Rechtsprechung
BGH, 19.11.2002 - 1 StR 442/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere Feststellung der Schuldunfähigkeit / verminderten Schuldfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringungsanordnung im Rahmen eines Sicherungsverfahrens - Verminderung der Schuldfähigkeit wegen erheblicher und nicht ausschließbare Verminderung der Einsichtsfähigkeit - Antrag auf Freispruch im Rahmen eines Verfahrens auf Anordnung einer Maßregel der Besserung ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Voraussetzung für die Anordnung: sicherer § 21 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.2000 - 1 StR 428/00
Voraussetzungen der Unterbringungsanordnung
Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 442/02
Eine Unterbringungsanordnung gemäß § 63 StGB erfordert, daß die Voraussetzungen von § 20 StGB oder zumindest die Voraussetzungen von § 21 StGB sicher ("positiv") feststehen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschluß vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00 jew. m.w.N.).Einer Gesamtschau der Urteilsgründe (zu deren Bedeutung vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00), insbesondere der eingehenden Mitteilung des Inhalts des Sachverständigengutachtens, kann der Senat jedoch ohne weiteres entnehmen, daß es sich bei der genannten Formulierung um ein offenkundiges Fassungsversehen handelt und jedenfalls eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten sicher feststeht.
- BGH, 08.01.1998 - 4 StR 620/97
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit bei Anordnung der Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 442/02
Ein Freispruch wäre nur geboten, wenn die Unterbringungsanordnung im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgt wäre (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 142). - BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl; …
Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 442/02
Eine Unterbringungsanordnung gemäß § 63 StGB erfordert, daß die Voraussetzungen von § 20 StGB oder zumindest die Voraussetzungen von § 21 StGB sicher ("positiv") feststehen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschluß vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00 jew. m.w.N.).
- BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der …
Sind sie lediglich nicht auszuschließen, liegen sie also nur möglicherweise vor, so ist für eine Unterbringungsanordnung kein Raum (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschlüsse vom 19. November 2002 - 1 StR 442/02 und 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00).