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   BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02   

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https://dejure.org/2002,2643
BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02 (https://dejure.org/2002,2643)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2002 - 1 StR 313/02 (https://dejure.org/2002,2643)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02 (https://dejure.org/2002,2643)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.; § 2 Abs. 3 StGB; ProstG; § 180a Abs. 1 StGB n.F.; § 52 StGB; § 92a Abs. 2 AuslG; § 358 Abs. 2 StPO
    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung von Prostituierten (Tateinheit; Konkurrenzen; Teilidentität der Tathandlungen; Höchstpersönlichkeit); Verschlechterungsverbot (Neufestsetzung von Einzelstrafen nach fehlerhafter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung alten Rechts bei der gerichtlichen Prüfung der Förderung der Prostitution; Rechtliche Würdugung und Strafbemessung bei Schleusungsdelikten; Rechtsanwendung bei Zuhälterei und Förderung der Prostitution

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 180a Abs. 1 nF; ; StGB § 180a Abs. 1 Nr. 2 aF; ; StGB § 180a Abs. 1 Nr. 1 aF; ; AuslG § 92a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92a; StGB § 52 Abs. 1 § 180a Abs. 1
    Tateinheit zwischen Einschleusen von Ausländern und Förderung der Prostitution

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

    Ausbeuterische Zuhälterei; Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Auch für die sog. "Nichtschleusungsfälle" gilt, daß die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Tatopfer wegen der teilweisen Identität der Ausführungshandlungen jeweils zu Komplexen zusammenzufassen sind, und zwar eingedenk der Höchstpersönlichkeit der durch die einschlägigen Tatbestände geschützten Rechtsgüter (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3, § 181a Abs. 2 Konkurrenzen 1; siehe weiter BGH NStZ 2000, 657).

    Der Zusammenhang der Urteilsgründe belegt, daß die Ausführungshandlungen des Angeklagten D. gegenüber diesen Prostituierten in den vier Gruppen zumindest teilweise zusammenfielen und identisch waren (siehe nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Das Landgericht hat die Angeklagten P. und N. betreffend angenommen, daß die Taten des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern die damit im Zusammenhang stehenden Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frauen zur Tateinheit verbinden (§ 52 StGB; vgl. dazu BGH NStZ 2000, 657, 660 f.).

    Auch für die sog. "Nichtschleusungsfälle" gilt, daß die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Tatopfer wegen der teilweisen Identität der Ausführungshandlungen jeweils zu Komplexen zusammenzufassen sind, und zwar eingedenk der Höchstpersönlichkeit der durch die einschlägigen Tatbestände geschützten Rechtsgüter (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3, § 181a Abs. 2 Konkurrenzen 1; siehe weiter BGH NStZ 2000, 657).

  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 464/97

    Zulässigkeit einer reformation-in-peius (Verböserung) im Strafverfahren -

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7; BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 464/97; Kuckein in KK 4. Aufl. § 358 Rdn. 30 m.w.N.; Ruß ebendort § 331 Rdn. 2a m.N.; siehe auch schon RGSt 62, 61, 63; 62, 74, 76).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Insoweit kann auch mit einem Körperverletzungsdelikt zum Nachteil einer Prostituierten Tateinheit bestehen, wenn diese Tat dazu dient, die Geschädigte zur Fortsetzung der Prostitution zu bewegen (vgl. nur BGH, Urt. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92).
  • RG, 16.03.1928 - I 4/28

    1. Kann Anstiftung und Beihilfe zur gleichen Tat in Tatmehrheit zusammentreffen?

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7; BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 464/97; Kuckein in KK 4. Aufl. § 358 Rdn. 30 m.w.N.; Ruß ebendort § 331 Rdn. 2a m.N.; siehe auch schon RGSt 62, 61, 63; 62, 74, 76).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7; BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 464/97; Kuckein in KK 4. Aufl. § 358 Rdn. 30 m.w.N.; Ruß ebendort § 331 Rdn. 2a m.N.; siehe auch schon RGSt 62, 61, 63; 62, 74, 76).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7; BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 464/97; Kuckein in KK 4. Aufl. § 358 Rdn. 30 m.w.N.; Ruß ebendort § 331 Rdn. 2a m.N.; siehe auch schon RGSt 62, 61, 63; 62, 74, 76).
  • RG, 02.03.1928 - I 139/28

    1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7; BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 464/97; Kuckein in KK 4. Aufl. § 358 Rdn. 30 m.w.N.; Ruß ebendort § 331 Rdn. 2a m.N.; siehe auch schon RGSt 62, 61, 63; 62, 74, 76).
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
    Aus den Urteilsgründen folgt in ihrem Zusammenhang, daß der Angeklagte D. im zweiten, dritten und vierten Komplex (fünf litauische Frauen von P. , erst zwei, dann drei litauische Frauen von N. ) sowie die Angeklagten P. und N. die Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis hielten, das deren persönliche Selbstbestimmung erheblich beschränkte (vgl. zum Maßstab, auch zum Tatbestandsmerkmal des Unterhaltens oder Leitens eines Betriebes nur BGH NStZ 1995, 179/180).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht hindert, für die Tat vom 12. und 14. August 2017 eine Strafe festzusetzen, die die höchste der bisher in diesen beiden Fällen verhängten Einzelstrafe übersteigt; jedoch darf die neue Gesamtfreiheitsstrafe die bisherige nicht überschreiten (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2015 - 2 StR 414/14, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. November 2002 ? 1 StR 313/02, BGH StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 358 Rn. 30 jeweils mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Zu beachten ist lediglich, dass jeweils die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neuen Einzelstrafen nicht überschritten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).

    Ferner darf die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht höher sein als die bisherige (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3; Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; und vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    Zudem darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als die frühere ausfallen (BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12 mwN).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als die frühere ausfallen (BGH, Beschl. vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß die neue Einzelstrafe im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot auch im Fall einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls die Summe der bisherigen, für die Taten II 8 a und b der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen nicht überschreiten darf (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Es ist bei dieser Sachlage lediglich geboten, dass jeweils die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).

    Schließlich dürfen die beiden neu zu bildenden Gesamtstrafen nicht höher sein als die bisherigen (st. Rspr.; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7, 12 m.w.N.).

  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19

    Revisionen gegen Urteil im Prozess gegen Zahnärzte-Ehepaar wegen Tötung ihrer

    Soweit der neue Tatrichter für die nunmehr als Beihilfe zum Mord in zwei tateinheitlichen Fällen gewertete Tat eine neue Einzelstrafe festzusetzen haben wird, ist er durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert, eine höhere Einzelstrafe zu verhängen, wobei die neue Gesamtstrafe nicht höher als die bisherige ausfallen darf (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Dadurch, daß wegen der nun ausgesprochenen tateinheitlichen Verbindung die Einzelstrafe wegen der Fälle der Ausbeutung von Prostituierten im zweiten Komplex angesichts des gesteigerten Unwertgehalts unbeschadet des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) höher ausfallen dürfte (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12), ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 414/14

    Unerlaubter Waffenbesitz (Tateinheit zwischen mehreren verschiedenartigen

    Die für die konkurrenzrechtlich einheitliche Tat neu festzusetzende Strafe darf aufgrund des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO die Höhe der bisherigen Gesamtfreiheitsstrafe nicht überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 358 Rn. 30, jeweils mwN).
  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Die neu festzusetzende Einzelstrafe wird jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen wie auch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 ? 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; vom 19. November 2002 ? 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 ? 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09

    Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die

  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 639/06

    Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und

  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 434/19

    Verschlechterungsverbot (Einziehungsentscheidung)

  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 370/21

    Schwere Zwangsprostitution (Konkurrenzen: Tatmehrheit, mehrere Opfer,

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 150/04

    Tateinheit wegen teilweiser Handlungseinheit (Konkurrenz von versuchter Nötigung,

  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14

    Tateinheit bei mittäterschaftlich begangener Mehrzahl von Delikten (gesonderte

  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 622/07

    Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum bei der Mittäterschaft (Zurechnung

  • BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenfähigkeit)

  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 155/19

    Vergewaltigung (Tateinheit bei durch dieselbe Nötigungshandlung erzwungen,

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08

    Konkurrenzverhältnisse beim gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug

  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23

    Rechtsfehlerhaftigkeit der konkurrenzrechtlichen Bewertung sämtlicher vom

  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 193/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Teilmengen);

  • LG Köln, 21.11.2014 - 108 KLs 10/14
  • BGH, 31.07.2019 - 4 StR 273/19

    Unmöglichkeit einer abschließenden Beurteilung des materiell-rechtlichen

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