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   BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86   

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https://dejure.org/1986,2464
BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,2464)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1986 - 2 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,2464)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,2464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung - Anforderungen an die Entbehrlichkeit des Erscheinens der Angeklagten - Umdeutung einer Freistellung von Angeklagten in eine Beurlaubung - Verzichterklärung - Protokollvermerk - Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 189
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70

    Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Der Vermerk des Protokolls, daß auf ausdrückliches Befragen keine Beweis- oder Beweisermittlungsanträge mehr gestellt wurden und die Beweisaufnahme im allseitigen Einverständnis geschlossen wurde, weist hier keine eindeutige Verzichtserklärung aus (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Mai 1970 - 5 StR 194/70).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Den Verfahrensfehler können alle Angeklagten rügen, da das Beweisbegehren in ihrer aller Interesse lag (vgl. BGH NStZ 1984, 372).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 7/85

    Beurlaubung des Verteidigers von der Teilnahme an der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Eine Umdeutung der Entscheidung des Landgerichts in eine Beurlaubung der Angeklagten gemäß § 231 c StPO kommt nicht in Betracht, zumal ein Beurlaubungsantrag nicht gestellt worden war (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Februar 1985 - 1 StR 7/85).
  • BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85

    Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Die Strafkammer mußte deshalb die Zeugin vernehmen oder in einem begründeten Beschluß darlegen, warum eine solche Vernehmung nachträglich abgelehnt wurde (vgl. BGH, Beschluß vom 17. September 1985 - 2 StR 351/85 = Strafverteidiger 1985, 488).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Ein "eigenmächtiges" Fernbleiben scheidet daher nicht nur dann aus, wenn der Angeklagte mit dem Einverständnis des Gerichts in der Hauptverhandlung ausgeblieben ist oder sich aus ihr entfernt (LR-Gollwitzer § 231 Rdn. 22; KK-Treier § 231 Rdn. 4; BGH NJW 1973, 522; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 2).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Unter diesem Gesichtspunkt kann Eigenmacht dann zu verneinen sein, wenn das Gericht dem Angeklagten das Ausbleiben entweder gestattet oder den Eindruck des Einverständnisses erweckt (BGHSt 3, 187, 190; BGH NJW 1973, 522; BGH StV 1987, 189; 1989, 187).
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrages (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweiserhebung, beschlossene 1).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1995 - 1 Ss 242/94

    Ablehnung eines bedingten Beweisantrags aufgrund Abhängigkeit von einem konkreten

    Da der Befangenheitsantrag mit der Behauptung einer Verletzung der richterlichen Fürsorge- und Aufklärungspflicht begründet worden und der Beweisantrag auf Fragen der Schuldfeststellung hinsichtlich beider Angeklagter gerichtet gewesen ist, lagen diese Anträge auch im Interesse des Angeklagten ... (vgl. BGH Strafverteidiger 1987, 189 ; NStZ 1984, 372 ).

    Selbst ein Protokollvermerk, daß auf ausdrückliches Befragen keine Anträge mehr gestellt worden sind und die Beweisaufnahme "in allseitigem Einverständnis" geschlossen worden ist, weist keinen Verzicht auf zuvor gestellte Beweisanträge aus (vgl. BGH Strafverteidiger 1987, 189 ).

  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 402/02

    Beweisantrag (Ablehnung des Beweisantrages ohne Beschluss; Verzicht des

    Auch unter Berücksichtigung des geschilderten Verfahrensablaufs weist der Vermerk des Protokolls, daß die Beweisaufnahme im allseitigen Einvernehmen geschlossen wurde, keine (konkludente) Erklärung des Verzichts auf die Vernehmung der Zeugin G. aus (vgl. BGH StV 1987, 189).
  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

    Eigenmächtiges Handeln liegt unter anderem dann nicht vor, wenn dem Angeklagten in der mündlichen Verhandlung erklärt wird, bei seinem Nichterscheinen werde ohne ihn verhandelt (vgl. OLG Köln StV 1985, 50; OLG Bremen StV 1992, 558), wenn das Gericht ihm freigestellt hatte, ob er zu Fortsetzungsverhandlung erscheine (vgl. BGH StV 1987, 189; OLG Stuttgart NJW 1970, 343) oder wenn sich aus dem Verhalten des Gerichts ein Einverständnis mit dem Ausbleiben des Angeklagten entnehmen lässt (vgl. BGH NStZ 1989, 283).
  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

    Die Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten ist über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus nur zulässig, wenn er der Hauptverhandlung eigenmächtig ferngeblieben ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 304, 305; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 2 f).
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