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   BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95   

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https://dejure.org/1995,4298
BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95 (https://dejure.org/1995,4298)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - KRB 32/95 (https://dejure.org/1995,4298)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - KRB 32/95 (https://dejure.org/1995,4298)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Für die erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht weist er jedoch darauf hin, daß die von der Landeskartellbehörde vorgenommene rechtliche Würdigung sämtlicher dem Betroffenen zur Last gelegten Kartellverstöße als eine fortgesetzte Handlung den Grundsätzen widerspricht, die der Bundesgerichtshof in dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) entwickelt hat.

    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Die auf dieselbe Rechtsgutverletzung gerichteten Handlungen, die im Einzelfall auch Beihilfecharakter haben können, stellen keine mehrfache Verletzung desselben Tatbestandes dar; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedene Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Sich-Hinwegsetzens über die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Vertrages oder Beschlusses zu einer Bewertungseinheit verbunden (zu der ähnlichen Problematik beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Rahmen desselben Güterumsatzes vgl. BGHSt 30, 28, 31 mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Die dem Betroffenen vorgeworfenen Beteiligungen an Submissionsabsprachen können als Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugleich den Straftatbestand des Betruges erfüllen (BGHSt 38, 186).
  • BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81

    Kartellverbot und Schutzgesetz

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Es umfaßt jedes Handeln, das der Durchführung eines unwirksamen Vertrages dient, mithin jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrag oder Beschluß als gültig anzusehen und zu behandeln, obwohl ihm das Gesetz die Wirksamkeit abspricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 14, 55, 59 - Kohlenplatzhandel; BGH, Urteil vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81, WuW/E 1985, 1987 - Familienzeitschrift; Immenga/Mestmäcker GWB 2. Aufl. § 38 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1960 - KRB 12/59

    Empfehlung (§ 38 Abs. 2 Satz 2 GWB)

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Es umfaßt jedes Handeln, das der Durchführung eines unwirksamen Vertrages dient, mithin jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrag oder Beschluß als gültig anzusehen und zu behandeln, obwohl ihm das Gesetz die Wirksamkeit abspricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 14, 55, 59 - Kohlenplatzhandel; BGH, Urteil vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81, WuW/E 1985, 1987 - Familienzeitschrift; Immenga/Mestmäcker GWB 2. Aufl. § 38 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    Nach der zu § 264 StPO entwickelten gefestigten Rechtsprechung (vgl. BGHSt 13, 21, 26 sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 264 Rdn. 3), die für den in den §§ 40, 43 Abs. 1 OWiG verwendeten verfahrensrechtlichen Tatbegriff entsprechend gilt (Lampe aaO. § 40 Rdn. 2 ff.), liegt eine Tat im prozessualen Sinne vor, wenn mehrere Vorgänge derart eng miteinander verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges erscheinen würde.
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    a) Aus der Subsidiaritätsklausel des § 21 Abs. 1 OWiG folgert das Oberlandesgericht, daß der Unrechtsgehalt einer Ordnungswidrigkeit generell hinter dem einer Straftat zurückbleibt (vgl. auch BVerfGE 9, 167, 171 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 197/53]; 22, 49, 79 zum Verhältnis der Kriminalstrafe zur Geldbuße).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
    a) Aus der Subsidiaritätsklausel des § 21 Abs. 1 OWiG folgert das Oberlandesgericht, daß der Unrechtsgehalt einer Ordnungswidrigkeit generell hinter dem einer Straftat zurückbleibt (vgl. auch BVerfGE 9, 167, 171 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 197/53]; 22, 49, 79 zum Verhältnis der Kriminalstrafe zur Geldbuße).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

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