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   BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74   

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https://dejure.org/1974,186
BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74 (https://dejure.org/1974,186)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1974 - 1 StR 313/74 (https://dejure.org/1974,186)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 (https://dejure.org/1974,186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden Notar - Beurkundung des Zugegenseins bei der Vorlesung der Niederschrift - Zeugenvernehmung nach österreichischem Verfahrensrecht - Ausschluss eines Verteidiger von der Vernehmung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 47
  • NJW 1975, 940
  • MDR 1975, 415
  • DNotZ 1975, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (51)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74
    Nicht die Annahme selbständiger Handlungen, sondern die Annahme eines fortgesetzten Delikts erfordert zusätzliche Feststellungen (vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH, Urteil vom 2. September 1954 - 3 StR 507/53 - RG HRR 1940, 181).

    Seine Merkmale (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 19, 323, 325; 23, 33, 35; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 -) müssen nachgewiesen sein.

    Er darf nicht vermutet oder unterstellt werden (vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH, Urteil vom 2. September 1954 - 3 StR 507/53 - RG HRR 1940, 181).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74
    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340).

    Richtige Rechtsanwendung erfordert allerdings eindeutige und widerspruchsfreie Feststellungen und eine vollständige, rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 3, 213, 215; 7, 75, 77; 12, 311, 315/316; 14, 162, 165; 15, 1, 3; RGSt 77, 75, 79; BGH NJW 1960, 1397; 1967, 1140; …

    Die Beanstandung, die Strafkammer habe es versäumt, Rechtsanwalt Dr. De. erneut zu vernehmen oder dem Angeklagten und seinem Verteidiger Gelegenheit zur Stellung eines Antrags auf nochmalige Vernehmung zu geben, nachdem der Zeuge "unter dem 11. Dezember 1972" eine schriftliche Mitteilung über die Entbindung "von der Schweigepflicht hinsichtlich des Verfahrens gegen den Zeugen He." gemacht habe, genügt nich den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 19, 273, 276; 21, 334, 340).

  • BGH, 05.08.1968 - NotSt (Brfg) 2/67

    Dienstvergehen eines Notars - Vorliegen einer vorsätzlichen Falschbeurkundung -

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74
    Mit seiner Unterschrift bezeugte der Angeklagte auch die Tatsache des Zugegenseins bei der Vorlesung (vgl. BGH DNotZ 1969, 178; RGSt 13, 116, 119; Jansen a.a.O. Rdn. 32).

    Die Beurkundung des Zugegenseins betraf eine rechtlich erhebliche Tatsache (vgl. BGH DNotZ 1969, 178; RGSt 13, 116, 120; RGZ 61, 95, 99; Jansen a.a.O. Rdn. 29; Keidel a.a.O. § 174 Rdn. 8; Schlegelberger a.a.O. § 174 Rdn. 2).

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Daran gemessen handelt der Notar bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags etwa dann tatbestandsmäßig, wenn die von ihm aufgenommene Urkunde in Bezug auf seine Anwesenheit (BGHSt 26, 47), die Anwesenheit anderer Beteiligter oder auf den Inhalt der abgegebenen Erklärungen unzutreffende Angaben enthält.
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Der Angeklagte beruft sich auf die Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 1974 (1 StR 313/74).

    Die Meinung des Angeklagten, daß der Satz im Urteil des Senats vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 -, es sei der im Zeitpunkt der Anordnung des Vorsitzenden "anstehende" Hilfsschöffe heranzuziehen, eindeutig für seine Ansicht spreche, trifft zu.

    Denn in Fällen der Zuziehung von Ergänzungsschöffen (§ 192 Abs. 2 GVG) kann der Gesichtspunkt des "Eingangs" keine Rolle spielen, und die Übereinstimmung mit der Fallgruppe des § 52 GVG in der Beantwortung der Frage, welches der für den Stand der Hilfsschöffenliste maßgebliche Zeitpunkt sei, besteht bereits, wenn an der Auffassung festgehalten wird, die im Urteil vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 - vertreten worden ist.

  • OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03

    Falschbeurkundung im Amt: Unzutreffender Abschlussvermerk einer notariellen

    Daran gemessen handelt der Notar bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags etwa dann tatbestandsmäßig, wenn die von ihm aufgenommene Urkunde in Bezug auf seine Anwesenheit (vgl. BGHSt 26, 47), die Anwesenheit der Beteiligten oder auf den Inhalt der abgegebenen Erklärungen unzutreffende Angaben enthält.
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine

    Die Höhe des entstandenen Schadens wäre hierbei als wichtiger Faktor zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74, S. 22;Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).
  • BGH, 17.01.1995 - 1 StR 676/94

    Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall - Betrug

    Zutreffend geht die Staatsanwaltschaft zwar davon aus, daß ein sehr hoher Schaden in erster Linie geeignet ist, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 263 Abs. 3 StGB geboten erscheinen zu lassen (BGH, Urt. vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368 undUrt. vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16; BGH NStZ 1982, 465; BGH wistra 1987, 257, 258; BGH JZ 1988, 472).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82

    Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue

    Ein sehr hoher Schaden ist in erster Linie geeignet, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368 - und vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16).
  • BGH, 09.12.1975 - 5 StR 600/75

    Wertende Beurteilung im Rahmen eines besonders schweren Falles gem. § 263 Abs. 2

    Wie die Revision unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend ausführt, ist ein Gesichtspunkt, der für die Wertung als besonders schwerer Fall in erster Linie in Betracht kommt, die außergewöhnliche Höhe des voraussehbaren und des angerichteten Vermögensschadens (BGH 1 StR 313/74 vom 19. Dezember 1974 Seite 22).
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