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 313; Harte/Henning/Brüning, UWG, Vor § 12 Rdn. 322 f.; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 156; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 35; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 906, 946; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 41; MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rdn. 13; Mankowski, WRP 1996, 1144, 1148; OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 723, 724; OLG Naumburg WRP 2007, 566, 569 f.; a.A. Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 890 Rdn. 28; Zöller/Stöber aaO § 890 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 890 Rdn. 13; vermittelnd Ahrens/Ahrens, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 66 Rdn. 4).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Zwar kommt bei mehreren Fälschungsvorgängen eine natürliche Handlungseinheit in Betracht (vgl. Ruß aaO § 146 Rdn. 18); deren Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor, weil es an dem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Betätigungsakte fehlt, den der Begriff der natürlichen Handlungseinheit voraussetzt (vgl. BGHSt 43, 312, 315; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 2118, 2119; BGH NJW 1995, 1766; Tröndle/Fischer aaO vor § 52 Rdn. 2, 2 a, 2 c).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

    Übernimmt ein Täter im Interesse eines mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins ein auf eine gewisse Dauer angelegtes Amt oder einen bestimmten Tätigkeitsbereich mit dem Willen, zur Aufrechterhaltung oder zur Unterstützung der verbotenen Tätigkeit des Vereins beizutragen, so verbindet das übernommene Amt sämtliche in seiner Ausübung begangenen Zuwiderhandlungen gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot zu einer einzigen Tat (Bewertungseinheit) des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG (im Anschluß an BGHSt 43, 312).

    Jeder Verstoß gegen das Betätigungsverbot wird deshalb grundsätzlich als solcher selbständig tatbestandlich erfaßt und ist eine selbständige Tat, die mit anderen Zuwiderhandlungen nicht durch die tatbestandliche Handlungsumschreibung, sondern allenfalls nach den Grundsätzen der sogenannten natürlichen Handlungseinheit zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden kann (vgl. BGHSt 43, 312, 314; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 3 = NStZ 1999, 411 f.).

    Eine natürliche Handlungseinheit setzt voraus, daß der Täter aufgrund eines einheitlichen Willens im Sinne derselben Willensrichtung handelt und die einzelnen tatbestandsverwirklichenden Handlungen in einem derart engen - zeitlichen, räumlichen und sachlichen - Zusammenhang stehen, daß sie bei natürlicher, an den Anschauungen des Lebens orientierter Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (BGHSt 43, 312, 315 m.w.Nachw.).

    Allerdings hat der Senat in der bereits zitierten Entscheidung BGHSt 43, 312 selbst darauf hingewiesen, daß die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit am ehesten im Rahmen mitgliedschaftlicher Betätigung, insbesondere bei ununterbrochen fortlaufenden, gegen das Betätigungsverbot verstoßenden Handlungen in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt aaO S. 315 f.).

    Allerdings kann das anschließende bloße Innehaben eines solchen Amtes nicht als andauernder Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot gewertet werden, weil § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch kein Dauerdelikt beinhaltet (BGHSt 43, 312, 315).

  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Der Begriff der natürlichen Handlungseinheit setzt voraus, dass der Handelnde den auf die Erzielung eines Erfolges in der Außenwelt gerichteten einheitlichen Willen durch eine Mehrheit gleichgearteter Akte betätigt und diese einzelnen Betätigungsakte aufgrund ihres räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs objektiv erkennbar derart zusammengehören, dass sie nach der Auffassung des Lebens eine Handlung bilden (st. Rspr. vgl. BGHSt 41, 368; 43, 312, 315; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluss, einheitlicher 4, 6, 12 sowie Fischer aaO Vor § 52 Rn. 3; Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 10; v. Heintschel-Heinegg aaO § 52 Rn. 55).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Dies setzt neben einem unmittelbaren räumlich-zeitlichen Zusammenhang voraus, dass die verschiedenen Ausführungshandlungen durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 315; Urteil vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220).
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Die für die Organisationsdelikte der §§ 129, 129 a StGB entwickelten Grundsätze zum Strafklagenverbrauch gelten auch für das Organisationsdelikt des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG (Fortführung von BGHSt 43, 312).

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG ist ein mit den §§ 129, 129 a StGB vergleichbares Organisationsdelikt (vgl. BGHSt 43, 312, 314 f.; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 23).

  • BGH, 28.08.2003 - 5 StR 232/03

    Fachhochschullehrer als Wahlverteidiger (Befähigung zum Richteramt; keine

    In den als Einzeltaten ausgeurteilten Fällen 3 und 4; 5, 6 und 47; 7 und 36; 9 und 10; 14 bis 16; 17 bis 19; 22 bis 24; 27 und 28; 30 und 31; 37 und 38; 41 und 42; 46 und 48 ist das Vorgehen des Angeklagten entgegen der Auffassung des Landgerichts jeweils als eine einzige Tat im Rechtssinne nach den Grundsätzen einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGHSt 43, 312, 315; 381, 386 f.) zu bewerten.

    Damit handelte der Angeklagte jeweils in einem engen zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang und auf der Grundlage eines einheitlichen Willens im Sinne derselben Willensrichtung (vgl. BGHSt 43, 312, 315).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Bei einer unmittelbaren Förderung der verbotenen Vereinstätigkeit, etwa durch Sammeln von Spenden (vgl. BGHSt 43, 312, 313) oder - wie hier - durch Beteiligung an einer von der Führungsebene der PKK initiierten, groß angelegten Kampagne, die auf Stärkung der Bereitschaft von Sympathisanten zu verbotenen Aktivitäten abzielt und eine Verfahrensflut - mit der Folge der Lahmlegung der Strafjustiz - auslösen soll, kommt es auf eine Außenwirkung von vorne herein nicht an; sie könnte im übrigen nach den festgestellten Umständen auch nicht zweifelhaft sein.

    Soweit die Beschwerdeführerin meint, daß ihr Verhalten nicht erheblich im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 43, 312, 313) sei, hat schon der Generalbundesanwalt zu Recht darauf hingewiesen, daß damit nicht nur schwerwiegende Verstöße von § 20 Abs. 1 Satz 4 VereinsG erfaßt werden sollen.

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 565/99

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 54/10

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines Vereins entgegen einem

  • BVerwG, 18.10.2005 - 6 VR 5.05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des

  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18

    Konkurrenzen (Tateinheit; natürliche Handlungseinheit; einheitlicher

  • BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05

    Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 466/09

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Tateinheit;

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

  • BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05

    Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 529/03

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; bloße Änderung der

  • BGH, 03.03.2004 - 3 StR 10/04

    Tateinheit bei der Zuwiderhandlung gegen ein Vereinsverbot (Organisationsdelikt;

  • BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 4.05

    Anfechtung einer auf die Verletzung von Staatsschutzvorschriften gestützten

  • BGH, 09.11.2000 - 3 StR 430/00

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Verbot, PKK

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 259/98

    Strafklageverbrauch wegen engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhang

  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98

    PKK; ERNK; Deutsch-kurdischer Freundschaftsverein Mainz; Verstoß gegen ein

  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18

    Fehlgeschlagener Versuch (Unmöglichkeit der Herbeiführung des Erfolgs ohne neue

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 17/99

    Änderung des Aussageverhaltens von Belastungszeugen; Anlass zur Vernehmung der

  • BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05

    "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen"; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit

  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 359/98

    Verwerfung der Revision

  • LG Düsseldorf, 01.07.2002 - 4 KLs 17/02

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot ; Unterstützung

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