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   BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14   

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https://dejure.org/2014,40281
BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14 (https://dejure.org/2014,40281)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2014 - 4 StR 497/14 (https://dejure.org/2014,40281)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14 (https://dejure.org/2014,40281)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifel an der Schuldfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Januar 2015

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei Entscheidung über Schuldfähigkeit darf kein Verstoß gegen Zweifelsgrundsatz vorliegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 161
  • NStZ-RR 2015, 164
  • NStZ-RR 2015, 71
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund, wie sie bei dem Angeklagten festgestellt worden ist, dem Eingangsmerkmal des "Schwachsinns" unterfällt und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 1996 - 1 StR 416/96, NStZ 1997, 199; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 20 Rn. 35; Schöch in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 150 mwN).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 mwN).
  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Schwachsinn); Steuerungsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    aa) Die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung aufgrund der festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter unter Darlegung der fachwissenschaftlichen Beurteilung durch den Sachverständigen, aber letztlich ohne Bindung an dessen Äußerungen, in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 StR 171/10, NStZ-RR 2011, 4 mwN).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift:

    aa) Die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei Tatbegehung aufgrund einer festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert oder im Sinne des § 20 StGB aufgehoben war, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter unter Darlegung der fachwissenschaftlichen Beurteilung durch den Sachverständigen, letztlich aber ohne Bindung an dessen Ausführungen, in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14).

    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen in den Urteilsgründen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).

  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen so wiederzugeben sind, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, wenn sich das Tatgericht - wie hier - ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen anschließt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Schließt sich das Tatgericht insoweit ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen an, sind im Urteil dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen so wiederzugegeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Im Ergebnis ohne Bedeutung ist dabei, dass die Kammer die hirnorganische Ursache der herabgesetzten Intelligenzleistung nicht näher bestimmt hat, so dass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob das Eingangsmerkmal des "Schwachsinns' (als eine Erscheinungsform "seelischer Abartigkeiten') oder - auf der Grundlage eines nachweisbaren Organbefunds - dasjenige der "krankhaften seelischen Störung' einschlägig ist (s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, juris Rn. 15; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17, juris Rn. 8; S/S/Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 18).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22

    Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden

    Die Frage, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorliegt, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt beantwortet werden.
  • OLG Bamberg, 06.10.2017 - 3 Ss OWi 1420/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn der Tatrichter die Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auf ein Sachverständigengutachten stützt, ohne die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiederzugeben (Anschluss u.a. an: BGH, Beschl. v. 02.04.2015 - 3 StR 103/15; 19.11.2014 - 4 StR 497/14 [jeweils bei juris]; 06.05.2014 - 5 StR 168/14 = NStZ-RR 2014, 244 und 17.06.2014 - 4 StR 171/14 = NStZ-RR 2014, 305).

    Wenn sich der Tatrichter ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen angeschlossen hat, dann muss er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 02.04.2015 - 3 StR 103/15; 19.11.2014 - 4 StR 497/14 [jeweils bei juris]; vom 06.05.2014 - 5 StR 168/14 = NStZ-RR 2014, 244; vom 17.06.2014 - 4 StR 171/14 = NStZ-RR 2014, 305; OLG Bamberg a.a.O.), was hier indes nicht erfolgt ist.

  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines

    Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (nur Leitsatz) mwN).

    Demgegenüber ist die Maßregelanordnung aufzuheben, weil sie zu der Schuldfähigkeitsbeurteilung in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14).

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    b) Zum anderen leidet das Urteil an einem Darstellungsmangel: Wenn sich der Richter ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, dann muss er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen so wiedergegeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (nur LS)).
  • BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17

    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende

    Bleiben aber nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 mwN).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17

    Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)

    Zwar kann eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund, wie das Landgericht sie für den Beschuldigten angenommen hat, dem Eingangsmerkmal des "Schwachsinns' unterfallen und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, Rn. 15, NStZ-RR 2015, 71), die zu einer erheblich verminderten oder sogar aufgehobenen Schuldfähigkeit führen kann.
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 659/15

    Schuldunfähigkeit (Anwendung des Zweifelssatzes; in dubio pro reo)

  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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