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   BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09   

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https://dejure.org/2009,3797
BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09 (https://dejure.org/2009,3797)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - V ZB 118/09 (https://dejure.org/2009,3797)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - V ZB 118/09 (https://dejure.org/2009,3797)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 30, 31, 74, 83, 84 Abs. 1
    Zuschlag nach rechtsfehlerhafter Verfahrensfortsetzung bei Genehmigung durch betreibenden Gläubiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Zuschlags von Amts wegen nach einer rechtsfehlerhaften Fortsetzung des Verfahrens durch das Vollstreckungsgericht i.R. einer Zwangsversteigerung; Erklärung der Genehmigung des Verfahrens durch den betreibenden Gläubiger mit der Zustimmung zur Erteilung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Heilung des fehlenden Gläubigerantrags zur Fortsetzung des ZV-Verfahrens durch konkludente Genehmigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Zuschlag nach rechtsfehlerhafter Fortschreibung des Verfahrens aufgrund Gläubigergenehmigung; Verfahrensfehler; Versteigerungstermin; Zuschlagsversagungsgrund

  • Judicialis

    ZVG § 30; ; ZVG § 31; ; ZVG § 74; ; ZVG § 83; ; ZVG § 84 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Zuschlags von Amts wegen nach einer rechtsfehlerhaften Fortsetzung des Verfahrens durch das Vollstreckungsgericht i.R. einer Zwangsversteigerung; Erklärung der Genehmigung des Verfahrens durch den betreibenden Gläubiger mit der Zustimmung zur Erteilung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Terminsbestimmung in der Zwangsversteigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2217
  • MDR 2010, 171
  • WM 2010, 424
  • Rpfleger 2010, 226
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    c) Die fehlerhafte Fortsetzung des Verfahrens von Amts wegen führt nicht zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG, da für das Vollstreckungsgericht sich das weitere Verfahren nach der formell rechtskräftig gewordenen Zwischenentscheidung bestimmt (Fortsetzung von Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360).

    Ein solcher Fehler führt jedenfalls - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360, 3361) - nicht zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG; denn für das Vollstreckungsgericht bestimmt sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu entscheiden gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch fehlerhaften Zwischenentscheidung.

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    Die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses im Rechtsbehelfsverfahren wirkt für das weitere Verfahren nicht anders als eine anfängliche Versagung des Zuschlags durch das Vollstreckungsgericht, deren Rechtsfolgen nach Eintritt der Rechtskraft sich nach § 86 ZVG bestimmen (RG HRR 1930 Nr. 1152; Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 47/06, NJW 2007, 3357, 3359).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    (1) Die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG ist eine Prozesshandlung (Hintzen, a.a.O., § 84 Rdn. 9; Jaeckel/Güthe, a.a.O., § 74 Rdn. 6; Korintenberg/Wenz, a.a.O., § 84 Anm. 3; Reinhard/Müller, ZVG, 8. Aufl., § 84 Anm. 2), die das Rechtsbeschwerdegericht anhand des Wortlauts und der für das Vollstreckungsgericht und die Beteiligten erkennbaren Umstände selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 1996, VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210, 1211; Beschl. v. 15. März 2006, IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862, 893 - zum Revisionsverfahren).
  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    (1) Die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG ist eine Prozesshandlung (Hintzen, a.a.O., § 84 Rdn. 9; Jaeckel/Güthe, a.a.O., § 74 Rdn. 6; Korintenberg/Wenz, a.a.O., § 84 Anm. 3; Reinhard/Müller, ZVG, 8. Aufl., § 84 Anm. 2), die das Rechtsbeschwerdegericht anhand des Wortlauts und der für das Vollstreckungsgericht und die Beteiligten erkennbaren Umstände selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 1996, VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210, 1211; Beschl. v. 15. März 2006, IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862, 893 - zum Revisionsverfahren).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 136/14

    Teilungsversteigerung auf Antrag mehrerer Teilhaber: Feststellung des geringsten

    Sie muss nicht wörtlich erklärt werden, sondern kann auch schlüssig mit anderen Erklärungen ausgesprochen werden, die in dem Terminsprotokoll festgehalten sind oder in der Form des § 84 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 19. November 2009 - V ZB 118/09, WM 2010, 424 Rn. 21, 23).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Selbst die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG (dazu: Senat, Beschl. v. 19. November 2009, V ZB 118/09, WM 2010, 424, 425) soll nur bis zur Erteilung des Zuschlags erklärt werden können (OLG Hamm Rpfleger 2000, 171, 172; OLG Königsberg JW 1930, 657, 658 mit abl.
  • BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen einen Zuschlagsbeschluss

    Hat nämlich das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung (Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, Rpfleger 2007, 617 Rn. 10; Beschluss vom 19. November 2009 - V ZB 118/09, NJW 2010, 2217 Rn. 27).
  • LG Aurich, 22.07.2010 - 4 T 234/10

    Zwangsversteigerung: Zuschlag für ein Bargebot nach dem dritten

    Hierzu gehört auch der Fortsetzungsantrag nach § 31 I Nr. 1 ZVG (BGH vom 19.11.2009 V ZB 118/09 lexetius.com/2009, 3625).
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