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   BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13   

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https://dejure.org/2014,35516
BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13 (https://dejure.org/2014,35516)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2014 - VIII ZR 191/13 (https://dejure.org/2014,35516)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2014 - VIII ZR 191/13 (https://dejure.org/2014,35516)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung bei vom Mieter leicht fahrlässig verursachtem Wohnungsbrand; Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil als ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Mieterrechte nach Wohnungsbrand

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Wohngebäudeversicherung durch den Vermieter nach einem vom Mieter fahrlässig verursachten Brand

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter muss einen vom Mieter leicht fahrlässig verursachten Brand auf eigene Kosten beheben; § 535 Abs. 1 S. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Instandsetzungsanspruch des Mieters nach fahrlässiger Brandstiftung bei vom Mieter (anteilig) getragenen Prämien für die Wohngebäudeversicherung; Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung; Prämienerhöhung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung bei vom Mieter leicht fahrlässig verursachtem Wohnungsbrand; Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil als ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Einen vom Mieter leicht fahrlässig verursachten Brandschaden muss der Vermieter bei Nichtinanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung beheben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2; BGB § 536
    Inanspruchnahme einer Wohngebäudeversicherung durch den Vermieter nach einem vom Mieter fahrlässig verursachten Brand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter muss Kosten der Wohngebäudeversicherung tragen: Vermieter muss Versicherer in Anspruch nehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • faz.net (Pressemeldung, 19.11.2014)

    Vermieter müssen Wohnungsschäden "unbedingt" beseitigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nach dem Wohnungsbrand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters - und der vom Mieter verursachte Brandschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietmängel - und ihre Erledigung per vorläufiger Vollstreckbarkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Umlage der Wohngebäudeversicherung auf die Mieter - Rechte der Mieter nach Wohnungsbrand

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrlässig verursachter Wohnungsbrand - Mieter kann Beseitigung der Schäden verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungsbrand: Vermieter müssen Mängel auf jeden Fall beseitigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Vermieters zur Inanspruchnahme einer Wohngebäudeversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mieter kann Beseitigung der Brandschäden fordern und Miete mindern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterkind verursacht Wohnungsbrand - Finanzieren die Mieter eine Wohngebäudeversicherung, muss die Vermieterin diese beanspruchen und den Schaden beseitigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter muss Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Wenn´s mal brennt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wohnungsbrand: Rechte des Mieters trotz Verursachung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mieter profitieren von Gebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Vermieters zur Inanspruchnahme einer Wohngebäudeversicherung

  • hausundgrund-rheinland.de (Zusammenfassung)

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter in seiner Wohnung leicht fahrlässig einen Brand verursacht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mieter kann nach Wohnungsbrand Versicherung des Vermieters in Anspruch nehmen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Mieter in der Mietwohnung einen Brand verursacht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Brandschaden beseitigen, wenn Mieter die Versicherung zahlt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Brandschaden beseitigen, wenn Mieter die Versicherung zahlt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wohnungsbrand: Muss Vermieter Schäden beseitigen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wohnungsbrand: Pflicht des Vermieters zur Schadensbeseitigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Brandschaden in Mietwohnung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verweis der Haftpflichtversicherung bei Brand auf Gebäudeversicherung des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brandschaden in der Mietwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brand beim Mieter - Vermieter muss es wieder richten!

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Mieter kann auch bei selbst verursachten Schaden vom Vermieter Schadensbeseitigung verlangen, wenn er anteilig eine Gebäudeversicherung mit bezahlt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Mieters bei fahrlässigem Wohnungsbrand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Beseitigungsanspruch des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Mieterrechte bei Wohnungsbrand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungsbrand: Muss Gebäudeversicherer leisten?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Mieters bei fahrlässigem Wohnungsbrand

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung: Mieterrechte bei selbstverschuldeten Schäden

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrlässig verursachter Wohnungsbrand - Mieter kann Beseitigung der Schäden verlangen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenbeseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter bei Verursachung durch den Mieter

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Schadensersatzpflicht des Mieters bei anteilig übernommener Gebäudeversicherungsprämie

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermieter muss Schaden eines vom Mieter verursachten Wohnungsbrandes beseitigen

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermieter muss Schaden eines vom Mieter verursachten Wohnungsbrandes beseitigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter muss auch bei vom Mieter verursachtem Schaden seine Versicherung in Anspruch nehmen! (IMR 2015, 50)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 203, 256
  • NJW 2015, 699
  • MDR 2015, 15
  • MDR 2015, 76
  • DNotZ 2015, 272
  • NZM 2015, 245
  • ZMR 2015, 112
  • NJ 2015, 265
  • NJ 2015, 337
  • VersR 2015, 459
  • JR 2016, 329
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

    Entsprechend hat der Senat in derartigen Fällen auch § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB mit der danach unter Fristsetzung auszusprechenden Aufforderung an den Mieter zur Schadensbeseitigung nicht zur Anwendung gebracht, sondern dem Vermieter einen sofort fälligen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter zugebilligt, und zwar nach seiner Wahl in Form der Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder des Geldersatzes (§ 249 Abs. 2 BGB; Senatsurteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 191/13, BGHZ 203, 256 Rn. 26).

    (1) Im Gegensatz zu einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung, bei dem eine Naturalrestitution ausscheidet, weil die Erfüllung der vertraglichen Leistung gemäß § 281 Abs. 4 BGB gerade nicht mehr verlangt werden kann und dieser Anspruch deshalb abweichend von § 249 BGB von Anfang an nur auf Geld gerichtet ist (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15, WM 2016, 1748 Rn. 21 mwN), räumt die auf den Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB uneingeschränkt anwendbare Bestimmung des § 249 BGB dem Geschädigten die Wahlmöglichkeit ein zwischen der in Absatz 1 vorgesehenen Naturalrestitution und dem in Absatz 2 Satz 1 geregelten Zahlungsanspruch auf den zur (Wieder-)Herstellung der beschädigten Sache erforderlichen Geldbetrag (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 191/13, aaO).

    In diesem Fall steht dem Vermieter vielmehr ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter zu, wobei er nach seiner Wahl die in § 249 Abs. 1 BGB geregelte Wiederherstellung durch den Mieter oder den in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelten Geldersatz verlangen kann (Senatsurteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 191/13, aaO).

  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Zur Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters gehört es, eine nach der Überlassung eingetretene Verschlechterung der Mietsache zu beseitigen und den zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 2003 - IX ZR 163/02, NZM 2003, 472 unter II 2; vom 19. November 2014 - VIII ZR 191/13, BGHZ 203, 256 Rn. 25 mwN; vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, BGHZ 205, 177 Rn. 36; vom 5. Dezember 2018 - VIII ZR 17/18, NJW-RR 2019, 270 Rn. 17).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Zum anderen trifft den Vermieter danach auf Dauer die Verpflichtung, die Mietsache während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (Erhaltungspflicht), was zugleich die Pflicht beinhaltet, eine nach Überlassung eingetretene Verschlechterung der Mietsache zu beseitigen und den zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand wiederherzustellen (BGH, Urteile vom 19. November 2014 - VIII ZR 191/13, NJW 2015, 699 Rn. 25 mwN, vom 3. April 2003 - IX ZR 163/02, NZM 2003, 472 unter II 2).
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