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   BGH, 19.12.1968 - X ZB 9/67   

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https://dejure.org/1968,2412
BGH, 19.12.1968 - X ZB 9/67 (https://dejure.org/1968,2412)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1968 - X ZB 9/67 (https://dejure.org/1968,2412)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1968 - X ZB 9/67 (https://dejure.org/1968,2412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neuwertigkeit von Arbeitsgerätschaften - Neuigkeit einer Erfindung bei Beschreibung in öffentlichen Druckwerken oder offenkundiger Benutzung - Neuheitshinderung durch Beschreibung des Anmeldungsgegenstandes in einer öffentlichen Druckschrift oder durch offenkundige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 479
  • GRUR 1969, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Auszug aus BGH, 19.12.1968 - X ZB 9/67
    Die durch § 10 PatG gegebene weitere Privilegierung, daß sich das Zusatzpatent von dem nicht oder innerhalb der "Neuheitsschonfrist" vorveröffentlichten Hauptpatent nicht durch einen erfinderischen Schritt abzuheben braucht (BGHZ 49, 227 - Halteorgan -), gilt für Gebrauchsmuster nicht, weil das Gebrauchsmustergesetz keine Zusatzgebrauchsmuster vorsieht.
  • BGH, 28.02.1964 - IV ZB 586/63

    Eintragungen in das Güterrechtsregister

    Auszug aus BGH, 19.12.1968 - X ZB 9/67
    Das gilt auch für den Fall, daß der Gegenstand der späteren Anmeldung durch einen dem älteren Schutzrecht zu entnehmenden allgemeinen Erfindungsgedanken geschützt ist (BGHZ 41, 373, 380 [BGH 28.02.1964 - IV ZB 586/63] - Erntemaschine -).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96

    Kostenpflicht mehrerer Patentinhaber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage

    In Betracht zu ziehen ist aber auch nicht der weitere Schutzzweck der Neuheitsschonfrist, insbesondere unerfahrenen Erfindern, die eine Patentanmeldung erwägen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Erfindung zunächst zur öffentlichen Erörterung zu stellen, um beispielsweise zu erfahren, ob sich eine Patentanmeldung lohnt oder sich Geldgeber zur Durchführung des Verfahrens gewinnen lassen (vgl. Sen.Beschl. v. 19.12.1968 - X ZB 9/67, GRUR 1969, 271, 272 - Zugseilführung).
  • BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72

    Geltendmachung der Ansprüche aus einem Gebrauchsmuster - Voraussetzungen für die

    Daß sich dieses Ladegerät nach den weiteren Feststellungen des Beschwerdesenats nicht voll mit dem Gegenstand der späteren Anmeldung und damit des eingetragenen Gebrauchsmusters deckt, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH GRUR 1969, 271 ff. - Zugseilführung).
  • BGH, 13.12.1979 - X ZR 78/78

    Vorrichtung zum Erzeugen eines Gemisches aus mindestens zwei

    Der erkennende Senat hat zwar in einem anderen Zusammenhang ausgeführt, dem Erfordernis des § 2 Satz 2 PatG 1968, daß die Beschreibung oder die Benutzung auf der Erfindung des Anmelders und seines Rechtsvorgängers beruhen müsse, sei nur die Bedeutung beizumessen, daß dadurch das Ergebnis der geistigen Tätigkeit des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers von dem anderer Personen abgegrenzt werden solle (BGH GRUR 1969, 271, 273 li. unten - Zugseilführung).
  • BPatG, 03.07.2007 - 6 W (pat) 22/04
    Nach ständiger Rechtsprechung sind alle Entgegenhaltungen aus dem Stand der Technik, also alle Dokumente aus der Neuheitsprüfung, auch bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zu berücksichtigen (BGH GRUR 1969, 271 "Zugseilführung"), wobei die erfinderische Tätigkeit auf Grund einer Gesamtschau des Standes der Technik zu beurteilen ist (vgl. BGH BlPMZ 1953, 227 "Rohrschelle"; 1954, 24 "Mehrfachschelle"; 1964, 167, 168 rechte Sp. "Schreibstift"; 1974, 208, 209 rechte Sp. "Stromversorgungseinrichtung").
  • LG München I, 05.08.2020 - 21 O 12764/19

    Neuheitsschonfrist zu Gunsten des Rechtsnachfolgers

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die erfolgte "Beschreibung oder Benutzung" im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 3 GebrMG nicht voll deckungsgleich mit dem Gegenstand der später angemeldeten Erfindung sein muss (BGH GRUR 1969, 271 - Zugseilführung).
  • BGH, 05.05.1970 - X ZR 44/67

    Nichtigkeit eines Patents (Ausstellvorrichtung für sog. Dreh-Kipp-Fenster) -

    Diese Veröffentlichung liegt jedoch innerhalb der sechsmonatigen sog. Neuheitsschonfrist des § 2 Satz 2 PatG und bleibt hier außer Betracht, da sie auf der Erfindung des Anmelders beruht (vgl. hierzu Beschl. des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1968 - X ZB 9/67 - Zugseilführung - GRUR 1969, 271 ff).
  • BGH, 10.05.1973 - X ZR 62/69

    Beschränkung eines Patentanspruches - Aufgabe eines Nichtigkeitsverfahrens im

    Die deutsche Auslegeschrift ..., die auf den Erfinder des Streitpatents zurückgeht, ist innerhalb der Neuheitsschonfrist (§ 2 Satz 2 PatG) veröffentlicht und scheidet deshalb bei der Neuheitsprüfung aus (BGH GRUR 1969, 271, 273 - Zugseilführung).
  • LG Braunschweig, 03.03.2004 - 9 O 2408/02

    Reinigungstuch

    Hierunter ist ein Maß an Erfindungshöhe zu verstehen, das den dis dahin gegebenen Stand der Technik nicht unerheblich bereichert (vgl. nur BGH GRUR 1969, 271 - Zugseilführung).
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