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   BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84   

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https://dejure.org/1984,4337
BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84 (https://dejure.org/1984,4337)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1984 - 2 StR 474/84 (https://dejure.org/1984,4337)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 474/84 (https://dejure.org/1984,4337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Ermittlung der Vorsatzerstreckung auf fortgesetzte Taten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 188
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 410/83

    Rechtliche Wirkung des Begehens weiterer strafbarer Handlungen vor der Beendigung

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Die Annahme, bestimmte neue Taten seien nicht einbezogen worden, kann z.B. dann gerechtfertigt sein, wenn sich diese gegen andere Personen richteten, in der Art ihrer Ausführung sich von der zunächst geplanten erheblich unterschieden und mit dieser in keinem engen sachlichen Zusammenhang standen (BGH, Urteil vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83).

    Zwar spricht vieles dafür, daß diese Handlungen - auch im Verhältnis zum fortgesetzten Bücherbezug - als rechtlich selbständige Taten zu bewerten sind (BGH, Urteil vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83).

  • BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Vielmehr kam es darauf an, mit welcher Sicherheit er den Geldeingang erwarten konnte (vgl. für den Fall der Hergabe eines Schecks BGHSt 3, 69, 71; BGH, Urteil vom 17. Mai 1982 - 2 StR 136/82).
  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 700/52
    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Das durch die Strafkammeranklage wegen des Teilakts zusätzlich eingeleitete Verfahren müßte insoweit eingestellt werden (vgl. RGSt 52, 259, 262; BGHSt 10, 359, 361 ff. [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57]; 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NJW 1953, 273).
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Wegen der für die Bildung der neuen Gesamtstrafe maßgebenden Grundsätze wird auf BGHSt 7, 86 verwiesen.
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Das durch die Strafkammeranklage wegen des Teilakts zusätzlich eingeleitete Verfahren müßte insoweit eingestellt werden (vgl. RGSt 52, 259, 262; BGHSt 10, 359, 361 ff. [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57]; 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NJW 1953, 273).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33 (vgl. außerdem BGH Strafverteidiger 1984, 242 mit Anmerkung Schlothauer) kann der zunächst auf eine (fortgesetzte) Tat gerichtete (Gesamt-)Vorsatz bis zu deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt werden mit der Folge, daß diese in die fortgesetzte Handlung als deren Teilakte einbezogen werden.
  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Das durch die Strafkammeranklage wegen des Teilakts zusätzlich eingeleitete Verfahren müßte insoweit eingestellt werden (vgl. RGSt 52, 259, 262; BGHSt 10, 359, 361 ff. [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57]; 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NJW 1953, 273).
  • BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Daß der Angeklagte auf Grund seiner allgemeinen Vermögenslage selbst im Fall des zwischenzeitlichen Eingangs der 4.700 DM an seiner Zahlungsfähigkeit bei Lieferung des Fotokopiermaterials ernsthaft zweifeln mußte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 -, vom 13. März 1980 - 4 StR 13/80 - und vom 4. September 1979 - 3 StR 242/79 - Lackner, StGB 15. Aufl. § 263 Anm. 3 b aa zu Stichwort: "Schlüssiges Vorspiegeln"), ergeben die Gründe des angefochtenen Urteils nicht.
  • BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Daß der Angeklagte auf Grund seiner allgemeinen Vermögenslage selbst im Fall des zwischenzeitlichen Eingangs der 4.700 DM an seiner Zahlungsfähigkeit bei Lieferung des Fotokopiermaterials ernsthaft zweifeln mußte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 -, vom 13. März 1980 - 4 StR 13/80 - und vom 4. September 1979 - 3 StR 242/79 - Lackner, StGB 15. Aufl. § 263 Anm. 3 b aa zu Stichwort: "Schlüssiges Vorspiegeln"), ergeben die Gründe des angefochtenen Urteils nicht.
  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 136/82

    Begehung von Straftatendurch Ausstellung eines ungedeckten Schecks - Beweislast

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84
    Vielmehr kam es darauf an, mit welcher Sicherheit er den Geldeingang erwarten konnte (vgl. für den Fall der Hergabe eines Schecks BGHSt 3, 69, 71; BGH, Urteil vom 17. Mai 1982 - 2 StR 136/82).
  • BGH, 08.07.1983 - 2 StR 137/83

    Betrug und Urkundenfälschung durch Fälschung und Erlangung von Wechseln sowie

  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

  • BGH, 13.03.1980 - 4 StR 13/80
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80

    Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von

  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

  • RG, 04.12.1918 - V 453/18

    1. Zum Begriff "unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung" i. S. der BRVO.

  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 1 Ss 43/05

    Eingehungsbetrug: Täuschung über Zahlungsfähigkeit in Fällen hinausgeschobener

    Sofern sich aus den Umständen nicht ausnahmsweise ergibt, dass es dem Vertragspartner auf die Zahlungsfähigkeit gerade im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (vgl. BGH StV 1984, 511), bezieht sich in solchen Fällen die stillschweigende Erklärung des Schuldners, zur Vertragserfüllung willens und nach seiner Erwartung auch in der Lage zu sein, erst auf den Fälligkeitstermin (BGHSt 15, 24; StV 1984, 511; StV 1985, 188; StV 1991, 419; Kühl, StGB, 24. Aufl. § 263 Rdn. 9; Tröndle/Fischer aaO; Cramer in: Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdn. 27; Tiedemann in: LK, StGB, 11. Aufl. § 263 Rdn. 38).

    Es kommt dann darauf an, mit welcher Sicherheit er den Geldeingang erwarten kann (BGH StV 1985, 188; Cramer aaO).

    b) Zu einer Offenbarung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse - insbesondere seiner Zahlungsunfähigkeit - ist im Übrigen bei Abschluss eines Vertrages niemand ohne weiteres verpflichtet (BGH StV 1984, 511 m.w.N.; StV 1985, 188).

    c) Feststellungen fehlen auch, soweit die regelmäßig in der Eingehung vertraglicher Verpflichtungen mit Vereinbarung eines späteren Fälligkeitstermins liegende stillschweigende Erklärung des Schuldners, zur Vertragserfüllung willens und nach seiner begründeten Erwartung bei Fälligkeit auch in der Lage zu sein (BGH StV 1985, 188; BGHSt 15, 24; StV 1991, 419; Kühl, StGB, 24. Aufl. § 263 Rdn. 9; Tröndle/Fischer aaO; Tiedemann in: LK, StGB, 11. Aufl. § 263 Rdn. 38), in Betracht steht.

    Die Strafkammer hätte sich damit auseinandersetzen müssen, mit welcher Sicherheit (BGH StV 1985, 188; BGH GA 65, 208; Cramer aaO m.w.N.) der Angeklagte bei Abschluss der Verträge erwarten konnte, bei Fälligkeit Mietzins- und Kaufpreisschuld begleichen zu können.

    Neben der von ihm vorausgesehenen Entwicklung seiner sonstigen wirtschaftlichen Lage (vgl. BGH StV 1984, 511 zu 2.c.) kommt es darauf an, mit welcher Wahrscheinlichkeit er ausreichende Geldeingänge aus dem Eisverkauf erwarten konnte (BGH StV 1985, 188).

  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Schließlich hat die Strafkammer eine konkludente Erklärung des Angeklagten, nach seiner eigenen aufgrund einer gegenwärtigen Beurteilung der künftigen Verhältnisse begründeten Erwartung zur Rückzahlung der Anlagebeträge bei Fälligkeit in der Lage zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 474/84, StV 1985, 188; Beschluss vom 10. April 1984 - 4 StR 180/84, wistra 1984, 223; Urteile vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66; vom 10. Januar 1964 - 4 StR 497/63, GA 1965, 208; vgl. Tiedemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 263 Rn. 38 mwN) ebenso wenig erwogen wie eine - insbesondere im Komplex C 2. der Urteilsgründe angesichts des hohen Zinsversprechens in der Investitionsphase und der eher beiläufig festgestellten Gewährung eines nicht schriftlich dokumentierten Darlehens der Gesellschaft an den Angeklagten in Höhe von 1 Mio. Euro - nicht fernliegende Täuschung über eine tatsächlich nicht bestehende Rückzahlungsbereitschaft.
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 19 U 113/04

    Schadensersatz wegen Betruges

    Es kommt letztlich darauf an, mit welcher Sicherheit der Kreditkäufer den Geldeingang, der die Zahlung ermöglicht, erwarten konnte (BGH StV 1985, 188).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 485/86

    Strafbarkeit wegen Untreue sowie wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der

    Das Landgericht hat lediglich auf den in jedem Fall neu gefaßten Entschluß abgestellt, dagegen nicht bedacht, daß ein Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz auch dann vorliegen kann, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH Strafverteidiger 1984, 242 mit Anmerkung Schlothauer; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1984 - 2 StR 474/84, Beschluß vom 5. Juni 1986 - 4 StR 256/86).
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